Beschreibung des Oberamts Brackenheim/Kapitel B 18
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Zwischen zwei Ausläufern des Heuchelbergs hat in einer Thalweitung der freundliche Ort eine anmuthige, gegen rauhe Winde wohlgeschützte Lage und der Länge nach führt die Vicinalstraße von Brackenheim nach Schwaigern hindurch; der Ort selbst ist unregelmäßig angelegt und besteht zum größeren Theil aus ziemlich kleinen jedoch nicht unfreundlichen, häufig weiß getünchten Häusern, vor denen hübsche Gärtchen liegen und an denen nicht selten frische Reben hinaufranken. Zunächst (östlich) am Ort erhebt sich dann der wohlgeformte reichbewaldete Schloßberg mit den malerischen Ruinen der Stammburg der Grafen von Neipperg, die zu der reizenden Ansicht des mit Obstbaumgärten umschlossenen, von dem dichtbewachsenen Bach durchrauschten Dorfs wesentlich beitragen.
Die ursprünglich der h. Katharina geweihte Kirche liegt zwischen dem Pfarrhaus und Schulhaus im östlichen Theil des alten Friedhofes, an dessen Eingang W. C. Widmann P. H. (PfarrHerr) 1620 u. s. w. steht; sie ist außen sehr schlicht gehalten mit rechteckigen Sprossenfenstern und einem östlich stehenden von einem Kuppeldach bekrönten Thurme und stammt zum großen Theil aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts. Im Westen sieht man noch ihren alten gothischen an den Ecken verzierten Steingiebel. Innen trägt das Schiff ein hölzernes gothisches Tonnengewölbe, dessen Gurten mit Maßwerken geschmückt sind; die mittlere Gurte trägt das Neipperg’sche Wappen. Der Chor hat ein schönes steinernes Netzgewölbe mit fünf Schlußsteinen, wovon auf einem das Lamm Gottes dargestellt ist. Rechts und links vom Triumphbogen erhoben sich einst mit je einem gothischen Rippenkreuzgewölbe überspannte Kapellen.
Die Kanzel ist mit Stuckreliefs aus der biblischen Geschichte geschmückt, an den Emporen sind die Bilder der Apostel gemalt. Ferner enthält die Kirche an der Nordwand ein großes gemaltes Epitaphium, die Predella sehr hübsch mit Stifter und Stifterin und vielen Kindern und der Jahreszahl 1606; ferner mehrere Werke aus gothischer Zeit: so ein herrliches großartiges überlebensgroßes Krucifix, einen hohlen achteckigen Taufstein und im Chor ein zierliches Sakramenthäuschen. Über dem Triumphbogen ist ein alter Schlußstein eingemauert; auch erhielten sich noch einfache gothische Chorstühle. Mehr merkwürdig als schön ist sodann das große sandsteinerne Grabmal| rechts vom Triumphbogen, errichtet in einem höchst eigenthümlichen ausschweifenden Renaissancegeschmack, unendlich reich, und mit Motiven aus allen Stilen, selbst aus dem romanischen, keck überladen. An dem Grabmal knieen Eberhard von Neipperg und seine Frau Rosina vor einem Krucifixus, zwei kanellirte korinthische Säulen tragen über ihnen ein Gebälk, Alles aufs vielfachste belebt mit Ornamenten, Genien, Todtenköpfen, häßlichen kriechenden Thieren u. s. w. An der Hinterwand stehen zwei reiche Pilaster, die eine Nische umrahmen, darin sieht man die Auferstehung des Herrn und zu beiden Seiten das Neipperg’sche Wappen. Unten am Denkmal steht:Anno domini 1591 auff Sontag Jacobi den 25. July starb zu Filseck Der Edel und vest Eberhart von und zu Neypperg. der edlen und tugentsamen Frawen Rosina von Neypperg Geborne von Neypperg anderer ehlicher Juncker, welcher das Stammhaus Neypperg von Newen erbaut, und vor seinem endt begert, alda Hin Ihn in sein gewonliche pfarkirchen zu füren, bei Seinen lieben unterthonen zu ruhen. Dem got gnadt. amen.
Anno domini 1600 Uff mont: den 28. mart: ist in Gott Seliglich Verschiden Die Edel und Tugensame Fraw rosina von Neypperg Geborne von Neypperg. weilland des Edlen und Vesten Eberharden von und zu Neypperg Eliche Hausfraw. Welche in die 24 jar bey einander elich gelebt. Denen Gott ein fröliche Auffersteung verleihe. Amen.
Auch befindet sich in der Kirche der Todtenschild des genannten Eberhart. Vor dem Westeingang liegt halbverdeckt die 8 Fuß lange Grabplatte eines Geistlichen mit der Umschrift: Anno domini 1450 die XXII mensis februarii obiit venerabilis fir (vir) dominus michael daliger …
Die links an den Thurm gebaute Sakristei ist tonnengewölbt. Die Glocken sind neu, eine derselben ist gegossen von Heinrich Kurtz in Stuttgart 1857 und hat die Inschrift: Ehre sei Gott in der Höhe, und Frieden auf Erden. Die Unterhaltung der Kirche ruht auf der Gemeinde.
Der mit einer Mauer umfriedigte Begräbnißplatz liegt hinter der Kirche, außerhalb des Orts.
Rechts neben der Kirche steht an der Landstraße innerhalb eines hübschen Gartens das äußerst freundliche, 1823 von der Grundherrschaft erbaute Pfarrhaus, dessen Unterhaltung dem Staate zusteht. Das Schulhaus, ebenfalls zweistockig, ließ 1835 die Gemeinde durch Werkmeister Beltz in Bietigheim um 4500 fl. erbauen; es enthält ein Lehrzimmer und die Wohnung des allein an der Schule unterrichtenden Schulmeisters. Das Rathhaus steht mit dem Schulhaus unter einem Dach, ist aber durch eine Wand von ihm getrennt.| Überdieß sind noch vorhanden eine Kelter mit fünf Bäumen, ein öffentliches Backhaus, ein Armenhaus und ein Schafhaus.Mit gutem Trinkwasser, das ein laufender, 4 Pump- und 16 Schöpfbrunnen liefern, ist der Ort hinreichend versehen, überdieß fließt ein Bach ohne Namen der Länge nach durch das Dorf; auch eine Wette ist vorhanden. Von den vielen Quellen auf der Markung sind der Ursprung des durch das Dorf fließenden Bachs und der Brünnlesbrunnen die bedeutendsten. Eine periodisch fließende Quelle, der sog. Gänsbrunnen, kommt öfters erst nach 6 Jahren wieder zum Ausfluß, auch befinden sich im Eichbühl zwei natürliche Seen, der obere See 20′ lang und 18′ breit, und der noch kleinere untere See. Die Einwohner, von denen gegenwärtig zwei über 80 Jahre zählen, sind eingezogene fleißige Leute, deren Erwerbsquellen in Feldbau, Viehzucht, Wein- und Obstbau bestehen, während die Gewerbe sich nur auf die nöthigsten Handwerker beschränken; eine Schildwirthschaft und ein Kramladen sind vorhanden. Die Vermögensverhältnisse gehören nicht zu den günstigen, indem der vermöglichste Ortsbürger nur 25 Morgen, der sog. Mittelmann 10 Morgen und die unbemittelte Klasse 4/8–5/8 Morgen Grundeigenthum besitzt. Auf den angrenzenden Markungen Brackenheim, Dürrenzimmern und Nordheim haben sich die Ortsbürger viele Güterstücke angekauft. Etwa 6 Personen erhalten Unterstützung von Seiten der Gemeinde.
Die nicht große Markung, von der überdieß ein namhafter Theil Eigenthum des Grafen v. Neipperg ist (s. hier. unten), hat, mit Ausnahme der Güter auf dem Heuchelberg, eine unebene, zum großen Theil bergige Lage und einen mittelfruchtbaren Boden, der auf der Höhe des Heuchelbergs aus den leichtsandigen Zersetzungen des Keuperwerksteins, an den Gehängen aus Keupermergel und an den flachen Ausläufern derselben aus den schwer thonigen Zersetzungen des letzteren und aus etwas Lehm besteht. Die in der Thalebene abgelagerten Alluvionen sind dem Wiesenbau, der auf ihnen getrieben wird, nicht besonders günstig und erzeugen in den sog. Rohrwiesen saures Futter. Zwei Werksteinbrüche und eine Lehmgrube sind vorhanden. Das Klima ist mild, Frühlingsfrost kommt nicht häufig und Hagelschlag selten vor.
