BLKÖ:Metzburg, Johann Nepomuk Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 18 (1868), ab Seite: 67. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
Johann Nepomuk von Metzburg in der Wikipedia
Johann Nepomuk von Metzburg in Wikidata
GND-Eintrag: 138328676, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Metzburg, Johann Nepomuk Freiherr von|18|67|}}

4. Johann Nepomuk Freiherr von M. (geb. zu Dresden 7. November 1780, gest. 4. Juni 1839), ein Sohn des Freiherrn Franz Leopold M. In seiner Geburtsstadt Dresden, theils bei Verwandten in Bukarest, Jassy, Czernowitz und Wien verlebte er seine Jugend, bis er, 9 Jahre alt, unter die Leitung seines Oheims, des gelehrten Mathematikers Georg Ignaz [s. d. S. 64] kam. Nach dessen Tode fand er Aufnahme in der Theresianischen Ritterakademie, und betrat nach in derselben vollendeten politisch-juridischen Studien den Staatsdienst in der politischen Sphäre. Im Jahre 1802, erst 22 Jahre alt, bereits Staatsraths-Official, wurde er 1804 Gubernial-Secretär in Lemberg und im Jahre 1806 Vice-Kreishauptmann in Krakau. Nach zweijähriger Thätigkeit daselbst kam er im Jahre 1808 als Gubernialrath nach Lemberg und bald darauf von dort als Kreishauptmann nach Zolkiew. Im Jahre 1813 begleitete er als österreichischer Landescommissär die Armee unter dem Fürsten Schwarzenberg; im Jahre 1815 wurde er Beisitzer der für die italienischen Provinzen errichteten Central-Organisirungs-Hofcommission in Wien, im nämlichen Jahre noch Hofrath und kam nach vollendeter Organisirung des lombardisch-venetianischen Königreiches und Auflösung vorbenannter Hofcommission als solcher zur k. k. vereinigten Hofkanzlei, auf welchem Posten er durch 14 Jahre in verdienstlichster Weise thätig war, bis er im Jahre 1828 zum Vice-Präsidenten des k. k. General-Rechnungs-Directoriums ernannt, als solcher für die Entwickelung und Förderung der Statistik in Oesterreich ungemein Ersprießliches geleistet hat. Das General-Rechnungs-Directorium hatte nämlich die Aufgabe, die statistischen Nachweise des österreichischen Kaiserstaates zu beschaffen, deren regelmäßige Einsendung zu organisiren und das auf diese Weise eingelangte Material zu verarbeiten. M. widmete sich diesem in seinen Anfängen mit großen Schwierigkeiten verbundenen Geschäfte mit rastloser Ausdauer und einer für das Gelingen des Zweckes unerläßlichen Energie. So erhielten unter seiner unmittelbaren Einwirkung [68] diese Arbeiten ihre Entstehung und fortschreitende Ausbildung; er selbst hat diese amtlichen Erhebungen von Jahr zu Jahr zu einem geordneten Ganzen vereinigt, in ihren gegenseitigen Beziehungen verglichen und, um sie in ihren Resultaten näher zu beleuchten, mit zahlreichen Bemerkungen versehen oder in ausführlichen Darstellungen verarbeitet. Baron Metzburg ist als Gründer der amtlichen Statistik im Kaiserstaate anzusehen. Im Jahre 1836 wurde M. zum Präsidenten der neu gebildeten Armee-Rechnungs-Hofcommission ernannt, welche Stelle er bis zu seinem im Alter von 59 Jahren erfolgten Tode bekleidete. Außer einem im Jahre 1830 erschienenen „Handbuch der österreichischen Statistik“ veröffentlichte er noch in der Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit 1827: „Bemerkungen über einen Criminalrechtsfall zur Erläuterung des §. 127 des ersten Theiles des österreichischen Strafgesetzbuches“, welchen, als diese Bemerkungen eine Gegenbeleuchtung im nämlichen Jahrgange der genannten Zeitschrift fanden, eine Antwort auf dieselbe folgte. [Mnemosyne (Lemberger deutsches Unterhaltungsblatt) 1839, Nr. 68.] –