Bekanntmachung der deutsch-chilenischen Vereinbarung über den Status des Goethe-Instituts Inter Nationes in Santiago, Chile

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung der deutsch-chilenischen Vereinbarung über den Status des Goethe-Instituts Inter Nationes in Santiago, Chile
Abkürzung:
Art: Notenwechsel
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie: kulturelle Vereinbarung
Fundstelle: Bundesgesetzblatt (Deutschland), Jahrgang 2003, Teil II, Nr. 13 (Tag der Ausgabe 22. Mai 2003), Seite 496–497
Fassung vom: 18. März/2. Oktober 2002
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. März 2003
Inkrafttreten: 2. Oktober 2002
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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Bekanntmachung

Bekanntmachung der deutsch-chilenischen Vereinbarung über den Status des Goethe-Instituts Inter Nationes in Santiago, Chile
Vom 21. März 2003


Die in Santiago, Chile, durch Notenwechsel vom 18. März/2. Oktober 2002 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über den Status des Goethe-Instituts Inter Nationes in Santiago, Chile, ist nach ihrer Inkrafttretensklausel

am 2. Oktober 2002

in Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.

Berlin, den 21. März 2003
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Läufer



Notenwechsel

Der Botschafter
der Bundesrepublik Deutschland
Santiago, den 18. März 2002


Frau Ministerin,

ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf Artikel VI und VII des Kulturabkommens vom 20. November 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile folgende Vereinbarung über den Status des Goethe Instituts Inter Nationes in Santiago, Chile, vorzuschlagen:

1.

Auf das Goethe Institut Inter Nationes in Santiago, Chile, sind die Regelungen der Artikel VI und VII des Kulturabkommens vom 20. November 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile anwendbar. Für die entsandten Fachkräfte des Goethe Instituts Inter Nationes in Santiago, Chile, gelten weiterhin die im Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über Technische und Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 15. März 1995 in Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 enthaltenen Befreiungen.

2.

Das Goethe Institut Inter Nationes in Santiago, Chile, ist offiziell als deutsches Kulturinstitut in Chile tätig.

3.

Das Goethe Institut Inter Nationes ist von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 1 Absatz 1 des zwischen dem genannten Institut und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Rahmenvertrages mit der Durchführung bestimmter Aufgaben der deutschen Auswärtigen Kulturpolitik beauftragt.
Das Grundstück sowie das Gebäude und die sich darin befindenden Gegenstände, die Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind und vom Goethe Institut Inter Nationes in Santiago, Chile, genutzt werden, sind diesem zur Wahrnehmung von Aufgaben der deutschen Auswärtigen Kulturpolitik überlassen worden.

4.

Gemäß Artikel VII des Kulturabkommens vom 20. November 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile gewährt die Republik Chile bei der Einfuhr der in Artikel III Nummern 8, 9 und 10 des genannten Abkommens aufgeführten Lehr-, Lern-, Anschauungs- und Forschungsmittel sowie für Ausstattungsgegenstände, die für das Goethe Institut Inter Nationes in Santiago, Chile, in die Republik Chile eingeführt werden, einschließlich technischer Geräte, Dienstfahrzeuge und Möbel, Befreiung von Zöllen und anderen bei der Einfuhr von Waren erhobenen Angaben.

5.

Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache abgeschlossen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Falls sich die Regierung der Republik Chile mit den unter Nummern 1 bis 5 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.


Genehmigen Sie, Frau Ministerin, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Georg Cs. Dick

Ihrer Exzellenz
der Ministerin für Auswärtige Beziehungen
der Republik Chile
Frau Soledad Alvear Valenzuela

Santiago