Die Landwirthschaft wird so gut als es die Verhältnisse erlauben mit großem Fleiß betrieben, zu einer namhaften Entwicklung derselben ist die Markung zu klein und überdieß ein großer Theil der Güter im Besitz der Grundherrschaft. Von verbesserten Ackergeräthen ist der Brabanterpflug allgemein, auch sind zwei Walzen vorhanden, der Pächter des gräflichen Guts besitzt überdieß eine Repssämaschine, eine eiserne Egge und drei Walzen; die Düngerstätten sind ziemlich gut angelegt. Zum Anbau kommen die gewöhnlichen Cerealien, von| denen Dinkel und Gerste am besten gedeihen, ferner Kartoffeln, Futterkräuter, Angersen, Rüben, Reps auf dem Schloßgut, ziemlich viel Hanf und nur wenig Flachs. Von den Getreideerzeugnissen können mit Ausnahme der Erträge auf dem gräflichen Gut jährlich etwa 150 Schffl. Dinkel und 50 Schffl. Gerste und Haber nachaußen verkauft werden. Der Wiesenbau ist nicht ausgedehnt und das Futtererzeugniß mittelmäßig, so daß noch Wiesenfutter zugekauft werden muß. Von Belang ist der Weinbau, der meist in der gewöhnlichen Weise betrieben wird, und nur in den gräflichen Weinbergen kommen theilweise auch Drahtanlagen in Anwendung. Auf den Morgen kommen 2800 Stöcke, meist Drollinger, Elblinge, Rißlinge und Gutedel, zu stehen. Der Wein gehört zu den besten im Bezirk, eignet sich sehr gut auf das Lager und wird meist in das Oberland und ins Badische abgesetzt. Der höchste Ertrag eines Morgens beträgt 6 Eimer und die Preise eines Eimers bewegten sich in den letzten 10 Jahren von 18–77 fl. Auch die Obstzucht ist nicht unbedeutend und noch im Zunehmen begriffen; man pflanzt Luiken, Goldparmäne, Fleiner, Zürcheräpfel, Reinetten, Brat-, Pomeranzen- und Pelzbirnen, Zwetschgen und Kirschen. Die Jungstämme werden in den Weinbergen nachgezogen. In günstigen Jahren können 2–300 Sri. Obst nach außen verkauft werden.
Die Gemeinde besitzt 125 Morgen Laubwaldungen, von deren Ertrag jeder Bürger jährlich etwa 25 St. Wellen erhält, das Stammholz und die Rinde wird verkauft, was der Gemeindekasse eine jährliche Rente von 6–800 fl. sichert. Überdieß bezieht die Gemeinde 160 fl. Schafweidepacht, 100 fl. aus der Pferchnutzung, 10 fl. aus verpachteten Gemeindegütern und in günstigen Jahren einigen Erlös aus dem Obst von den auf Allmanden gepflanzten Obstbäumen.
Die Rindviehzucht, welche sich mit einer Kreuzung von Neckarschlag und Simmenthalerrace beschäftigt, befindet sich in ganz gutem Zustande und wird durch zwei Simmenthalerfarren immer mehr zu verbessern gesucht. Handel mit Vieh an Handelsleute und auf den Heilbronner Märkten ist von einigem Belang. Ein Ortsschäfer läßt auf der Markung den Winter über 200 St. Bastardschafe, die auch im Ort überwintert werden, laufen.
Von Anstalten befinden sich hier außer der Volksschule eine Industrieschule, eine Winterabendschule, ein Leseverein, eine Ortsbibliothek, ein Gesangverein und eine Sonntagsschule.
An besonderen Stiftungen sind 1412 fl. vorhanden, deren Zinse nach dem Willen der Stifter, mit Ausnahme von denen aus 100 fl. für den Ortsgeistlichen, zu Brotaustheilungen, Anschaffung von Schulbüchern, Prämien für fleißige Schüler, für arme Kranke, arme Witwen etc. verwendet werden.
| Die auf dem Rücken des Heuchelbergs hinziehende Römerstraße (Heerstraße) berührt auf eine große Strecke den nördlichen Theil der Markung und die von Meimsheim auf den Heuchelberg führende römische Straße läuft an der westlichen und südwestlichen Markungsgrenze hin; ein weiterer alter Weg geht unter dem Namen „Diemenweg“ von Nordheim her auf den Heidelberg, ob derselbe ebenfalls seine Anlage den Römern verdankt, läßt sich nicht nachweisen. Auf dem sog. „Todtenwegle“, dabei Schelmenäcker und Schelmengrube, sollen früher die Verstorbenen nach Meimsheim, wohin Neipperg eingepfarrt war, geführt worden sein; auch sei der Ort früher größer gewesen und habe sich namentlich gegen die sog. Reuterhäuslesäcker hin erstreckt, man fand daselbst schon Spuren von Gebäuden, Ziegel etc. Im Schänzle heißen Wiesen im Brehmich, daselbst soll die sog. Nieferner Kelter gestanden sein. Am Mühlrain, 1/4 Stunde unterhalb Neipperg, stand eine Mühle. In der Nähe der Markungsgrenze an der Straße nach Schwaigern steht ein Steinkreuz, daselbst wurden alte Waffen aufgefunden. An Hexen und Geister wird vielfach noch geglaubt; ein Geist brenne nicht selten auf dem Haberschlachter Weg, dieser werde wohl derselbe sein, der die Schafe im Schafhause „töbisch“ mache etc.
Tritt man durch das jetzt verschwundene nördliche Thor zur Burg herein, so hat man zur Linken beim Heraufgehen zunächst die malerischen Trümmer dieser eben erwähnten Gebäude, von denen eine Giebelschräge noch an der Westseite des genannten Thurms angedeutet ist; auch führen an dieser linken Seite mehrere Renaissanceportale in Keller und ähnliche Gelasse, über einem sind die Wappen von Neipperg und Massenbach und die Jahreszahl 1581, über einem andern zwei Wappen von N. und die Jahreszahl 1733 angebracht, und gerade vor uns dehnt sich der äußere Hof hin, in den man auch vom östlichen Thor aus gelangt; er wird gegen Süden von langen Ökonomiegebäuden (mit der Jahreszahl 1783) geschlossen, während zur Rechten (im Westen) der andere gewaltige Bergfried aus üppigem Baumwuchs ernst und grau emporragt. Von diesem äußeren Hof aus fuhrt ein breiter tonnengewölbter Thorweg an der Südseite des Thurmes hin in den inneren Hof, den früheren inneren Graben; je eine sehr starke Renaissancesäule steht am Ein- und Ausgang des Thorwegs und läßt von ihrem reichen Kapitell je zwei Rundbogen ausgehen. Am Eingang sieht man das N.’sche Wappen und die Namen der Wiederhersteller des Schlosses: Eberhart von und zu Neipperg, Rosina von Neyperckg, geb. v. N. 1579; und im inneren Hof über der Thüre des schon oben genannten Maiereigebäudes folgende Inschrift:
Als man zalt fünffzehen hundert Jarz
Sübenzig neun Erbaut eben warz,
Eberhard von Neupperckg Ludwigs Son
Der elfft den Bau hatt gfangen on
Undt fast in Jars frist undt Behendt
Durch Gottes Segen In Vollendt
Durchaus gemacht undt Zügericht
Alls da jetz steht undt wie man sicht,
Weill er das Stam undt Namhauß ist. u. s. w.
Der Thurm ist bis zur Kaminspitze 126 F. hoch und man genießt von ihm eine entzückende Aussicht an den ganzen Stromberg, vom Michaelsberg bis Sternenfels, dann erblickt man einen Theil der schwäbischen Alb, die Solitude, den Asperg, die Löwensteiner Berge, den Wunnenstein, Heilbronn und die Heilbronner Berge, den Odenwald und ganz in der Nähe die malerische Burg Stocksberg.
