Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 2. Mai 1908

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 22, Seite 171
Fassung vom: 2. Mai 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Mai 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3457.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 2. Mai 1908.

Durch Vereinbarung zwischen der Königlich Bayerischen und der Großherzoglich Badischen Regierung ist die Gemeinde Freudenberg vom 1. badischen Weinbaubezirke dem 3. fränkischen Weinbaubezirke zugelegt worden.

Die mit Bekanntmachung vom 27. März 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 449) veröffentlichte Übersicht der Weinbaubezirke, vergleiche auch die Bekanntmachungen vom 12. Februar 1907 und 22. Februar 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 28 beziehungsweise S. 31) ist daher abzuändern wie folgt:
Bundesstaat
und
Verwaltungsbezirk.
Lau-
fende
Nr.
Umfang des Weinbaubezirkes. Name
des
Weinbaubezirkes.
II. Bayern.
Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg. 8. Vom Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg:
Die Bezirksämter Alzenau, Aschaffenburg, Gemünden, Lohr, Marktheidenfeld, Miltenberg und Obernburg sowie die Stadt Aschaffenburg.
Außerdem die Gemeinde Freudenberg im badischen Kreise Mosbach.
3. Fränkischer Weinbaubezirk.
V. Baden. 1. Kreis Mosbach mit Ausnahme der Gemeinde Freudenberg.


Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Jonquières.