Kannst Du Dich bitte mit unseren Gepflogenheiten und üblichen Vorgehensweisen vertraut machen, bevor Du hier irgendwelche Texte ablädst? Danke schön! --Jmb1982 16:39, 23. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Anstatt zu meckern, könnte vielleicht jemand mal helfen. schließlich ist der Text korrekt und sehr wichtig für die Geschichte der Weimarer Republik. Das Projekt scheitert also eher an der Formatierung und den informatischen Kenntnissen als am Inhalt!

Nunja, die Mecker war schon gerechtferigt. Einfach einen E-Text hier abladen erfreut uns nicht im geringsten. Der Scan ist nun auf Commons: File:Deutsches Reichsgesetzblatt 1923 I 98 943.jpg. Ich bitte mal unsern Gesetzeshüter um die Formatierung. -- Paulis 18:06, 23. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Es sollte doch wohl möglich sein, einen E-text zu diesem ersten! Ermächtigungsgesetz zu finden! Da dies nicht der Fall war bisher, und auch kein Link im wiki-Artikel "Ermächtigungsgesetz" zu dem Inhalt des Gesetzes vom 13.Oktober zu finden war, habe ich ihn transkribiert. Bei den Weblinks zum Artikel Ermächtigungsgesetz findet man nur:

Wikisource: Ermächtigungsgesetz. Vom 8. Dezember 1923 – Quellen und Volltexte
Wikisource: Ermächtigungsgesetz – Quellen und Volltexte
Wikisource: Gesetz zur Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes (1937) – Quellen und Volltexte
Wikisource: Gesetz zur Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes (1939) – Quellen und Volltexte
Wikiquote: Ermächtigungsgesetz – Zitate.

Also nicht das vom 13. Oktober, weder als Bild noch im Text Format. Soweit ich das sehe, sind manche Gesetze auch als E-text verfügbar. Warum dann nicht das vom 13. Oktober?

Wo ist dein Problem? Es wird zeitnah eine Bearbeitung deiner Einstellung geben. Bitte signiere künftig deine Beiträge mit --~~~~ -- Paulis 20:06, 23. Jan. 2012 (CET)Beantworten


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