Der andere auch viereckige Bergfried steht ganz vereinzelt an| der Westseite der Burg und war von einem besonderen Graben umgeben; ebenfalls höchst dauerhaft aus schönen Buckelsteinen aufgemauert, mißt er außen 32 und 28 Fuß, innen 14,5 und 10,8 Fuß; gegen die Burg hin sind seine Mauern 8, auf den andern Seiten 9 Fuß dick. Der große trefflich gearbeitete von einem Rundstab gesäumte rundbogige Eingang liegt gegen Süden und mindestens 35 F. über dem Boden, auf gleicher Höhe tritt gegen Osten eine steinerne Abtrittsnische heraus. Sonst hat der Thurm kaum eine Öffnung, sein Eingang führte auf eine Altane, von der noch die Tragsteine erhalten sind; das Innere zeigt vier Absätze für Balkenböden. Auch hier sind die Zinnen vollständig erhalten und stufen sich gegen die Westseite des Thurmes um etwa 10 F. tiefer herab.Die Thürme und die alten Steinhäuser zeugen in Allem von der gediegenen Prachtliebe des hier ansäßigen Geschlechtes. Früher sah man auch noch den langen auf korinthischen Säulen ruhenden Rittersaal, und die dem h. Georg geweihte Schloßkapelle. Um das Schloß gehen herrliche von einer Mauer mit Schießscharten umhegte Gartenanlagen, dunkler baumstarker Epheu wächst an der ganzen Nordseite der Gebäude hinauf und bedeckt auch den einsamen westlich stehenden Bergfried, dabei blühendes Buschdickicht, verschlungene Schattenwege, von Schlingpflanzen umrankte Felsengrotten und die Laub- und Nadelholzbäume mit ihren ernsten erhabenen Wipfeln; – so daß diese großartige Burg auch in malerischer Hinsicht zu den schönsten und bedeutendsten unseres Landes gehört.
Zum Schloß gehört ein 711 Mrg. großes Rittergut (174 M. Äcker, 41 M. Wiesen, 19 M. Weinberge, 477 M. Wald); die Äcker und Wiesen werden von einem Pächter in 7 Rotationen rationell bewirthschaftet, während Weinberge und Wald in Selbstadministration sind. Auf dem Gut stehen 24 St. Rindvieh (vorherrschend Neckarschlag) und 6 Pferde.
Der Name des Ortes und der hiesigen adeligen Familie kommt in älteren Urkunden auf die verschiedenste Weise geschrieben vor, so Niberch (1241), Niberc (1246, 1290), Nyperch (1279), Nitperg (1281, 1288, 1302), Nyperg (1302), Nippberg (1366) u. s. w.
Das erste in der Geschichte, freilich nicht mit vollständiger Sicherheit, auftretende Glied der Familie ist Johannes von Neipperg, Gegenabt des Abts Konrad zu Maulbronn; er soll aus unbekannten Gründen geächtet und von seinen Unterthanen in Weissach im J. 1212| getödtet worden sein, wofür diese Gemeinde jährlich einen sog. Abtsgulden, welcher erst im J. 1819 gegen Bezahlung des 20fachen Betrags abgelöst wurde, erhielt, dagegen aber verbunden war, einen Gedenkstein dieser That an ihrem Orte zu unterhalten.[2] In der Folge kommen folgende Angehörige der Familie vor, hinsichtlich welcher sich natürlich nicht immer mit Sicherheit bestimmen läßt, ob die Träger desselben Vornamens, welche in, der Zeit nach etwas verschiedenen, Urkunden aufgeführt werden, als ein und dieselbe Person, oder als Vater, Sohn, Enkel u. a. aufzufassen sind. Im 13. Jahrhundert: Den 1. Aug. 1241 Reingeboto, Zeuge Ludwigs von Leinburg in einer Kl. Maulbronner Urkunde (St.-A.). Den 6. Okt. 1246 „dominus de Niberg“, Zeuge Erkingers von Magenheim bei der Neustiftung des Kl. Frauenzimmern (Mone 4, 183). Im J. 1251 Reinbold, Schenker von Gütern zu Dürrenzimmern an das Kl. Lorch (s. o.), und Gotfridus patruelis als Zeuge desselben. Den 2. Sept. 1252 Gotfried, Zeuge Bischof Heinrichs von Speier in einer Kl. Maulbronner Urkunde (St.-A.). Im J. 1261 Konrad, verheirathet an eine Tochter Albrechts von Liebenstein (Klunzinger 4, 30). Den 1. Mai 1263 Gotfried und Remboto, Gebrüder, frühere Lehensbesitzer einer stiftspeierschen Lehensgült zu Eppingen (Remling Urkb. 1, 298). Den 15. Jun. 1279 Reinboto, Bürge Konrads von Magenheim (eb. 355). Im April 1281 Reimboto durch Engelhard von N. und andere Schiedsleute mit dem Kl. Herrenalb wegen Zehenten zu Merklingen verglichen (Mone 2, 216). Den 18. April 1284 Heinrich, Siegler in einer Urkunde Diethers von Wunnenstein (Jäger Heilbronn 1, 77), den 23. Jul. 1285 derselbe Zeuge Schwiggers von Gemmingen und den 8. Sept. 1285 Siegler in einer Urkunde des Abtes Sifrid von Maulbronn (St.-A.). Den 17. Sept. 1287 Heinrich, Reinbot, Engelhard, Waramund, Siegler in einer Urkunde Schwiggers von Gemmingen (St.-A.). Im J. 1288: den 24. Apr. Reinbot der j., Siegler, und Heinrich, Zeuge, der letztere auch den 21. Mai Schiedsmann; ohne Tag: Heinrich und Reimboto Gebrüder, Besitzer von Weinbergen zu Neipperg, in Kl. Maulbronner Urkunden. Im J. 1289: Engelhard, Siegler in einer Urkunde Rabeno Gölers von Ravensburg (Mone 4, 351); den 18. Febr. Heinrich, Siegler, und Reimboto der j., Zeuge in einer Urkunde des Grafen Konrad von Vaihingen (Mone 4, 445); den 13. Nov. Konrad, Mönch in| Maulbronn (Klunzinger Maulbronn 1, 116). Im Dec. 1290 Engelhard und Reinboto, Siegler einer Urkunde Rudolfs von Neuffen (Mone 4, 191). Den 29. Dec. 1292 Heinricus dictus Neiperger Zeuge Zeisolfs von Magenheim. Den 10. Aug. 1293 Engelhard, Zeuge Albrechts von Ebersberg, und den 25. Jun. 1294 in einer Kl. Schönthaler Urkunde (Jäger Heilbronn 1, 61). Im J. 1294 Heinrich von N., Subprior zu Maulbronn; den 20. Juni d. J. Reinhard, Mönch daselbst (St.-A.). Im J. 1299: den 12. Febr. Reinbot und sein Bruder Heinrich von N. „dictus de Lofen“ als Schiedsleute zwischen dem Predigerkloster zu Wimpfen und der Gertrud „relicta quondam Reinbotonis dicti Jeger de N.“ in einem Streit wegen Güter zu Neipperg, Schwaigern und Dürrenzimmern (St.-A.); den 5. Mai „Dyezo et Hedewigis eius conjux legitima de N.“, Gutthäter des Kl. Maulbronn (St.-A.); den 6. Mai Heinrich, Keller in Maulbronn (Klunzinger a. a. O. 2, 25); den 11. Juli Wolfram und sein Bruder, der oben genannte Heinrich, Verkäufer zweier eigenen Leute, der oben genannten Gertrud und ihres Bruders Konrad (Pfaff). – Später vorkommende Namen sind besonders: Im 14. Jahrhundert: Albrecht, an Gertrud von Gemmingen verheirathet 1304 (St.-A.). Diether 1319; Kirchherr zu Schwaigern 1386. Eberhard 1384, 1386, 1388, 1397. Engelhard 1348, 1360, 1367. Gotfried und Agnes von N., Wittwe Heinrichs von Gemmingen gen. Massenbach 1319. Heinrich, ums J. 1335 bei der Tödtung Ulrichs von Bromberg betheiligt (s. u.); Subprior zu Maulbronn 1337 (Klunzinger a. a. O. 2, 30); Heinrich von N. genannt von Laufen 1354, im J. 1372 unter denen, welche den Städtehauptmann Grafen Ulrich von Helfenstein gefangen nahmen, worauf der letztere eine Zeitlang in der Burg Neipperg verwahrt wurde (Sattler Gr. 1. Forts. 