« Kapitel B 6 Beschreibung des Oberamts Spaichingen Kapitel B 8 »
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Deilingen,
Gemeinde II. Kl. mit 1205 Einw., wor. 2 Ev. a. Deilingen, Pfarrdorf, 756 Einw. b. Delkhofen, Weiler, 428 Einw. c. Hohenberg, Hof, 8 Einw., d. Ziegelhütte, Haus, 4 Einw., e. Delkhofer Mühle, Haus, 9 Einw., f. Sägmühle, Haus, 0 Einw. – Kath. Pfarrei; die Ev. sind nach Aldingen eingepfarrt. 31/4 Stunden nördlich von der Oberamtsstadt gelegen.

In dem Hochthale, das sich zwischen dem weit vorgeschobenen Oberhohenberg und dem eigentlichen Heuberg weich gerundet hinzieht, liegt Deilingen, an das sich fast ohne Unterbrechung der Weiler Delkhofen anschließt, so daß dem Gesamtorte eine Länge von einer halben Stunde zukommt. Deilingen selbst liegt gerade auf der europäischen Wasserscheide, eine Traufe des dortigen Rathhauses sendet ihr Wasser in die Nordsee, die andere in das schwarze Meer. Schlank und schön, hohenstaufenähnlich, hebt der Oberhohenberg sein Haupt empor, und gibt der stillen und hochgelegenen Gegend eine ernste fast erhabene Stimmung. Schon vom Dorfe aus hat man eine prächtige Aussicht hinab in die tiefer gelegene reichgehügelte Balinger Gegend, aus deren Hintergrund sich die scharf und schwer geformten hohen Albberge majestätisch erheben. Noch großartiger ist die Aussicht auf der südlichen Spitze des Hochbergs, bis an die Schweizeralpen; auch die sog. Wand erlaubt eine prachtvolle Fernsicht. Die Häuser des großen, reinlich gehaltenen Dorfes sind meistens klein, einstockig, weiß getüncht und mit Ziegeln bedeckt, oft sind auch die Giebelseiten mit Ziegelplatten verkleidet.

Die umfangreiche Kirche zur unbefleckten Empfängniß Mariä stammt in einigen Theilen noch aus der Zeit des Spitzbogenstils, wie die Eingänge und der wohlgegliederte Triumphbogen beweisen; im Jahre 1698 wurde sie erneuert und im Jahre 1764 gegen Westen verlängert, an ihrer Südseite steht die Jahreszahl 1752, an der Westseite 1858, was auf weitere Veränderungen hindeutet. Das Innere der Kirche ist so merkwürdig als wohlthuend, durchaus gewölbt, im Schiff mit Kreuzgewölben, deren Gurten von Laubwerk umhüllt sind und auf Pilastern ruhen, an deren prächtigen Blätterkapitellen ein Engelchen aus Voluten und Fruchtschnüren blickt. Im vieleckig schließenden Chor steigen von kanellirten korinthischen Pilastern schöne Blätterrippen auf und schließen sich in runden Medaillons zusammen, aus denen Reliefdarstellungen, Christus und Maria, herabgrüßen; Alles aus z. Th. farbigem Stuck sorgfältig und geschmackvoll| ausgeführt. – Von den drei im späteren Renaissancestil gehaltenen Altären ist der kolossale Hochaltar auf das Glanzvollste geschnitzt, mit sechs korinthischen Säulen geschmückt, und in mitten thront auf der Weltkugel, umschwebt von reizenden Engelchen, das (lebensgroße) holdselige Bild der Maria, zu Seiten der Säulen stehen die h. Barbara und die h. Katharina, und ringsumher wächst in großem und schönem Linienzug reichstes Laubwerk. Die beiden Seitenaltäre enthalten Gemälde, der nördliche: Maria mit dem Kinde mit der Unterschrift, Johann Georg Wolcker, der südliche den h. Sebastian. Gegenüber der ziemlich rohen, im Zopfstil gehaltenen Kanzel erhebt sich dann ein vierter, den stärksten Rococostil zeigender Altar. An derselben nördlichen Wand sieht man das Bild einer Madonna, gestiftet von Christian Maier 1868 und mit der Unterschrift: Traub von Zwiefalten pinxit. Im Triumphbogen hängt ein großes Kruzifix; die Chorstühle sind schlicht und auch im Spätrenaissancestil. Der südlich am Chor stehende Thurm hat drei Glocken, auf der größten steht: August Hugger goß mich in Rottweil 1846, (am Glockenstuhle die Jahreszahl 1670), die zweite ist inschriftlos, uralt, hutförmig, auf der dritten Glocke liest man in gothischen Minuskeln die Namen der vier Evangelisten und: o rex glorie criste v. Außen an der Südseite der Kirche erhebt sich im alten Friedhof ein freistehender Grabobelisk, der Amalia von Gaisspizheim zum Andenken gestiftet von Marquard Freiherrn von Stain zu Hochberg. 1808. An einem Bauernhaus ist ein schöner spätgothischer Schlußstein mit der Darstellung der Madonna eingemauert, der jedenfalls an der frühern Kirche angebracht war. Die Unterhaltung der Kirche ruht, wie die des Pfarrhauses, auf der Stiftung.

Der neue Friedhof wurde im Jahre 1840 außerhalb des Ortes angelegt.

Das sehr hübsche zweistockige Pfarrhaus, an das ein schöner Garten stößt, wurde im Jahre 1822 erbaut. Das Schulhaus stammt aus dem Jahre 1825, enthält zwei Lehrzimmer und die Wohnung des einen Lehrers; in Deilingen unterrichten zwei, in Delkhofen ein Lehrer. Das stattliche Rathhaus ist vom J. 1850. Ferner bestehen ein öffentl. Backhaus, ein Schafhaus, zwei öffentl. Waschhäuser und 4 Armenhäuschen.

