Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 3. November 1908

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 54, Seite 586 - 587
Fassung vom: 3. November 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 17. November 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3533.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 3. November 1908.

Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, daß in dieser Ordnung und den dazu ergangenen Ergänzungen folgende Änderungen vorzunehmen sind:

1. Im § 46 erhält die Ziffer 4 folgenden zweiten Absatz:
Die Bestimmung der BO. § 65 (7), wonach kein zur Beförderung von Personen bestimmter Zug vor der im Fahrplan angegebenen Zeit abfahren darf, findet auf Züge des Militär-Fahrplans – ausgenommen Lokalzüge, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind – keine Anwendung.
2. Im § 56a Ziffer 1 sind
im ersten Absatze die Worte „vom Deutschen Luftschiffer-Verbande“
und
im zweiten Absatze die Worte „von Militärbehörden oder von Vereinen des Deutschen Luftschiffer-Verbandes“
zu streichen; die Ziffer 2 erhält folgende neue Fassung:
2. Die Frachtbriefe zu den der Militärverwaltung gehörenden Ballons sind mit dem Stempel der Militärbehörde zu versehen. Bei Aufgabe anderer Ballons ist die unter 1 erwähnte Bescheinigung der Militärbehörde vorzulegen.
3. In der Anlage I (Militärtransport-Anmeldung) ist der Vordruck unten links wie folgt zu fassen:
Ferner ist die Anmerkung unter „Mitteilung des Bahnbevollmächtigten“ zu ersetzen durch:

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4. In der Anlage II (Fahrtliste) ist auf der Titelseite an Stelle der dritten und vierten Zeile von unten zu setzen:
Als Fußnote ist zu setzen:
Berlin, den 3. November 1908.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.