235). Johann 1353, 1386, 1396, 1397 Pfarrherr zu Allfeld (Klunzinger 4, 34). Konrad von N. gen. von Waldenstein 1302 (Archiv für hess. Gesch. 3, 25. St.-A.), 1310, 1365. Konz 1379, 1386. Reinbot 1305, 1324; Dekan des Stifts zu Wimpfen 1329; 1331. Reinhard 1350 (Mone 3, 384); 1362, 1374; württ. Rath, gefallen in der Schlacht bei Reutlingen im J. 1377 (Gayler, Denkw. 87). Waramund 1302 (St.-A.). – Im 15. Jahrhundert: Diether 1435; zu Schadhausen 1454; 1486 bei dem Zug des Pfalzgrafen Philipp zur Belagerung von Geroldseck (Klunzinger 4, 41). Eberhard 1422, 1423, 1432, 1445 unter den edlen Dienern Gr. Eberhards von Württemberg, 1448, 1456, den 4. Jul. 1460 in der Schlacht bei Pfeddersheim im Heere Friedrichs I. von der Pfalz. Engelhard, Vogt zu Heidelberg, den 30. Apr. 1460 bei Helfenberg gefangen, bald aber wieder frei, den 4. Jul. 1460 in der genannten Schlacht bei Pfeddersheim, den 30. Jun. 1462 in der Schlacht bei Seckenheim für die Pfalz,| 1471 in dem kurpfälzischen Belagerungsheer vor Wachenheim an der Haard, 1473 kurpfälzischer Hofmarschall, 1474 mit einem Theil am Bergwerk zu Kollenberg bedacht, und Vizdum zu Neustadt, 1488 vom Kaiser aufgefordert, in den schwäbischen Bund zu treten, 1489 aber unter dem Ausschusse der Ritterschaft des Kraichgaus, als gegen die Theilnahme an diesem Bunde protestirt wurde, † 1495. Friedrich, in der Schlacht bei Seckenheim gegen die Pfalz. Georg im J. 1414 im Gefolge des Bischofs von Speier auf dem Concil zu Constanz (Klunzinger 4, 34). Hans, im J. 1401 Abgeordneter K. Ruprechts (Klunzinger 4, 34), im J. 1449 von K. Friedrich III. mit anderen beauftragt, den Frieden zwischen Graf Ulrich von Württemberg und den Reichsstädten herzustellen (Sattler Gr. 2. Forts. 190), 1457 und 1460 Vizdum in der oberen Pfalz, gest. 1479, ein anderer 1478 Vogt zu Brettheim. Heinrich 1435. Reinhard 1432; im J. 1438 Unterlandvogt im Elsaß (Strobel Gesch. des Elsaßes 3, 194); bis 1450 württembergischer Rath; Deutsch-Meister seit 1480, zuerst als Statthalter, bis zu seiner Abdankung am 30. Jan. 1489, 1486 Unterzeichner des Wahldekrets K. Maximilians I., † 1496 (Gabelk.). Thomas, in der Schlacht bei Seckenheim gegen die Pfalz. Wendel in der Schlacht bei Seckenheim für die Pfalz, 1469/70 zu Schadhausen. Wilhelm 1414 ebenfalls im Gefolge des Bischofs von Speier zu Constanz; nach der Schlacht bei Seckenheim mit dem Markgrafen von Baden gefangen nach Heidelberg geführt, im folgenden Jahre gegen Ausstellung eines Reverses, daß er nicht mehr gegen die Pfalz kämpfen wolle, entlassen, 1471 Amtmann zu Hochberg, 1475 Hofmeister zu Baden, 1498 badischer Landhofmeister, während ein anderes gleichnamiges Mitglied der Familie Landhofmeister des Grafen Eberhard d. ä. von Württemberg ist (Steinhofer 3, 542). – Im 16. Jahrhundert: Ludwig, 1532 Burggraf zu Alzei, 1534 kurpfälzischer Marschall, † 1536. Philipp, 1570 Burggraf zu Alzei, 1572 speirischer Hofmeister, Wilhelm 1503, Burggraf zu Starkenburg; ein anderer dieses Namens in Herzog Ulrichs von Württemberg Geschichte öfters auftretend (Klunzinger 4, 42). Wolf, † 1533 (vergl. auch u. S. 346). Im 17. Jahrhundert: Bernhard als Oberstlieutenant den 26. Apr. 1622 in der Schlacht bei Wimpfen gefallen.Seit der 2. Hälfte des letztgenannten Jahrhunderts ist es besonders der österreichische Staats- namentlich aber Kriegsdienst, in dem die Familie sich hervorthut. Hier ist zuerst zu nennen: Eberhard Wilhelm, geb. den 12. Aug. 1628, von Kaiser Leopold I. in den Reichsfreiherrnstand erhoben, † 21. Febr. 1672. Dessen Sohn, Eberhard Friedrich, geb. 17. Febr. 1655, machte mehrere Feldzüge gegen die Türken und Ludwig XIV. von Frankreich mit, war im J. 1711 k. k. Bevollmächtigter bei Abschluß des Friedens von Szethmar, 1720 Kommandant der Festung Philippsburg, 1722 | Direktor des Ritterkantons Kraichgau, † 10. Aug. 1725 als k. k. Feldmarschall. Sein Sohn Wilhelm Reinhard, geb. 27. Mai 1684, wurde 1723 Generalmajor und Erzieher des Herzogs Franz Stephan von Lothringen, nachmaligen K. Franz I., und den 5. Febr. 1726 von K. Karl VI. in den erblichen Grafenstand erhoben; er kämpfte mit Auszeichnung in Italien und gegen die Türken, schloß aber im J. 1739 den für Österreich nachtheiligen Frieden zu Belgrad, was eine gerichtliche Untersuchung und die Verhaftung für ihn zur Folge hatte. Durch Maria Theresia, welche die Untersuchung gegen ihn aufhob, in seine früheren Würden wieder eingesetzt, verlor er den 10. Apr. 1741 im ersten schlesischen Krieg die für den Besitz des Landes entscheidende Schlacht bei Mollwitz, wurde 1755 Hofkriegsrathspräsident und starb den 26. Mai 1774 zu Wien. – Des vorigen Sohn, Leopold, geb. den 27. März 1728, Reichshofsrath und bevollmächtigter Minister, Botschafter und Gesandter an verschiedenen Höfen, zuletzt k. k. wirklicher Geheimerrath, gest. 5. Jan. 1792 zu Schwaigern; er ist Erfinder einer Copirmaschine, Verfasser einer Beschreibung von Wien (Wien 1764). Einer seiner Söhne, Adam Adalbert, geb. 8. Apr. 1775, zeichnete sich besonders in den Kriegen gegen Frankreich, in der Champagne 1796 und 1797 und in Italien 1799 und 1800 aus. Im J. 1811 wurde er Gesandter in Schweden; im J. 1813 stand er als Generalmajor einer Brigade bei dem österreichischen Hauptheer in Italien vor und nahm rühmlichen Antheil an der Schlacht bei Leipzig. Im J. 1815 befehligte er als Feldmarschalllieutenant die Avantgarde des Heeres gegen Murat und wurde Gouverneur in Neapel, in der Folge Ehrecavalier der Erzherzogin Marie Louise zu Parma, mit der er sich später auf die linke Hand trauen ließ. Er wurde ihr Minister des Auswärtigen und des Militärwesens, sowie Oberkommandeur der Truppen, und starb zu Parma am 22. Febr. 1829. – Seiner ersten Ehe mit Pola Gräfin aus Treviso † 1815 entstammten vier Söhne: der erste, Alfred, geb. 26. Jan. 1807, k. k. Kämmerer und k. württ. Generalmajor, † den 16. Nov. 1865 ohne Nachkommen, heirathete in erster Ehe Josephine, Gräfin von Grisoni aus Capo D’Istria, k. k. Sternkreuzdame, † 1837, in zweiter den 19. März 1840 die Prinzessin Marie von Württemberg. Die zwei folgenden Brüder Ferdinand und Gustav gingen demselben im Tode kinderlos voran und somit ist der jüngste Bruder Erwin, geb. 6. Apr. 1818, k. k. wirklicher Geheimerrath und Kämmerer, General der Kavallerie, kommandirender General in Galizien und der Bukowina, jetzt das Haupt der Familie, vermählt in erster Ehe mit Henriette von Waldstein-Wartenberg zu Dux-Leutomischl († 1845), in zweiter mit Rosa, Tochter des Fürsten August Longin von Lobkowitz.
