Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. Juni 1898

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1898, Nr. 28, Seite 911
Fassung vom: 15. Juni 1898
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. Juni 1898
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Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2493.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. Juni 1898.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (V. Ausgabe vom 1. Januar 1898, Reichs-Gesetzbl. von 1898 S. 7), ist unter Deutschland. A II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung mit Wirkung vom 30. Mai d. J. wie folgt ergänzt worden:

89a. Straßburger Straßenbahnen.
Berlin, den 15. Juni 1898.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.