Gutes Trinkwasser liefern hinlänglich für Deilingen und Delkhofen zusammen 9 laufende und 6 Schöpfbrunnen. Das Wasser wird in thönernen und hölzernen Deucheln hergeleitet.| Die Markung ist sehr reich an Quellen, die bedeutendsten sind im Weiler, im Harras und im Thann. Die meisten haben sehr gutes Wasser, theilweise sind sie kalkhaltig. Zwei Weiher, von denen einer abgelassen werden kann, sind vorhanden. Der in Deilingen entspringende Mühlbach fließt durch Delkhofen und später in die Beera.

Vicinalstraßen gehen von hier nach Schömberg, Wehingen, Weilen u. d. R. und Obernheim.

Die Haupterwerbsquellen der Einwohner bestehen in Feldbau und Viehzucht; von Handwerkern sind die Maurer zahlreich und arbeiten auch nach außen; dann wird gewoben, gestrickt und gestickt für den eigenen Bedarf und auf Bestellung.

Es bestehen eine Ziegelei, eine Sägmühle und eine Mahlmühle mit zwei Mahlgängen, einem Gerbgang und einer Hanfreibe, dann vier Schildwirthschaften, eine Bierbrauerei mit Wirthschaft und 9 Kramläden, hiebei ist Delkhofen mit eingerechnet. Ein Frachtfuhrmann fährt nach Spaichingen und Aldingen.

Die Vermögensverhältnisse der Einwohner sind im Ganzen nicht günstig; der begütertste Bürger besizt 50, der Mittelmann 10 Morgen Feld; die ärmere Klasse hat gar kein Grundeigenthum. Die große Gemeindemarkung ist mit Ausnahme der Thalebene und der gegen dieselbe flachhinziehenden Bergausläufer theils hügelig, großentheils aber sehr bergig, indem nicht allein der steile Hohenberg, sondern auch ein namhafter Theil der Alb (Heuberg) in dieselbe eingreift. Der im allgemeinen fruchtbare Boden ist sehr verschieden und besteht theils aus den kalkhaltigen, mit Gesteinstrümmern erfüllten Zersetzungen des weißen Jura, theils aus etwas schweren, zuweilen naßkalten Verwitterungen des braunen Jura; auch tritt an mehreren Stellen ein tiefgründiger Lehm auf. Die Wiesen in der Thalebene sind vielfach naß und erzeugen theilweise saures Futter. Es bestehen 3 Steinbrüche im weißen Jurakalk, wie auch einige Lehm- und Kiesgruben.

Wegen der hohen Lage ist das Klima rauh und feinere Gewächse gedeihen nicht, auch das Obst zeigt kein besonderes Fortkommen; überdieß ist die Gegend starken Winden ausgesetzt und wird zuweilen von schädlichen Frühlingsfrösten und kalten Nebeln heimgesucht. Hagelschlag kommt häufig vor.

Die Landwirthschaft ist in gutem Zustande und in Beziehung auf Drainirung und Feldwegregulirung wird viel gethan, besonders geht der dermalige Ortsvorstand mit Rath und| gutem Beispiel voran. Von verbesserten Ackergeräthen sind im Gebrauch die Suppinger Pflüge (allgemein), eiserne Eggen, mehrere Walzen, Reps- und Getreidesämaschinen und eine Dreschmaschine. Außer den in theilweise gut angelegten Düngerstätten gesammelten gewöhnlichen Düngungsmitteln kommen noch Gips, Asche und Kompost in Anwendung.

Man baut die gewöhnlichen Cerealien und von diesen vorzugsweise Dinkel und Haber, welche beide sehr gut gedeihen, ferner Kartoffeln, sehr viel Futterkräuter (3blättrigen Klee, Esparsette, Futterwicken), Flachs und Reps; von lezterem wird zuweilen ein kleiner Theil auch nach außen abgesezt. Von den Getreideerzeugnissen wird ebenso viel nach außen verkauft als wieder von außen zugekauft wird. Der Wiesenbau ist ausgedehnt und liefert im allgemeinen ein gutes Futter, von dem ein Theil auswärts abgesezt wird. Die Obstzucht, welche sich hauptsächlich mit rauheren Mostsorten und Zwetschgen beschäftigt, ist von keiner besonderen Bedeutung und erlaubt nur in ganz günstigen Jahrgängen einen kleinen Verkauf nach außen. Die Jungstämme werden aus der Gemeindebaumschule bezogen.

Die Gemeinde (Deilingen und Delkhofen) besizt 800 Morgen gemischte Waldungen, deren jährlicher in etwa 270 Klaftern und 8000 St. Wellen bestehender Ertrag verkauft und der Erlös unter die Ortsbürger vertheilt wird; überdieß fließen noch 600 fl. von dem Erlös in die Gemeindekasse. Außer dieser Einnahme bezieht die Gemeinde aus 200 Morgen guter Weide, nebst der Brach- und Stoppelweide eine Pachtsumme von 750 fl. und aus der Pferchnutzung 600 fl.; auch die vorhandenen, an die Ortsbürger verliehenen Allmanden tragen etwa 500 fl. der Gemeindekasse ein. Neben unbedeutender Pferdezucht wird die Rindviehzucht gut und ausgedehnt betrieben. Man hält eine Kreuzung von Simmenthaler- und Landrace und hat 5 Simmenthaler Zuchtstiere aufgestellt. Der Handel mit Vieh ist nicht von Bedeutung. Schafzucht wird von den Ortsbürgern nicht betrieben, dagegen läßt ein fremder Schäfer den Sommer über etwa 700 St. Bastardschafe laufen. Die eigentliche Schweinezucht ist unbedeutend und die meisten Ferkel (halbenglische Race) bezieht man von außen und mästet sie größtentheils zum Verkauf auf.