Was die rechtlichen und staatsrechtlichen Verhältnisse dieser Familie | betrifft, so hatte dieselbe zur Zeit des Deutschen Reiches mit allen ihren Besitzungen zum Ritterkanton Kraichgau gehört. Ferner wurde, wie schon bemerkt, Eberhard Wilhelm von Neipperg († 1672) in den Reichsfreiherrnstand, Wilhelm Reinhard den 5. Febr. 1726 in den Reichsgrafenstand erhoben, auch den 30. Juni 1766 mit Sitz und Stimme in das schwäbische Grafenkollegium aufgenommen, nachdem er dem Grafenkollegium „einige weder dem Reich, Kreis, noch sonst Jemanden nur mit dem mindesten Nexu unterworfene Grundstücke zu Bebenhausen pro fundo collectabili et multiplicabili und zwar mit 10 fl. pro simplo afficirt, in supplementum fundi ulterioris realis aber annoch 8000 fl. baar ad cassam collegialem ausgezahlt“ hatte (vrgl. Moser Von den deutschen Reichsständen etc. 818. 858). [Mit diesem sog. Bebenhäuser Hof verhielt es sich aber folgendermaßen. Im J. 1448 vertauschte das Kloster Bebenhausen seine Höfe, Gülten und Güter (ausgenommen seine Zehentberechtigungen) in Stadt und Mark Bönnigheim an die Gebrüder Eberhard und Reinhard von Neipperg, welche diesen Erwerb dem Markgrafen Jakob I. von Baden zu Lehen auftrugen als Ersatz für die von ihnen obigem Kloster in diesem Tausche hingegebenen Zehentrechte zu Münchingen, die badische Lehen gewesen waren (St.-A.). Dieser vom Kloster Bebenhausen her stammende Besitz der Familie zu Bönnigheim, welcher genauer aus zwei Gülthöfen, jährlichen Frucht- und Weingülten, Heller- und Geflügelzinsen, Handlöhnen, bestand, blieb baden-durlachisches Lehen derselben, bis in dem Vergleiche vom 27./28. September 1753 zwischen dem Markgrafen Karl Friedrich von Baden-Durlach und dem Grafen Wilhelm Reinhard von Neipperg (vrgl. oben S. 301) festgesetzt wurde, daß das Obereigenthum desselben und seiner Zugehörden auf die Familie Neipperg übergehen solle, welche es als ein vom Lehensverband gänzlich befreites wahres und vollständiges Eigenthum innehaben, nutzen und behalten solle und damit schalten und walten könne, wie sie wolle. Im Jahre 1853 sind jedoch obige Grundzinse abgelöst worden und haben somit aufgehört]. Seit dem Jahre 1766 bis zur Aufhebung des Deutschen Reichs übte die Familie ihr Stimmrecht im Grafenkollegium aus und leistete auch jährlich das Simplum von 10 Gulden, wurde aber im genealogischen Staatshandbuch von 1792 noch unter den Personalisten aufgeführt.
Durch die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 wurde die Familie mediatisirt und theils unter die württembergische theils unter die badische Landeshoheit gestellt, aber nicht in Art. 24 dieser Akte, der die standesherrlichen Familien aufführt, aufgezählt, sondern unter Art. 25, welcher von der Reichsritterschaft handelt, begriffen. In Württemberg wurde sie im J. 1815 wie alle übrigen unter die Hoheit des Königreichs gekommenen Reichsstände behandelt und erhielt den 15. März 1815 bei der zur Verfassungsberathung| einberufenen Landesversammlung Sitz und Stimme in der Reihe der vormals reichsunmittelbaren fürstlichen und gräflichen Häuser, auf deren Besitzungen Reichs- oder Kreistagsstimmen ruhten (Regbl. von 1815 S. 109). In der Verfassung vom 25. September 1819 kam die Familie jedoch nicht mehr in die zweite Kategorie der Kammer der Standesherrn (die Häupter der fürstlichen und gräflichen Familien, und die Vertreter der standesherrlichen Gemeinschaften, auf deren Besitzungen vormals eine Reichs- oder Kreistagsstimme geruht hat), sondern in die dritte Kategorie, diejenige der vom König erblich ernannten Mitglieder. Dessen ungeachtet schloß später die Regierung auch mit dem Grafen Adam Adalbert von N., wie mit den Standesherrn obiger Kategorie eine Übereinkunft über ihre staatsrechtlichen Verhältnisse ab, und erließ hierüber den 19. Mai 1827 eine Deklaration (Regbl. von 1827, 213 ff.), worin sich im Eingange ausdrücklich „theils auf seiner Familie zugekommene reichs- und kreisständische Vorzüge, theils seinen Besitzungen zugestandene Rechte“ bezogen wird, und worin ihr, „hinsichtlich der dabei eingetretenen besonderen Rücksichten“, „gleich den Standesherren“, in der Hauptsache dieselben Rechte wie den Standesherrn der obigen Kategorie, namentlich auch in Hinsicht des Ceremoniels ertheilt werden und ausdrücklich erklärt wird: „das gräflich neippergische Haus behält die Ebenbürtigkeit, wie es solche bisher hergebracht hat, und wird dem hohen Adel beigezählt.“ Nur in Ansehung der Landstandschaft verblieb es bei der früheren besonderen Bestimmung. Auch wurde die Familie, als im J. 1829 auf dem Bundestage die Frage über das gegen die reichsgräflichen Häuser zu beobachtende Ceremoniel zur Entscheidung kam, von der Regierung in das Verzeichniß derjenigen württembergischen Reichsgrafen aufgenommen, auf welche dasselbe Anwendung finden soll, und nach der vom Bundestag den 13. Febr. 1829 erfolgten Bestätigung durch Verordnungen vom 3. Mai und 27. Juli 1829 (Regbl. 205, 312) verkündigt, daß auch ihrem Familienhaupte das Prädikat „Erlaucht“ gebühre.
Graf Adam Adalbert von Neipperg, welcher damit umging, das Landgut Nydberg bei Mels (Cantons St. Gallen) zu erwerben, wurde durch Dekret des großen Rathes von St. Gallen vom 20. Jun. 1822 für sich und seine Descendenz als Bürger dieses Kantons und den 23. d. M. als Bürger der Stadtgemeinde Sargans aufgenommen.
Schon im J. 1472 errichteten Thomas und Wilhelm von Neipperg einen Suecessionsvertrag, welcher im J. 1473 von K. Friedrich III. bestätigt wurde; Graf Wilhelm Reinhard den 16. Okt. 1771 und 8. März 1772 in Wien eine von den dortigen Landesstellen und von dem kaiserlichen Reichshofrath genehmigte Disposition, der zufolge sowohl das Vermögen im Österreichischen, als die Güter seiner Familie im Reiche zu einem unveräußerlichen und| unverschuldbaren Fideicommiß mit Primogenitur-Ordnung erklärt wurden. Die neuesten Normen in dieser Hinsicht gibt das Testament des Grafen Adam Adalbert von N. vom 27. Jan. 1829, zu dessen näherer Erläuterung seine 4 Söhne den 25. Juli 1833 ein Familien-Statut – mit Nachträgen vom 17. und 30. Mai, 20. Juni und 6. Juli 1834 – errichteten; die Bestätigung dieser Bestimmungen erfolgte von Seiten Württembergs den 22. Jan. 1835 (Regbl. S. 234–243), von Seiten Badens den 5. Aug. 1846 (Regbl. v. 1853 S. 77).Die Familie trat früh der Reformation bei, denn schon im J. 1531 bat der Rath zu Heilbronn den Wolf von N. um seinen evangelischen Prediger, damit er mit anderen Predigern der neuen Lehre aus anderen Orten mit den dortigen Mönchen disputiren helfe; Wolf sagte es mit denen von Gemmingen zu, jedoch kam die Disputation nicht zu Stande (Klunzinger 4, 43). Daher nahm auch im 30jährigen Kriege der kaiserliche Rath Graf Max von Trautmannsdorf die neippergischen Güter in Besitz, gab sie aber nach Abschluß des westphälischen Friedens wieder heraus. In Folge der österreichischen Dienste wurde die Familie wieder katholisch, wahrscheinlich zuerst Graf Wilhelm Reinhard. Die zur evangelischen Religion sich bekennenden neippergischen Unterthanen blieben übrigens evangelisch.
