Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über Unfallversicherung

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 27. August 1907 unterzeichneten Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über Unfallversicherung.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 50, Seite 769
Fassung vom: 1. Dezember 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Dezember 1907
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3396) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 27. August 1907 unterzeichneten Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über Unfallversicherung. Vom 1. Dezember 1907.

Der vorstehend abgedruckte Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über Unfallversicherung ist ratifiziert worden. Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden hat am 30. November 1907 in Berlin stattgefunden.

Berlin, den 1. Dezember 1907.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.