Von Spuren aus früher Vorzeit nennen wir: eine alte Straße, die von Schömberg über Weilen u. d. R. 1/4 Stunde westlich an Deilingen vorüber gegen Wehingen führte und ihre| erste Anlage den Römern verdankt. Die Straße lief 1/4 Stunde nordwestlich an dem sog. „Heidenschlößchen,“ wo man noch Reste von Verschanzungen findet, vorüber und führte weiter über die westlich von Delkhofen am östlichen Fuß des Oberhohenbergs gelegene Flur „Weiler“; hier soll nach der Sage eine Stadt gestanden sein, man stößt daselbst auf Mauerreste und Gebäudeschutt, die jedoch auf das Mittelalter deuten. In unmittelbarer Nähe (östlich) von Delkhofen ist man im Jahr 1861 auf Reihengräber gestoßen, die Reste von menschlichen Skeletten, eine Speerspitze, ein großes und ein kleineres Schwert enthielten. Östlich von dieser Fundstelle wird oben an dem Abhange der Alb ein Punkt der Wachbühl genannt; hier scheint eine Warte bestanden zu haben, die vielleicht mit der Burg Ober-Hohenberg in Verbindung stand. (Über die Burg Oberhohenberg s. unten.) – Im Lemberg, einem Vorberg des Hohenbergs, soll eine Höhle sein, darin sitzt ein verwünschtes Edelfräulein mit großen Schätzen (s. Birlinger, Volksthümliches aus Schwaben I, S. 71 ff.).

Wenn die „villa Dalingen“ des Lorscher Codex mit Recht hierher bezogen wird, so erscheint der Ort, dessen Name vom Eigennamen Dal abzuleiten sein dürfte, das erste Mal in der Geschichte den 12. Juni 771, als ein gewisser Willebert all sein Gut „in pago Alemanniae in Hortmunder marca in villa D.“ an dieses Kloster schenkt (Cod. Lauresh. nro. 3296). Nach dem Lorscher wird Kl. St. Galler Besitz hier erwähnt: unter anderen Gütern in der Berchtoldsbaar schenkt der oben (S. 160) genannte Graf Gerold den 3. Mai 786 solche „in Tulingas“ an dieses Kloster (Wirt. Urkb. 2, 233) und den 26. Juni 805 schenkt zu Schörzingen ein gewisser Adaluni seinen ziemlich umfangreichen Besitz „in villa Tulinga“ an dasselbe (Wartmann Urkb. 1, 173). Sodann Kl. Hirschauer: zwischen 1103–1109 vertauscht dieses Kloster vier Huben „in Dalingen“, die es von Cuno von Gruor (Gruol) erhalten, an einen Grafen Friedrich (wahrscheinlich von Zollern – Cod. Hirs. 47 ed. Stuttg.).

Der Ort selbst, für den noch weiter die Formen Dölingen, Tülingen vorkommen, bildete wohl von jeher eine Zubehör des benachbarten Hohenberg, wird übrigens in der Geschichte der Grafen von H. nur wenig genannt: das erste Mal, als Gr. Hugo (I.) im J. 1348 zwei Güter allhier, aus welchen verschiedene Gülten gingen, dem Rottweiler Bürger Dietrich an der Waldstraße eignete, und sodann am Schlusse der Hohenberger Geschichte, als Gr. Rudolf (III.) den 25. Mai 1371 seiner| Gemahlin Ida von Toggenburg Höfe und Gülten zu Tulingen und zu Telkoven verpfändete, derselbe Graf dem Edelknecht Otto von Balme und Dietrich dem Kanzler, Bürger zu Rottweil, den 1. Sept. 1384 ein Gut zu „Tülingen“ zu Lehen verlieh, und als die genannte Ida den 9. Aug. 1387 ihre Gültgüter zu Schertzingen, Tulingen, Telkofen, Gosshain und zu Denkingen an die Frauenkapelle zu Rottweil vermachte (Schmid, Hohenb. 281 und die dort angef. Stellen).

In der österreichischen Zeit, in welcher D. die Geschicke von Oberhohenberg theilte (vrgl. unten S. 283) schlug Herz. Friedrich von Ö. im Jahr 1421 dem Grafen Rudolf von Sulz auf die Feste Hohenberg und den halben Laienzehenten allhier und zu Delkhofen 710 fl.; den 25. Sept. 1452 wurde der Rottweiler Bürger Hans von Wehingen von Herz. Albrecht VI. von Ö. im Namen Rottweils mit der Hälfte des großen Kornzehentens zu „Hohenberg, Tullingen und Delkofen“, welche die Stadt schon früher von Österreich zu Lehen getragen hatte, belehnt (Lichnowsky 6 p. CLVII); im J. 1483 erscheint derselbe oder ein gleichnamiges Mitglied dieser Familie für sich selbst in dem genannten Lehensbesitz, im J. 1496 nach Konrads von Wehingen Tod Kaspar von Meckau und Florian Waldauf von Waldenstein; im J. 1460 erhielt die Heiligenpflege zu Delkhofen einen Hof und Brüel zu „Tulingen“ von der Erzherzogin Mechtilde zu Lehen. Nach der Hohenberger Erneuerung vom J. 1582 bezog die Herrschaft insbesondere im Allgemeinen den großen, die Pfarrei dagegen den kleinen Zehenten zu Deilingen und Delkhofen. Die östereichische Jurisdiktionstabelle von 1804 nennt an beiden Orten alle Rechte als österreichisch.

