Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhr aus Kapland und Natal

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhr aus Kapland und Natal.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 49, Seite 502
Fassung vom: 26. August 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. August 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[502]


(Nr. 3524.) Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhr aus Kapland und Natal. Vom 26. August 1908.

Die gemäß § 25 des Gesetzes über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten durch Bekanntmachung vom 1. März 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 11) angeordneten Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr aus Kapland und Natal werden mit der Verkündung gegenwärtiger Bekanntmachung außer Kraft gesetzt.

Berlin, den 26. August 1908.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Wermuth.