Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 10. November 1868

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 32, Seite 518
Fassung vom: 10. November 1868
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. November 1868
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Anmerkungen:
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(Nr. 186.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 10. November 1868.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 15. April d. J. (Bundesgesetzbl. S. 100.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.

von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin, sowie
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt, und gleichzeitig

der Ministerialrath Dr. Dippe, sowie der Kammerherr, Drost v. Oertzen

ihrer Funktionen als Bevollmächtigte zu diesem Bundesrathe enthoben worden sind.

Varzin, den 10. November 1868.
Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.