Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Friedensvertrags zwischen Deutschland und Finnland und des Handels- und Schifffahrtsabkommens zwischen Deutschland und Finnland

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 7. März 1918 in Berlin unterzeichneten Friedensvertrags zwischen Deutschland und Finnland und des am selben Tage in Berlin unterzeichneten Handels- und Schifffahrtsabkommens zwischen Deutschland und Finnland.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1918, Nr. 85, Seite 720
Fassung vom: 28. Juni 1918
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. Juli 1918
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 6376)

Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 7. März 1918 in Berlin unterzeichneten Friedensvertrags zwischen Deutschland und Finnland und des am selben Tage in Berlin unterzeichneten Handels- und Schifffahrtsabkommens zwischen Deutschland und Finnland. Vom 28. Juni 1918.

Die vorstehend abgedruckten, am 7. März 1918 in Berlin unterzeichneten Verträge, nämlich:

1. Friedensvertrag zwischen Deutschland und Finnland,
2. Handels- und Schiffahrtsabkommen zwischen Deutschland und Finnland

sind ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am 25. Juni 1918 in Berlin erfolgt.

Berlin, den 28. Juni 1918.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Kühlmann.