Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 19. September 1875

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1875, Nr. 27, Seite 308
Fassung vom: 19. September 1875
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 25. September 1875
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1087.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 19. September 1875.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist

von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin und von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz

der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legationsrath v. Prollius

an Stelle des in eine andere Dienststellung berufenen Staatsraths v. Bülow

zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.

Berlin, den 19. September 1875.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.