Das neippergische Wappen, wie es schon auf Siegeln von 1281, 1289 ff. vorkommt (Mone 2, 217. 4, 352), sind drei Ringe, 2, 1 gestellt, und zwar silbern in rothem Feld. Die Devise ist: virtus sudore paratur.
Gleichnamige Familien gab es auch in Österreich, Sachsen, der Schweiz; eine Verwandtschaft mit denselben ist nicht nachweisbar, auffallend ist es jedoch, daß die Nydberg in der Schweiz, deren unfern Ragaz gelegene Feste im J. 1437 von den Sargansern verbrannt wurde, mit unseren Neipperg dasselbe Wappen führten (Joh. Stumpf Schweizerchronik Ausg. Zürich 1606 S. 640). Durch Heirath verbunden erscheint das Geschlecht in früheren Zeiten namentlich mit den Liebenstein, Gemmingen, Massenbach, Handschuchsheim, Rüd von Kollenberg, Späth, Stöffeln, Sickingen, Bubenhofen, Züllenhart, Göler, Venningen, Sachsenheim, Menzingen u. s. w. – Eine neue Familie bildet der Sohn des Grafen Adam Adalbert und der Erzherzogin Marie Louise, Wilhelm Albrecht, Graf von Montenuovo, durch kaiserliches Diplom vom 13. Aug. 1864 in den Fürstenstand erhoben, k. k. General der Kavallerie[b 1], welcher in den österreichischen Kämpfen der Jahre 1848–49 in Italien und Ungarn und wiederum in Italien im J. 1859 mit Auszeichnung diente.
Die hauptsächlichsten Besitzungen der Familie waren, beziehungsweise sind noch heutzutage:
1. Zu Neipperg. Die hiesige Burg, beziehungsweise Burgen, die vordere oder untere und die hintere oder obere oder neuere, mit| ihrer Zugehörung, dem Dorf (s. u.), hängen schon in ältester Zeit mit der Familie zusammen und zwar wohl von Anfang an als Mannlehen von Seiten des Bisthums Würzburg. Zwar ist die erste würzburgische Belehnung der Familie mit Neipperg, welche erwähnt wird und welche sich auf den halben Theil an der vorderen und den vierten Theil an der hinteren Burg bezieht, erst vom J. 1377, und der erste noch erhaltene Lehensrevers eines Mitglieds der Familie, Eberhard, gegenüber dem Bischof Johann von Würzburg, welcher Revers „die Schlösser zu Nytperg, das hinderst und das vorderst, mit allen ihren Zugehörungen und Rechten, die mein Vater sel. auf mich bracht und geerbt hat“ umfaßt, erst vom 29. Jun. 1406, allein es ist in demselben ausdrücklich von den Briefen die Rede, welche des Bischofs Vorfahren darüber verliehen haben.Doch waren zu verschiedenen Zeiten auch andere Familien hier wenigstens theilweise berechtigt. Laut des von den Grafen Eberhard dem Erlauchten von Württemberg, seinem Sohn Ulrich III. und Enkel Ulrich den 4. Apr. 1321 ausgestellten Wiederlosungsreverses hatte Engelhard von Weinsberg seinen Antheil an der Burg mit Zugehörungen um 300 Pfd. Hllr. damals an diese Grafen versetzt (Oehringer Archiv), und den 3. Apr. 1331 verkaufte Reinbot von N. an obigen Gr. Ulrich III. von Württemberg seinen Theil an der Burg zu Neipperg mit Zugehörden und allem seinem Gut zu Schwaigern um 110 Pfd. Hllr. Graf Eberhard der Greiner versetzte aber „Niperg sein Burg mit Leuten und mit Guten und mit allen Rechten und Zugehörden, als es Herr Ulrich Schriber Kirchherr zu Heilbronn sel. inne hatte“ um 500 Pfd. Hllr. an Reinhard von N., welcher ihm den 4. Aug. 1362 das Recht der Wiedereinlösung und die Öffnung der Burg für die Zeit der Pfandschaft versprach (St.-A.). Im J. 1432 verglichen sich die Gebrüder Eberhard und Reinhard von Neipperg mit den Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg wegen des Thurms und des „unteren Theils“ der Burg (Klunzinger 4, 34); im J. 1442 wurde „der Theil zu Neipperg“ der Uracher Hälfte des Landes zugetheilt; im J. 1489 befahl Graf (sp. Herzog) Eberhard im Bart, weil er „in dem Schloß in dem Steinhaus der vorderen Burg mit seinem Begriff“ einen Theil hatte, dem Brackenheimer Vogt dasselbe zu untersuchen, und noch im Lagerbuch der Kellerei Brackenheim von 1606 wird das württembergische Öffnungsrecht hier aufgeführt (Reyscher Statutarrechte 548). – So bestand denn auch allhier seit alter Zeit neben dem würzburgisch-neippergischen Lehen ein württembergisch-gemmingensches Mannlehen. Den 20. Mai 1415 erhielt Konrad von Gemmingen von Graf Eberhard von Württemberg zu Lehen seines Vaters Diether Theil zu Neipperg, den der letztere wohl schon im J. 1400 erhalten hatte. Der Antheil wird in der Regel nicht näher bezeichnet, in dem Revers vom 21. Juli | 1524 ist ausdrücklich von Burgstall, Kelter und Gütern zu Neipperg die Rede. Übrigens vertauschte, beziehungsweise verkaufte die Familie Gemmingen in den J. 1711 und 1729 von diesem ihrem Lehen an die Familie Neipperg 129 M. Wald bei Neipperg auf dem Heuchelberg, von welchen im Verlaufe der Zeit die Neipperg 115 M. in Besitz bekamen, die in besonderen Lehenbriefen verliehen werden.
Im 14. Jahrhunderte nannten sich Mitglieder der besonders in Ravensburg (bad. B.-A. Eppingen) angesessenen Familie Göler „von Neipperg“, hatten somit hier auch nicht unbedeutende Besitzungen; so: im J. 1331 „die zwei Göler von Niperg Gebrüder, Edelknechte“, Zeugen Reinbots von N. in der oben genannten Urkunde, ferner Heinrich Göler von N., welcher den 9. Jan. 1366 seinen Schwestersöhnen Johann, Kuntz und Bernolt von Sachsenheim seinen Theil an der Burg mit allen Rechten und Zugehörden, Lehen und Eigen, und all sein Gut, insbesondere die Lehnung der Kirche, die Kastvogtei und den Kirchensatz zu Schwaigern übergab.
Das neippergische Lehen wurde unter verschiedene Glieder, beziehungsweise Linien der Familie selbst verschiedentlich getheilt, so namentlich seit dem Ende des 16. Jahrhunderts in die vordere Burg samt den dabei umliegenden Gebäuden und Plätzen und ein Viertel am Flecken daselbst, samt dem halben Theil der Malefiz, Zu- und Eingehörungen, und in die hintere oder neue Burg mit den darum liegenden Gebäuden und Plätzen, drei Viertel am Dorfe, samt dem halben Theil der Malefiz, mit Zu- und Eingehörungen, welche beide Hälften übrigens Eberhard Friedrich im J. 1708 wieder in seiner Person vereinigte. In Folge der von seinem Sohne, dem Grafen Wilhelm Reinhard, im J. 1772 eingeführten Primogeniturordnung sind sie dies auch seither, wenngleich sie stets durch gesonderte Lehenbriefe verliehen wurden.
In Folge des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Febr. 1803 kam Neipperg unter die bayrische Landeshoheit, von Bayern gelangte es an Baden und im Staatsvertrag vom 13. Nov. 1810 trat Baden die ausschließliche Landeshoheit über den Ort an Württemberg ab.