Manche benachbarte adelige, besonders auch Rottweiler Patrizier-Familien hatten hier Besitz, z. B. außer den schon genannten Herrn an der Waldstraße die von Suntheim (Sonthof) 1325, von Balingen 1341; ihr Besitz kam meist an das Kl. Rottenmünster, welches seit 1324 hier begütert erscheint.

Ein hiesiger Pfarr-Rektor wird schon im J. 1275, der hiesige Kirchherr Pfaff Wernher den 12. Jan. 1314, Pfaff Marquard im J. 1399 genannt (s. oben S. 195 und Schmid, Urkb. 189). Zu dieser Pfarrei wie zu der St. Verena-Kaplaneipfründe in Delkhofen (s. u.) hatte nach obiger Erneuerung Hohenberg die Kollatur, welche im Anfang des laufenden Jahrhunderts auf Württemberg überging. Mit der Klage gegen den Staat auf Anerkennung einer subsidären Baulast an Kirche und| Pfarrhaus wurde der hiesige Stiftungsrath den 17. Juni 1872 vom k. Obertribunal abgewiesen.

Zu der Gemeinde gehören:

b. Delkhofen, ein freundlicher, mit Obstbäumen umgebener Weiler, der 1/8 Stunde südlich von Deilingen theils in die Thalebene des Mühlbachs, theils etwas erhöht an der Deilingen-Wehinger Vicinalstraße hingebaut ist und sowohl die politischen, als auch die natürlichen und landwirthschaftlichen Verhältnisse mit dem Mutterort gemein hat. Im Ort besteht die geräumige, im Rococostil erbaute St. Verena-Kapelle, ein Schulhaus, in welchem auch der Schulmeister seine Wohnung hat, ein Backhaus und ein Waschhaus. Trinkwasser ist hinreichend vorhanden.

Die geschichtlichen Beziehungen Delkhofens sind so ziemlich dieselben wie die Deilingens und daher meist schon bei der Geschichte des letzteren Ortes dargestellt. Zu erwähnen ist in dieser Hinsicht nur noch Folgendes. Hiesige Leute und Güter gehörten zum Kl. Beuron: die Vogtei über dieselben wurde im J. 1253 von Gr. Friedrich von Zollern übernommen, im J. 1303 jedoch von der Zollerischen Familie an das Bisthum Constanz verpfändet (vrgl. oben S. 222; in den Monum. Zolleran. 1, 112. 118 kann unter Ecklichoven und Äklikon nach S. 68 und nach der ganzen Zusammenstellung nur Delkhofen verstanden werden). Den 3. Jan. 1335 schenkte Gr. Rudolf (I.) von Hohenberg auf Bitte des Arnolds Tröstez von Dellicofen dessen Tochter, Hugen des Maiers eheliche Wirthin von Schwenningen, an das Kloster Stein am Rhein (Schmid Urkb. 313). – Einen Erblehenhof mit Gülten, Hellerzinsen u. s. w. besaß das Kloster Alpirsbach allhier.

Der den 28. Mai 1301 als Zeuge dreier Herrn von Sonthof genannte „Abrecht der Telkover, Burger von Rosinvelt“ (Schmid Urkb. 152) gehörte vielleicht einer hiesigen ortsadeligen Familie an.

Eine hiesige Mühle am Weiher ging von der Herrschaft Hohenberg schon am Ende des 15. Jahrhunderts zu Erblehen, dieselbe verlieh den 4. März 1578 Erzh. Ferdinand von Österreich an Hans Braun von Delkhofen als Lehensträger von Jakob Frei’s sel. Kindern. In sie sollten auch „alle die zu Hohenberg in dem Städtlein, die von Deulingen und Telckhofen und sonst alle die in dasselbe Kirchspiel gehören und darzu die von Schertzingen, Weyler und Raltzhausen, wie dann von alter Herkommen| ist“, bannpflichtig sein und dazu wurde noch bestimmt: „ob Sach were, daß wir das Schloß Hohenberg wieder gebawen lassen, sollen demselben unserm Schloß vorbehalten seyn alle seine Herrlichkeit und Rechte, also daß der Müller zu Telkhofen denen so auf dem Schloß ohne Lohn malen soll, wie das von alter Herkommen“.

Den 29. Juni 1551 wurden die Gemeinden Deilingen, Delkhofen und Wehingen Wunn und Waid, Feld und Holz halber durch den Hohenberger Obervogt Hans Schweiger verglichen, durch Vertrag vom 4. Juli 1860 die Markungen Deilingen und Delkhofen ausgeschieden und die Verhältnisse der Theilgemeinde Delkhofen auf Grund des Gesezes vom 17. Sept. 1853 durch ein Gemeindestatut geordnet, welches durch Regierungserlaß vom 9. Juli 1860 genehmigt wurde.

Am 5. Okt. 1835 zerstörte ein Brand hier in kürzester Frist 8 Häuser gerade der ärmsten Ortsangehörigen.

Den 31. Jan. 1506 stifteten Vogt, Richter und ganze Gemeinde zu Delkhofen und Deilingen eine ewige Messe an den St. Verenenaltar in der Delkhofer Kapelle, behielten jedoch die Lehenschaft der Pfründe der Herrschaft Hohenberg vor. Allein in der Folge wurden die Einkünfte der Kaplanei denen der Pfarrei Deilingen einverleibt, wofür dieser Pfarrer gewisse gottesdienstliche Verrichtungen in Delkhofen zu übernehmen hatte. Es gab übrigens in dieser Hinsicht mancherlei Streitigkeiten, welche einsmals den 15. Dez. 1723 vergleichsweise beigelegt wurden. Die frühere, jetzt im Privatbesiz befindliche Wohnung des Kaplans heißt noch jetzt das „Herrenhaus.“

c. Hohenberg, liegt 1/2 Stunde südwestlich von Deilingen frei und hoch am nördlichen Ausläufer des Ober-Hohenbergs. Der Hof ist Eigenthum der Freiherrn von Ow und besteht aus einem Wohngebäude nebst angebautem Ökonomiegebäude und einem frei stehenden Schafhause; bei dem Hof stand auch die vor etwa 50 Jahren abgebrochene Nikolauskapelle, von der noch einige Reste sichtbar sind. Das hiezu gehörige 420 Morgen große arrondirte Gut (122 M. Äcker, 88 M. Wiesen, 156 M. Weiden und 45 M. Wald etc.) steht unter Selbstadministration der Gutsherrn und wird von einem aufgestellten Maier rationell bewirthschaftet. Auf dem Hof sind 30–36 Stück Rindvieh (Simmenthaler- und Landrace gekreuzt) aufgestellt und überdieß laufen auf der Weide 300 Stück feine Bastardschafe.

