Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse. Vom 30. Juni 1892

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1892, Nr. 34, Seite 687
Fassung vom: 30. Juni 1892
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Juli 1892
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2041.) Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse. Vom 30. Juni 1892.

Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegenüber den nicht meistbegünstigten Staaten, vom 30. Januar 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 300) hat der Bundesrath heute beschlossen, daß vom 1. Juli bis einschließlich 30. November d. J. die für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auch den spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet zugestanden werden.

Berlin, den 30. Juni 1892.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

von Boetticher.