Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 5. März 1908

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 11, Seite 68
Fassung vom: 5. März 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. März 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3428.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 5. März 1908.

Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, daß in dieser Ordnung folgende Änderung vorzunehmen ist:

In der Spalte 2 der Tabelle zum § 30 Ziffer 1 ist an Stelle der bisherigen Fassung zu setzen:
1. im Kopfe:
A. Zuschlagpflichtige Schnellzüge einschließlich der D-Züge und
B. zuschlagfreie Schnellzüge (Eilzüge).
2. in der ersten Querspalte:
Zu A. Ausnahmsweise in dringlichen Fällen Offiziere und Mannschaften in geringer Zahl (1)a gegen Berechnung des vollen tarifmäßigen Fahrpreises des gewöhnlichen Verkehrs.
Zu B. Bis zu 3 Mann von einem Truppenteil (Bataillon, Kavallerieregiment, Abteilung sowie alleinstehende Kompagnie usw.) gegen Militärfahrpreis, mehr als 3 Mann wie zu A.
Berlin, den 5. März 1908.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.