Südlich vom Hof erhebt sich frei und majestätisch der| Ober-Hohenberg, auf dessen Scheitel einst die Stammburg der Grafen von Hohenberg gestanden. Die Burg ist gänzlich abgegangen und nur 2 hinter einander quer über den Bergrücken laufende Gräben verrathen noch die Stelle derselben. Der Ober-Hohenberg ist nur durch einen ziemlich tiefen Sattel von dem eigentlichen Hohenberg (Hochberg) getrennt. Auf der südlichsten Spitze dieses gegen Gosheim hinausragenden Hochbergs trifft man ebenfalls einen quer über den Rücken hinziehenden Graben, ohne Zweifel der Rest einer Befestigung, die zur weitern Deckung der Burg Ober-Hohenberg hier angelegt wurde.

Der Name Hohenberg wurde auch Hohinberg, Hohinberc, Hohenberch, Hoenberc, Honberc, Homberg, Hohenburg u. dergl. geschrieben, und kommt für diese Burg und die nach ihr sich nennende Familie wenigstens im Jahr 1179 das erste Mal vor. Auf unserer Burg[1] hatten die Grafen von H. wenigstens zeitweise und abwechselnd mit den Burgen zu Haigerloch, Nagold und Rottenburg gegen 150 Jahre hindurch mit ihren Ministerialen ihren Sitz. Noch im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts schrieb sich von dem Brüderpaar Gr. Burkhard II. und Gr. Albert I. der ältere von Hohenberg, der jüngere von Rottenburg, allein schon zur Zeit der Theilung der Grafschaft unter die 3 Brüder, die Gr. Albrecht II., Burkhard IV. und Ulrich, in der 2. Hälfte jenes Jahrhunderts scheint Hohenberg bereits von anderen Schlössern des Hauses, namentlich von dem günstiger gelegenen Rottenburg verdunkelt worden zu sein, da im J. 1273 der älteste nach Rottenburg, der jüngste nach Hohenberg sich nannte. Übrigens treffen wir im Dez. 1286 K. Rudolf I. bei seinem Schwager Albrecht II. auf Hohenberg anwesend (Vergl. ob. S. 163). Noch Gr. Albrechts II. Söhne und Enkel erscheinen bisweilen auf der Burg, wenngleich sie Rottenburg meist vorgezogen haben und unter ihnen in den 30er Jahren des 14. Jahrhunderts ein weiterer Sitz: Neuhohenberg bei Friedingen im Donauthal aufkommt.

Auch Ministerialen der Grafen werden nach Hohenberg| genannt. So erscheinen Marschälle von H.: im J. 1237 B. marschalchus de H. (Schmid Urkb. 14), im J. 1245 marschalkus de H. (Schmid Urkb. ebda.), im J. 1278 Sigbotto et Albertus fratres marschalci de H. (Besold, Doc. rediv. mon. Alpirsp. nro 5), im J. 1307 Hermann der Marschall v. H. (Gabelk.), im J. 1314 Arnold der Marschall von H. (Gabelk. vergl. Schmid ebda. S. 207), den 9. Aug. 1367 Albrecht der Marschalk des Gr. Rudolf von H. (Schmid a. a. O. 552); Truchseßen von H.: Heinricus dapifer de H. in den J. 1225 und 1237 (Schmid a. a. O. 11, 14) „dapifer“ ohne Namensbeisatz 1245 (ebda.); endlich Otto et Heinricus milites de H. im J. 1253 (Mon. Zoll. 1, 70), Burcardus dictus Ussar miles de H. im J. 1268 (Schmid ebda. S. 32), Wullarius senior de H. im J. 1270 (Mon. Zolleran. 1, 89). – Endlich saßen als Stellvertreter der Grafen und zur Wahrung ihrer Gerechtsame auf der Burg auch Vögte, die sich nach ihr nannten, so im J. 1305 Herman Kämeli, 1330 Konrad von Emmingen, 1356 Herman Fulhaber.

Aus einem weiter unten am Abhange des Berges (nach der oberhohenbergischen Erneuerung von 1577–82 über „Hohenberg das Stättlin“ da wo in der Folge und noch heutzutage der Hof) gelegenen Maierhof entwickelte sich wohl das, wie es scheint, unbedeutende Städtchen Hohenberg, welches z. B. in der Verkaufsurkunde vom 26. Okt. 1381 und der unten zu nennenden Urkunde vom 13. Dez. 1475 genannt wird. Über das allmählige Verschwinden dieses Städtleins ist nichts Näheres bekannt, an seiner Stelle erscheint in der Folge wieder ein Maierhof.[2] Die z. B. im J. 1563 (s. u.) genannte Nicolauskapelle wird im J. 1739 schon als baufällig geschildert und wurde im J. 1814 geschlossen, im J. 1815 aber von der Deilinger Kirchenpflege auf den Abbruch verkauft, nachdem ihre Geräthschaften auf den Eichhof gekommen waren.

| Die Burg Hohenberg bildete in der nächsten Zeit nach dem Erwerb der Grafschaft durch Österreich mit ihrer nächsten Umgebung, insbesondere dem Städtlein Hohenberg, dem Schloß Wehingen, sowie auch dem Städtchen Friedingen, somit vorzugsweise Zugehörungen der später sog. oberen Grafschaft Hohenberg ein besonderes Ganze für sich, welches das Geschick der anderen Theile der Hohenberger Lande, insbesondere das der Verpfändung an die Reichsstädte im J. 1410 nicht theilte, auch bisweilen selbst als die „obere Herrschaft“ bezeichnet wird.