2. Zu Hausen bei Massenbach s. o.
3. Zu Klingenberg s. o.
4. Zu Schwaigern s. u.
5. Zu Stocksberg s. u.
6. Zu Bönnigheim, Erligheim, Gemmingen, Klein-Gartach, Cleebronn u. s. w. ist verschiedener Besitz zu nennen. Schon gegen das J. 1388 erkaufte Eberhard von Neipperg mit Diether von Gemmingen die Kurmainzer Lehen: 1/2 Schloß und Stadt Bönnigheim mit 1/2 Erligheim für 4500 fl. und errichtete im J. 1388| mit genanntem Diether, desgleichen mit Wilhelm von Sachsenheim und Wernher von Neuhausen einen Burgfrieden (Reyscher Statutarrechte 425). Seit dieser Zeit erscheint die Familie als eine der vier Bönnigheimer Ganerben-Familien und besaß in dieser Eigenschaft als kurmainzisches Mannlehen 1/4 von Burg und Stadt Bönnigheim und von Erligheim (vrgl. die Lehenbriefe vom 15. Mai 1406 und 16. März 1485). Glieder der Familie führten nicht selten das Regiment hier als sog. Baumeister. Als Kurmainz im J. 1666 die Herrschaft Bönnigheim an Württemberg verpfändete, wurde obiges Lehen von Württemberg vergeben, bis im J. 1727 der Graf Johann Philipp von Stadion in die Pfandschaft nachfolgte und im J. 1737 Wilhelm Reinhard von N., dessen Vater Eberhard Friedrich schon im J. 1725 das Baumeisteramt an Württemberg abgetreten, das Neipperger Viertel von Bönnigheim und Erligheim an Kurmainz verkaufte. – Den 25. Nov. 1710 wurde zwischen dem Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg und Eberhard Friedrich von Neipperg ein Kaufvertrag abgeschlossen, wornach an letzteren unter anderem als Lehen überlassen wurden die bisher eigenthümlich besessenen 3/8 an Gemmingen mit allen Rechten und Zugehörden, insbesondere dem Schlosse daselbst, als Kunkellehen, ferner das hohe und niedere Jagen in der Kleingartacher Hut sowie das hohe Jagen in Bönnigheimer und Erligheimer Markung als Mannlehen, das ganerbschaftliche gemeine Jagen zu Bönnigheim und das kleine Jagen zu Cleebronn (eine mainzische Pfandschaft) auf Lebenszeit. Obige 3/8 an Gemmingen kamen im J. 1806 unter die badische Lehensherrlichkeit und Landeshoheit, und befinden sich noch jetzt im Besitz der Familie als Stammgut, während der Lehencharakter in Folge Gesetzes vom 9. Aug. 1862 durch großherzogl. Entschließung vom 18. März 1864 aufgehoben worden ist. Dagegen trat Graf Alfred von Neipperg den 2./8. Jan. 1842/24. Jan. 1844 alle seine Jagdrechte in dem Bönnigheimer und Erligheimer Jagdbezirk an die Staatsverwaltung ab, wofür er die Jagd auf dem sog. Nordheimer Jagddistrikt im Revier Klein-Gartach, der die Markungen von Nordheim, Hausen an der Zaber und Nordhausen ausschließlich umfaßte, erhielt, und die Jagd auf der Markung von Hausen a. d. Z. als Lehen auftrug. Solche Jagdrechte sind bekanntlich durch das Gesetz vom 17. Aug. 1849 aufgehoben worden. – Ein weiterer früherer Besitz der Familie zu Bönnigheim, der sog. Bebenhäuser Hof, ist schon oben (S. 344) behandelt.7. Zu Adelshofen (bad. B.-A. Eppingen). Schon im J. 1300 gehörte der Ort halb der Familie Neipperg, halb der Familie Göler von Ravensburg; die letztere Hälfte kam in der Folge an den kaiserlichen Landvogt im Elsaß Schwarz Reinhard von Sickingen und durch dessen Tochter Dorothea an ihren Gemahl Eberhard, Sohn des in der Schlacht bei Reutlingen gefallenen württembergischen Rathes | Reinhard von N. Den 19. Apr. 1429 wurde Eberhard von N. mit dem ganzen Orte von Baden belehnt und blieb derselbe von nun an badisches Lehen der Familie; durch Vergleich vom 27./28. Sept. 1753 jedoch wurde das lehensherrliche Obereigenthum für die Zeit des Bestehens der Familie quiescirt (s. ob. S. 301) und in Folge des Gesetzes vom 9. Aug. 1862 durch großherzogl. Entschließung vom 18. März 1864 der lehenbare Charakter des hiesigen Besitzes der Familie aufgehoben, während derselbe seine Eigenschaft als Stammgut noch beibehalten hat. – Schon nach dem Speirer Diöcesanregister aus dem 15. Jahrhundert hatte die Familie das Patronat der Kirche allhier und sie besitzt dasselbe noch heutzutage.
8. Zu Berwangen. Den Erpfenhof zu Berwangen kaufte ums J. 1562 Philipp von N. der Familie Angelloch ab, und derselbe blieb württ. Mannlehen der N., bis er im J. 1806 unter badische Lehensherrlichkeit und Landeshoheit kam. Die aus diesem Hofe bezogene Gült ist aber jetzt allodificirt worden. Durch Erbschaft und Kauf machte die Familie in neuerer Zeit noch bedeutende Erwerbungen allhier, hinsichtlich grundherrlicher Rechte 3/4, hinsichtlich der Domänen die Hälfte.
Unbedeutenderen oder nur vorübergehenden Besitz hatte die Familie an folgenden Orten:
1. In Württemberg. Im Oberamt Brackenheim. Zu Brackenheim, Botenheim, Dürrenzimmern, Güglingen mit Blankenhorn, Haberschlacht, Hausen a. d. Z., Nordheim (s. die Ortsbeschreibungen). – Im Oberamt Besigheim. Freudenthal, Gut und Dorf, war 1692/96 im Besitze Eberhard Friedrichs von N. (O.-A.-Beschr. Besigheim 176). Zu Hofen: Die Familie war schon 1571 Theilhaber am Ort, verkaufte aber in den J. 1579 und 1582 je 1/4 desselben an Württemberg (eb. 204). Zu Laufen: Korngülten als württembergische Lehen 1372; Zehenten des Konz von N. allhier wurden im J. 1379 schiedsrichterlich als württembergische Lehen erklärt (Jäger Heilbronn 1, 163). – Im Oberamt Heilbronn. Zu Heilbronn: um 1476 Zehenten (Klunzinger 4, 40). Groß-Gartach: Hofgüter (Klunzinger 4, 47). Der halbe Forst zu Thalheim und die Fischentz zu Horkheim, im J. 1353 als württembergische Lehen (Klunzinger 4, 32). Zu Kirchhausen: 1440 Antheil am Orte (St.-A.). – Im Oberamt Leonberg. Zu Heimsheim ums J. 1360 Antheile am Zehenten (St.-A.). Zu Merklingen im J. 1281 Zehenten (s. o.). Zu Münchingen: zu verschiedenen Zeiten erwarb die Familie hier Zehentrechte, so 1362, 1384, 1407, vertauschte aber im J. 1448 all ihren hiesigen Zehentbesitz an das Kl. Bebenhausen. – Im Oberamt Ludwigsburg. Antheil an Beihingen in der 2. Hälfte des 17. Jahrh. durch Erbschaft von der Familie Hallweil (O.A.-Beschr. Ludwigsb. S. 192). – Im Oberamt Marbach. Das Öffnungsrecht der Burg Beilstein verschrieb den 22. Jan. 1456 Gr. Ulrich von Helfenstein für geliehene 200 fl. und den 4. Theil der Beute, welche durch Straßenraub dahin gebracht wurde, dem Eberhard von N., allein Graf Ulrich von Württemberg brachte im J. 1457 Burg und Stadt mit bewaffneter Hand wieder an sich (vrgl. Stälin 3, 506). – Im Oberamt Nagold. Mit dem Schlosse Mandelberg bei Bösingen wurde vom Markgrafen Bernhard von Baden († 1431) Heinrich von N. belehnt unter der| Bedingung, daß derselbe das Schloß bauen und da wohnen solle; Heinrich unterließ das Bauen, weßhalb das Lehen vom Markgrafen Jakob I. von Baden eingezogen und Heinrich mit einer Beschwerde hiegegen vom Mannengericht zu Ettlingen im J. 1439 abgewiesen wurde (O.-A.-Beschr. Nagold 148). – Im Oberamt Neckarsulm. Zu Offenau: im J. 1315 erhielt das Stift Wimpfen vom Bischof von Worms die Erlaubniß, an Konrad von N. den Ort Hurenfurt zu vertauschen gegen 2 Theile des großen Zehenten zu Offenheim, Wormser Lehen (St.