Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten der zwischen dem Reiche und Brasilien getroffenen Vereinbarung über die Mitwirkung der konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nachlässen

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten der zwischen dem Reiche und den Vereinigten Staaten von Brasilien durch Notenwechsel vom 30. November 1897/15. Februar 1898 getroffenen Vereinbarung über die Mitwirkung der beiderseitigen konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nachlässen ihrer Staatsangehörigen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 32, Seite 409
Fassung vom: 16. Juli 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. Juli 1907
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3354.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten der zwischen dem Reiche und den Vereinigten Staaten von Brasilien durch Notenwechsel vom 30. November 1897/15. Februar 1898 getroffenen Vereinbarung über die Mitwirkung der beiderseitigen konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nachlässen ihrer Staatsangehörigen. Vom 16. Juli 1907.

Die zwischen dem Reiche und den Vereinigten Staaten von Brasilien mit Notenwechsel vom 30. November 1897/15. Februar 1898 getroffene Vereinbarung über die Mitwirkung der beiderseitigen konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nachlässen ihrer Staatsangehörigen (Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 547) ist infolge ihrer Kündigung durch die Brasilianische Regierung mit dem Ablaufe des 15. d. M. außer Kraft getreten.

Berlin, den 16. Juli 1907.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Mühlberg.