So erscheint schon den 15. März 1393 Johanns der Pfuser (von Nordstetten – für 3000 Pfd. Heller) im Pfandbesitz von Hohenberg der Feste und Friedingen dem Städtlein an der Donau und darzu der Dörfer mit Leuten und Gütern, die zu der Feste und dem Städtlein gehörten, und versprach diesen Besitz dem Hause Österreich und dessen Landvögten offen zu erhalten. Darauf folgte einige Zeit gräflich sulzischer Pfandbesitz: Herz. Leopold der Dicke, welcher dem Gr. Rudolf von Sulz dem Älteren die Feste auf Lebtag pflegsweise übergeben, sagte den 22. Nov. 1403 auf die Verwendung seiner Schwägerin, Johanna, der späteren Königin von Neapel, solche in derselben Weise Rudolfs gleichnamigem Sohne mit einigem Vorbehalt zu, und den 29. Mai 1406 erlaubte Herz. Friedrich von Österreich dem Gr. Rudolf von Sulz 400 fl. auf die Feste zu verbauen, welche Summe dem gräflichen Hause bei Einlösung der Feste ersetzt werden sollte (Schmid Urkb. S. 767. 821. 828. 829). Bald darauf löste Gr. Rudolf auch noch die Feste Wehingen mit Zugehör (wie es in einer der hierauf bezüglichen Urkunden heißt: „die Herrschaft Wehingen auf der Scheer“) von Wolfard von Ow, welchem sie für 500 fl. verpfändet war, ein und wurde deßhalb auf seine Lebenszeit in den Pfandbesitz eingesetzt, wogegen er den 29. Nov. 1409 die Öffnung der Feste für Herz. Friedrich von Österreich gelobte (vergl. Gerbert Hist. Nigr. Silv. 2, 221). Mit Einwilligung des Herzogs Ernst von Österreich vom 5. März 1412 versetzte jedoch Gr. Rudolf seiner Gemahlin Mechthilde geb. von Limburg die 2400 fl., die er auf den Festen Hohenberg und Wehingen, und die 100 Pfd. Heller, die er aus dem Nutzen zu Hohenberg gen Neckarburg hatte, und im J. 1421 erhielt er von Herz. Friedrich 710 fl. auf die Feste Hohenberg und den halben Laienzehnten zu Deilingen und Delkhofen zugeschlagen.

Von der Gräfin Henriette von Württemberg-Mömpelgart, welche die „Feste und Herrschaft Hohenberg und Wehingen| samt dem Städtlein Friedingen und allen anderen Stücken, so dazu gehören“, anstatt der Kinder Gr. Rudolfs von Sulz weiland inne hatte, löste Hans von Hornstein zu Schatzberg diese Herrschaft ein und gelobte den 13. Juni 1434 gegenüber Herz. Friedrich von Österreich, sie diesem und seinen Erben und Nachkommen stets offen zu erhalten und ihnen die Auslosung zu gestatten (Lichnowsky 7 nro. 3325 b mit irrigem Datum). Sein Sohn und Nachfolger Jost von Hornstein wurde im J. 1448 angegangen, die Einlösung der Feste Hohenberg durch Herz. Albrecht von Österreich zu gestatten. Allein er weigerte sich hartnäckig, da er die Burg auf Lebtag pfandweise erhalten habe. Als Bürger von Rottweil wandte er sich an diese Stadt mit der Bitte um Unterstützung, dieselbe nahm sich jedoch seiner nicht an, und darüber aufgebracht sandte ihr Jost als Helfer des Gr. Ulrich von Württemberg, welcher im Sommer 1449 mit dem Städtebund in Fehde lag, den 22. Aug. d. J. nebst vielen Anderen einen Feindschaftsbrief und fiel plündernd in ihr Gebiet ein. Da zogen die Rottweiler mit starker Mannschaft und Belagerungswerkzeug vor das Schloß, das zwar mit Schieß- und dergl. Material wohl versehen war, allein nur durch 19 Mann vertheidigt wurde und in welchem sich Josts Gemahlin Anna von Rechberg mit ihren Jungfrauen befand. Sie eroberten es mit Hülfe eines hölzernen Thurmes, welchen sie an einer geeigneten Stelle aufrichteten (den 21. Sept. 1449) nach 16stündiger Beschießung und zerstörten es Tags darauf von Grund aus. Bis auf einen Mann, der entkam, wurde die Besatzung getödtet, meist die Mauern hinabgestürzt. Nunmehr brach aber die verheerende Fehde zwischen der Stadt und dem Herzoge Albrecht selbst los, an welche sich längere Verhandlungen anschlossen; der Herzog verlangte zur Wiederaufbauung der Burg 40.000 fl. und nach dem Spruch eines Schiedsgerichts zu Heidelberg vom 26. März 1451 hätte die Stadt auch wirklich das Schloß innerhalb zweier Jahre wiederaufbauen sollen. Allein gemäß der endlichen Beilegung des Streites durch den Markgrafen Albrecht von Brandenburg am 26. Dez. 1453 war von dieser Verpflichtung der Stadt nicht mehr die Rede. Auch wurde die Burg nicht mehr aufgebaut. (Vergl. Stälin 3, 480, Schmid S. 382 ff. und die dort angeführten Quellen).

