Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 25. Juli 1886
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(Nr. 1679.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 25. Juli 1886.
Nachdem die Kommerzbank in Lübeck auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten mit dem 1. Juni d. J. verzichtet hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 32 der Anlage zu §. 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. von 1875 S. 177) zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs mit 959.000 Mark
nach §. 9 Absatz 2 des Bankgesetzes mit dem gedachten Zeitpunkte dem Antheil der Reichsbank zugewachsen. Dieser Antheil hat sich sonach von dem in der Bekanntmachung vom 13. Oktober 1877 (Reichs-Gesetzbl. von 1877 S. 567) nachgewiesenen Betrage von 273.875.000 auf 274.834.000 Mark erhöht.
- Berlin, den 25. Juli 1886.