-A.). Antheile am Ganerbenschloß Widdern, das jedoch von Graf Ulrich von Württemberg den 25. Jun. 1458 eingenommen und geschleift wurde; ein Gesuch Eberhards von N. und Genossen um Schadenersatz schlug der Graf mit der Antwort ab, sie und die Ihrigen haben von diesem Schloß aus mit Raub und Brand vielen Schaden gethan (Sattler Gr. 2. Forts. 246). – Im Oberamt Waiblingen. Der Buchenbachhof (Gem. Birkmannsweiler) von Eberhard Friedrich von N. 1711 erworben, 1728 von dessen Erben um 24.000 fl. verkauft (O.-A.-Beschr. Waiblingen 120).2. In Baden. Im Bezirksamt Bretten. Zu Zaisenhausen Güter und Rechte bis 1365 (St.-A.). – Im Oberamt Bruchsal. Die halbe Burg Oberöwisheim bis 1348 (Klunzinger 4, 32). – Im Bezirksamt Eppingen. Zu Eppingen: vor 1263 Gülten (s. o.). Im J. 1305 verzichtete Reinbot von N. auf das Patronatrecht zu Schluchtern, allein nach dem Wormser Diöcesanregister von 1496 hatte die Familie das Präsentationsrecht wieder. (vrgl. Klunzinger 4, 31. 42) Zu Streichenberg und Stebbach pfälzische Lehen im 16. Jahrhundert (vergl. eb. 45); noch später Zehentrechte und Grundzinse, die indessen abgelöst wurden. – Im Oberamt Heidelberg. Die abgegangene Burg Schadhausen (bei Heidelberg) im J. 1454, welche jedoch schon 1458 in sturmfederschem Besitze erscheint (Widder Geschichte der Pfalz 1, 381); noch 1470 Zehenten allhier (Klunzinger 4, 40). – Im Bezirksamt Mosbach. Den 23. Apr. 1397 verkaufte das Domkapitel zu Mainz an Eberhard von N. und 2 Gebrüder von Hirschhorn Schloß, Burg und Stadt Allfeld, die 2 Dörfer Mühlbach und Katzenthal, in Sulzbach ein Drittel der Vogtei und Frevel für 2000 Goldgulden (Würdtwein Nov. subs. 2, 320). In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts das halbe Dorf Daudenzell samt 1/10 des anderen Theiles (Klunzinger 4, 47). – Im Bezirksamt Neckarbischofsheim. Im Anfang des 18. Jahrhunderts vorübergehend das Rittergut Babstadt (Klunzinger 4, 47). – Im Bezirksamt Sinsheim. Zu Michelfeld Gülten auf dem Bachmannshof bis 1324, 1/3 des Orts bis 1470 (Klunzinger 4, 31. 39). Zu Reihen stiftete Reinhard von N. 1454 eine Frühmesse, und stand das Patronat der Kirche der Familie noch nach dem Wormser Diöcesanregister von 1496 zu; 1470 wurde die Hälfte des Orts an die Pfalz verkauft (Klunzinger 4, 37. 40); später hatte die Familie hier noch Zehentrechte und Grundzinse, die indessen abgelöst wurden. – Im Bezirksamt Wiesloch: das Patronat des St. Georgs- und St. Johannes-Altares zu Wiesloch und der Frühmesse zu Dielheim nach obigem Diöcesanregister.
3. In Hessen. Im J. 1441 übertrug Pfalzgraf Otto den Schutz über das Ritterstift Wimpfen an Eberhard von N., wie dies schon sein Vetter Ludwig gethan (Archiv für hess. Gesch. 3, 23). – Im J. 1536 empfing Ludwig von N. vom Kurfürsten Ludwig von der Pfalz die Burglehen zu Oppenheim, Niederwiesen und Westhofen, welche seiner Familie noch längere Zeit hindurch verblieben.
|bildete von jeher einen Theil des Lehens Neipperg und steuerte bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts zum reichsritterschaftlichen Kanton Kraichgau (vergl. oben S. 344). Die Rechtsverhältnisse der Lehensunterthanen waren im Allgemeinen dieselben wie die der Klingenberger; Leibeigene gab es hier schon seit 1735 keine mehr. Die Herrschaft wohnte seit Anfang des 18. Jahrhunderts nicht mehr allda; sie hatte auf der ganzen Markung das große und kleine Weidwerk.
Den 8. Sept. 1285 verpachtete das Kl. Maulbronn einen Weinberg dahier um den 3. Theil des Ertrages, vertauschte aber seine hiesigen Weinberge den 29. Sept. 1288 an die von Neipperg (St.-A.). Das Bisthum Worms hatte hier Zehenten, die es im 15. Jahrhundert an die von Neuhausen, 1470 an Volmar Lemlin von Thalheim, 1616 an Engelhard Göler von Ravensburg verlieh, im Jahr 1717 aber bei einem eingetretenen Erledigungsfall an sich zog (Schannat Ep. Wormat. 1, 268. 277). Das Hochstift Augsburg bezog noch 1746 Gülten allhier. Von weltlichen hier zu Zeiten zehentberechtigten Herren sind zu nennen: Sifrid von Venningen, welcher 1366 einige hiesige Zehenten an Johannsen Nothaft verkauft; ferner als Lehensinhaber württembergischer Zehenten die Maiser (1428/1462), Sachsenheim (1457/76), Hailfingen (1462/1530), Liebenstein (1476/1575), Nippenburg (1499/1646), Lamparter (1530), Dr. Caspar Beer (1553), Kanzler Gerhard (1592), Varnbüler (1650/1795).
Im 18. Jahrhundert war der große Frucht- und Weinzehente von einem gewissen Bezirk mit dem herzoglichen Haus Württemberg und dem Domkapitel Worms theilbar, solcher Distrikt auch von dem, welcher zum Lehen privative gehörte, ordentlich separirt und wohl versteint. Im J. 1852 wurden die verschiedenen Zehentrechte definitiv abgelöst und werden im J. 1874 bezahlt sein.
In älterer Zeit bestand nur in der hiesigen Burg eine dem h. Georg geweihte Kapelle, in welcher ein Kaplan mit eigener Wohnung und Pfründe angestellt war (Klunzinger 4, 57), im Übrigen war der Ort Filial von Meimsheim. Allein im J. 1476 gestattete Graf (sp. Herzog) Eberhard im Bart als Lehensherr der Pfarrei Meimsheim drei Gebrüdern von Neipperg die Errichtung einer eigenen der h. Katharina geweihten Pfarrkirche (Steinhofer 3, 263), zu welcher die Familie Neipperg das Präsentationsrecht bekam.
Das Ortswappen ist das der Familie von Neipperg.
Eine untergeordnetere Familie waren die Jäger von Neipperg; ein Reinbot Jäger von N. ist schon oben (S. 341) vorgekommen, Hartmud der Jäger von N. wird 1331 genannt (St.-A.).
Allhier wurde den 28. Aug. 1767 geboren Wilhelmine Auguste, Tochter des hiesigen Pfarrers Maisch, später an den Buchdrucker| Müller in Pforzheim verheirathet, gest. 1807. Sie hatte durch ihre meist schwermüthig schwärmerischen Dichtungen einen Namen und war mit den damals lebenden Dichtern, wie Goethe und Schiller, in Verkehr. (Vergl. über sie und ihre Werke namentlich: Schindel, die deutschen Schriftstellerinnen des 19. Jahrhunderts 2, 22–29.)- ↑ Vrgl. Klunzinger, Die Edeln von Neipperg und ihre Wohnsitze Neipperg und Schwaigern. Stuttg. 1840. – Wurzbach, Biogr. Lexikon des Kaiserthums Österreich Th. 20 S. 146–162.
- ↑ Vrgl. den Eintrag auf der inneren Seite des Weissacher Kirchenbuches von 1598: „Anno millesimo ducentesimo duodecimo Johannes de Neyberg, abbas Maulbronnensis, in villa Weissach a subditis suis obtruncatus est.“ Der ursprüngliche Gedenkstein in der Nähe des Pfarrhauses an der Ecke des gegenüber liegenden Hauses, welcher wahrscheinlich obige Aufschrift hatte, wurde bei dem großen Brande des J. 1791 zerstört und durch einen neuen ersetzt, der aber nur die Jahrszahl 1212 zur Aufschrift trägt.
- ↑ Korrektur in Beschreibung des Oberamts Brackenheim S. 451: S. 346 lies General der Kavallerie statt Feldmarschalllieutenant.
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