Bekanntmachung über die Erweiterung der Ausbildung am Deutsch-Französischen Hochschulinstitut für Technik und Wirtschaft Saargemünd. Vom 24. Januar 1991
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Bekanntmachung
Durch Notenwechsel vom 4./18. Oktober 1990 ist nach Artikel II Abs. 2 Satz 2 des Abkommens vom 15. September 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Errichtung des Deutsch-Französischen Hochschulinstituts für Technik und Wirtschaft Saargemünd (BGBl. II S. 1245) vereinbart worden, die Ausbildung an dem Institut auf einen Studiengang für Informatik auszudehnen. Diese Erweiterung findet seit Beginn des Wintersemesters 1989/90 Anwendung.
- Bonn, den 24. Januar 1991
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt