BLKÖ:Szokolay, Stephan

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Szokoli
Band: 42 (1880), ab Seite: 238. (Quelle)
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Szokolay, Stephan (Rechtsgelehrter’ und Fachschriftsteller, [239] geb. zu Waitzen in Ungarn am 29. September 1822). Ob der in Rede Stehende der im Jahre 1664 von Kaiser Leopold I. geadelten Familie angehört, ist mir nicht bekannt. In seiner Vaterstadt machte er die unteren Schulen, das Gymnasium und die philosophischen Jahrgänge durch, dann bezog er die Pesther Hochschule, an welcher er die juridischen Studien beendete und im Alter von erst 20 Jahren das Advocaten- und Doctordiplom erlangte. Die Advocatur gab er bald auf, um sich ausschließlich der rechtswissenschaftlichen Schriftstellerei zu widmen, und erwarb sich durch seine in verschiedenen Fachjournalen und anderen wissenschaftlichen Blättern abgedruckten Abhandlungen, welche den gewiegten Kenner des ungarischen und fremden Rechtes und den scharfen Denker verriethen, in Kurzem einen bedeutenden Namen. Er trat mit seinen Arbeiten zuerst im „Társalkodó“, d. i. Der Gesellschafter, dann in der „Tudományos gyüjtemény“, d. i. Wissenschaftliche Sammlung, und im „Tudománytár“, d. i. Wissenschaftliches Archiv, auf; später treffen wir seine in einem für das Verständniß des gebildeten Publicums gehaltenen Tone geschriebenen Aufsätze in den Feuilletons der großen politischen Journale. Selbständig aber gab er heraus: „Osztrák büntet. törvénykönyv magyarázata“, d. i. Erklärung des österreichischen Strafgesetzbuches (Pesth 1852); – „Ostrák polgári törvénykönyv“, d. i. Oesterreichische Civil-Proceß-Ordnung (ebd. 1853); – „Osztrák büntet, perrendtartás összehasonlítva a legujabb angol, franczia, német törvényhozásokkal“, d. i. Das österreichische bürgerliche Gesetzbuch verglichen mit Gesetzen Frankreichs, Englands und Deutschlands (ebd. 1833); – „Czehek és iparszabadság“, d. i. Freiheit der Zünfte und Gewerbe (ebd. 1843); – „Büntető jogtan“, d. i. Strafrechtslehre (ebd. 1843), nach dem neuesten Standpunkte der Gesetzgebung, es wurde an der Pesther Hochschule als Lehrbuch angenommen; – „Szláv törekvések“, d. i. Slavische Bestrebungen (ebd. 1850); – Magyar házi ügyvéd“, d. i. Ungarischer Haus-Advocat, wovon auch bei Geibel in Pesth 1853 eine deutsche Ausgabe erschien; – und „Korán“, d. i. Der Koran (ebd. 1854), mit statistischen Uebersichten des türkischen Reichs. Später, 1858, begründete er eine juridische Zeitschrift unter dem Titel: „Törvénykezési csarnok“, d. i. Gerichtshalle.