Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Deutsch-Russischen Ergänzungsvertrags, des Deutsch-Russischen Finanzabkommens und des Deutsch-Russischen Privatrechtsabkommens

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Deutsch-Russischen Ergänzungsvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits sowie des Deutsch-Russischen Finanzabkommens und des Deutsch-Russischen Privatrechtsabkommens zur Ergänzung des Deutsch-Russischen Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1918, Nr. 130, Seite 1216
Fassung vom: 8. September 1918
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Oktober 1918
Inkrafttreten:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 6476)

Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Deutsch-Russischen Ergänzungsvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits sowie des Deutsch-Russischen Finanzabkommens und des Deutsch-Russischen Privatrechtsabkommens zur Ergänzung des Deutsch-Russischen Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits. Vom 8. September 1918.
Die vorstehend abgedruckten, am 27. August 1918 in Berlin unterzeichneten Verträge, nämlich:
1. Deutsch-Russischer Ergänzungsvertrag zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits,
2. Deutsch-Russisches Finanzabkommen zur Ergänzung des Deutsch-Russischen Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits,
3. Deutsch-Russisches Privatrechtsabkommen zur Ergänzung des Deutsch-Russischen Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits,
sind ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am 6. September 1918 in Berlin erfolgt.
Berlin, den 8. September 1918.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Hintze.