Bekanntmachung der deutsch-italienischen Vereinbarung über die Änderung der Liste der begünstigten Kulturinstitute

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung der deutsch-italienischen Vereinbarung über die Änderung der Liste der begünstigten Kulturinstitute
Abkürzung:
Art: Notenwechsel
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie: kulturelle Vereinbarung
Fundstelle: Bundesgesetzblatt (Deutschland), Jahrgang 2000, Teil II, Nr. 34 (Tag der Ausgabe 27. November 2000), Seite 1369
Fassung vom: 21. Juni/18. Juli 2000
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 19. Oktober 2000
Inkrafttreten: 18. Juli 2000
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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Bekanntmachung Bearbeiten

Bekanntmachung der deutsch-italienischen Vereinbarung über die Änderung der Liste der begünstigten Kulturinstitute
Vom 19. Oktober 2000


Die in Rom durch Notenwechsel vom 21. Juni/18. Juli 2000 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Änderung der Liste der begünstigten Kulturinstitute ist nach ihrem letzten Absatz

am 18. Juli 2000

in Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.

Berlin, den 19. Oktober 2000
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hilger


Notenwechsel Bearbeiten

Der Botschafter
der Bundesrepublik Deutschland
Rom, 21. Juni 2000


Herr Minister,

ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf Artikel 3 des zwischen unseren beiden Staaten am 8. Februar 1956 in Bonn geschlossenen Kulturabkommens sowie die anschließenden Notenwechsel vom 8. Februar 1956, 12. Juli 1961, 9./26. Juni 1972 und 21. April 1986, mit denen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit Zoll- und Steuererleichterungen zugunsten der in den Notenwechseln genannten sowie der gegebenenfalls noch hinzukommenden Institute gewährt wurden, folgende Vereinbarung über die Änderung der Liste der begünstigten Kulturinstitute vorzuschlagen:

1. Die auf der Grundlage der genannten Notenwechsel gewährten Zoll- und Steuererleichterungen werden auf das Deutsche Studienzentrum Venedig e.V., die „Casa di Goethe“ in Rom und die Deutsche Schule Genua ausgedehnt.
2. Dieselben Zoll- und Steuererleichterungen werden auf die italienischen Kulturinstitute in Berlin, Frankfurt am Main und Wolfsburg ausgedehnt.
3. Das „Istituto Giulia“ in Mailand, die Gesellschaften „San Paolo“ und „Cabul“ in Rom sowie das Fraunhofer-Institut auf Capri werden aus der Liste der begünstigten Kulturinstitute gestrichen.
4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und italienischer Sprache geschlossen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Falls sich die Regierung der Italienischen Republik mit den unter Nummern 1 bis 4 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden dieses Schreiben und das das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortschreiben Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihres Antwortschreibens in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Fritjof von Nordenskjöld

Seiner Exzellenz
dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Herrn Dott. Lamberto Dini

Rom