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Den 9. Aug. 1453 verzichtete Jost von Hornstein auf die Pfandschaft der Schlösser Hohenberg und Wehingen mit allen Zugehörden, wie er dieselbe von seinem Vater sel. eingenommen,| zu Gunsten des Erzherzogs Albrecht. Dieser aber verpfändete den 15. Sept. d. J. seiner Gemahlin, der Erzherzogin Mechthilde, für dargeliehene 2000 fl., beziehungsweise die Abfindung des seitherigen letzten Pfandinhabers Jörg Kayb von Hohenstein, welcher aus Erzh. Albrechts Dienst austrat, den Burgstall Hohenberg und das Schloß Wehingen mit den Städtlein, Dörfern, Leuten und Gütern, Gerichten, Wildbännen, Forsten und allen anderen Zugehörungen, mit samt aller Herrlichkeit, auch geistlicher und weltlicher Lehenschaft und wiederholte diese Verpfändung den 25. Juni 1457.

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Den 28. Sept. 1458 vermachte Mechthilde auf den Fall ihres Todes der Karthause Güterstein, woselbst sie neben ihrem ersten Gemahl begraben sein wollte, vorbehältlich des Einlosungsrechts mit 2000 fl. „die Herrschaft Hohenberg“ wie sie dieselbe pfandweise an sich gebracht, was ihr Sohn erster Ehe, Graf Eberhard im Bart, den 7. Mai 1468 bestätigte. Den 13./27. Dez. 1475 übergab aber Mechthilde die obere Herrschaft[3] sowie den Burgstall Urnburg und die Dörfer Weitingen und Rohrdorf gegen Einräumung anderweitiger Berechtigungen ihrem genannten Sohne, welcher nach ihrem Tode die Karthause mit 2000 fl. entschädigen sollte. Als nun Herzog Sigmund die Auslosung des Pfandes durch Bezahlung von 2000 fl. bewirken wollte, sträubten sich sowohl der Graf als seine Mutter, dies geschehen zu lassen, weßhalb ein Proceß vor dem Kammergericht entstand. K. Friedrich IV. erkannte den 9. Juli 1476, in eigener Person das Gericht abhaltend, daß Graf Eberhard und seine Mutter schuldig seien, der angesprochenen Losung stattzugeben und Herz. Sigmund alle Kosten und Schäden zu ersetzen, brachte jedoch in der Folge eine von Herz. Sigmund und der Erzherzogin am 5. Juni 1481 angenommene Thätigung zu Stande, welcher| gemäß Mechthilde obige Verschreibung für Gr. Eberhard dem Herzog ausantworten oder mit seinem Wissen vernichten, die Herrschaft für sich und ihre Erben – vorbehältlich des Auslosungsrechts durch Herz. Sigmund und seine Erben und Nachkommen – zwar behalten, die Unterthanen aber dem Herzog und seinen Nachfolgern erbhuldigen lassen sollte. Alsbald nach Mechthildens Tode löste darauf Herz. Sigmund die Pfandschaft ein und schon am 8. Sept. 1482 mußte Gr. Eberhard die Amtleute und Einwohner derselben anweisen, demselben zu huldigen (vrgl. Stälin 3, 493 ff. 589 und die dort angef. Regg. Lichnowskys, desgl. einige weitere z. B. Bd. 6, 1839, Bd. 7, 1938; Monum. Habsburg. I., 2, S. 136/7. 181. 194. 197. 204. 503).

Noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts war zwar, nach dem (oben S. 279) genannten Lehenbriefe Erzherzog Ferdinands von Österreich vom 4. März 1578 zu schließen, der Gedanke, die Burg wieder aufbauen zu lassen, nicht ganz erloschen, natürlich überwog aber die Bedeutung des mit dem Burgstall verbundenen Maierhofes und Gutes in der Folge sehr diejenige des Burgstalles selbst. Die weiteren Geschicke dieses Besitzes sind kurz folgende: Schon in den 20ger Jahren des 16. Jahrhunderts wurde derselbe insbesondere als Waide von dem Rottenburg-Hohenberger Amte in zeitweisen Bestand gegeben. Den 11/12. Nov. 1563 bekamen die Gebr. Hans Konrad und Hans Joachim Huntpis von Waltrams, denen das benachbarte Wellendingen gehörte, von Kaiser Ferdinand I. den „Hof und Waide unter dem Burgstall mit Haus, Hof, Scheuern (samt dem Kirchlein und Brunnen dabei), Äckern, Wiesen, Wunn, Waid und aller Zugehörung“ gegen ein Darlehen von 3000 fl. auf 20 Jahre in Bestand. Allein alle hohe und niedere Gericht, Gebot, Verbot, Frevel, Strafen und Bußen und alle andern Rechte samt der forstlichen Oberkeit und Herrlichkeit stunden nach obiger Erneuerung Hohenberg allein zu. Nach Ablauf genannter Frist folgte durch Auslösung der 3000 fl. Gr. Eitel Friedrich von Zollern, allein dieser kündigte den Bestand bald wieder, worauf Hans Walther Scheer von Schwarzenburg auf Oberhausen den 10. Nov. 1599 für eine Verschreibung von 3000 fl. nebst 150 fl. Zinsen, welche im J. 1622 aus 5000 fl. nebst 350 fl. Zinsen erhöht wurden, den Hof und Waide unter dem Burgstall zunächst auf 15 Jahre, dann aber auf Wohlgefallen und Wiederruf bestandweise überlassen erhielt.

Als Scheer den Bestand überkommen hatte, wurde im Jahr| 1604 eine genaue Beschreibung aufgenommen, welcher zufolge in dem Bestand begriffen waren: an Gebäulichkeiten u. s. w. das Kirchlein mit einem zimlichen Glöcklein, Ornaten und Kirchenzierden, welches durch geordnete Pfleger zu Deilingen verwaltet wurde, das anstatt des alten Hauses von Scheer für die Wohnung des Maiers oder Schäfers neu erbaute Haus, die von Gr. Eitel Friedrich von Zollern erbaute aber abgängige Scheuer, ein Brunnen und das Schloß auf dem Berg „ist gar abgegangen, hat aber noch einen guten starken Mantel und etlich alt Mauerwerk,“ sodann Äcker, Wiesen, Hölzer und Egerten, Güter, welche die Unterthanen zu Schörzingen, Deilingen und Delkhofen innehatten. Nach Scheers im J. 1621 erfolgten Tode ging der Besitz auf seine Tochter Maria Elisabeth und deren Gemahl Johann Wernher von Stuben über. Derselbe vererbte ihn auf seine Familie, welche ihn z. Th. wieder in Afterbestand gab, bis diese im J. 1744 mit dem württ. Geheimenrath Joseph Anton von Stuben erlosch. Daraufhin wurde den 31. Mai 1747 „Hof und Waidgang auf dem Burgstall Hohenberg“ mit Zugehörden, dabei unter anderem 221 Jauchert Waldung, jedoch ohne „die Jurisdiction und das Jus advocatiae über das Kirchle“ dem Jesuitenkollegium zu Rottweil pfandweise zunächst auf 20 Jahre überlassen. Der Pfandschilling betrug 12.000 fl., allein da aufgewandte Baukosten und Meliorationen wegen Ankaufs von einigem Grund und Boden 375 fl. betrugen, wurde das Gut im J. 1772 mit 15.641 fl. von Österreich ausgelöst und zunächst (laut der Lehensreverse vom 14. Aug. 1772 und 3. Jan. 1782) dem Denkinger Bürger Lorenz Streicher in Zeitbestand gegeben. Den 11. Sept. 1786 übertrug der hohenbergische Landvogt von Plank das Gut als bäuerliches Erblehengut an Jakob und Christoph Hauschel von Schörzingen; den 20. März 1806 erkaufte Freiherr Marquard von Stein zum Rechtenstein das Lehen um 6800 fl., überließ es aber den 18. Dez. 1812 um 7500 fl. an den Handelsmann Moses Katz von Rottweil, der letztere verkaufte es den 28. Febr. 1816 um 8165 fl. an Karl Friedrich Gauß und Johann Morlock von Mötzingen (O.A. Herrenberg). Da aber diese bald ihre Gültschuld nicht bezahlen konnten und in Gant geriethen, wurde das Gut schon im J. 1818 zum Verkauf ausgesetzt und endlich verkaufte nach längeren Verhandlungen den 26. Okt. 1825 die Oberfinanzkammer dieses Staatsgut, ein zweistockiges Wohnhaus mit Scheuern und Stallungen, Back- und Waschhaus, Feldern und einer| Waidberechtigung um 12.400 fl. an den Freiherrn Maximilian von Ow, dessen Familie es noch heutzutage besitzt.

d. Ziegelhütte, liegt 1/8 Stunde nordwestlich von Deilingen.

e. Delkhofer-Mühle, 1/8 Stunde südlich von Delkhofen am Mühlbach gelegen (s. oben), und endlich

f. Sägmühle, die nahe unterhalb der Delkhofer Mühle hingebaut ist.



  1. Nach einer Aufzeichnung bei Gabelkhover F. 80b soll „die Vestin zu Hohenberg ad partem Lehen von Ow (Reichenow) und sollen die Herren derselben von alther Schenken“ dieses Klosters gewesen sein. Vergl. Schmid, Hohenb. Einl. S. XXII und S. 380. – Der Rudolfus pincerna des J. 1167 (s. Neugart Codex 2, S. 101 Note d und Wartmann Urkb. der Abtei St. Gallen 3, S. 46) dürfte schwerlich hierher zu beziehen sein.
  2. Aus den oben S. 279 genannten Bestimmungen des Lehenbriefes für die Delkhofer Mühle vom 4. März 1578 darf nicht geschlossen werden, daß das in jener Zeit sonst gar nicht mehr urkundlich erwähnte Städtchen Hohenberg damals noch bestanden habe, dieselben haben hier wohl, wie das gerade bei Lehensbriefen so sehr häufig der Fall ist, den Inhalt früherer Lehensbriefe einfach wiederholt. Ebenso wird unter dem in dieser Urkunde genannten Kirchspiel die Deilinger Parochie zu verstehen sein, da es sich von einer eigentlichen Parochie der St. Nikolauskapelle nicht handeln kann.
  3. In genannter Urkunde werden die Bestandtheile dieser oberen Herrschaft wohl erschöpfend aufgeführt, wenn es heißt: unsere obere Herrschaft Hohenberg mit samt dem Forst, auch den Burgställen Hohenberg und Wehingen, auch Hohenberg und Friedingen den Städtlein und diesen nachbenennten Dörfern: Delkofen, Dullingen (Deilingen), Schertzingen, Tutmaringen (Dautmergen), Wylen, Richenbach, Bupsenhain, Egeßhain, Denckingen, Husen unterm Tann, Ralßhusen (Rathshausen), Goßhain, Spaichingen, Wähingen und Dürbhain und auch der Kirchensätz und Pfründen Leihungen, zu derselben unserer oberen Herrschaft gehörig. – Diese obere Herrschaft wird jedoch auch in der Widerlage- und Morgengabsverschreibung für die Erzherzogin Mechthilde aufgeführt (S. oben S. 175).


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