BLKÖ:Frankel, Zacharias

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 4 (1858), ab Seite: 329. (Quelle)
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Frankel, Zacharias (Director des jüdisch-theolog. Seminars in Breslau, geb. zu Prag 1801). Entstammt einer angesehenen jüdischen Familie (s. d. S. 334 bei Artikel L. Aug. Frankl), aus welcher bereits mehrere achtbare Gelehrte und sonst um ihr Volk vielverdiente Männer hervorgegangen. Erhielt den ersten Unterricht in den mosaischen und talmudischen Schriften, trieb aber zugleich Mathematik, deutsche und altclassische Literatur und besuchte die Universität in Pesth, wo namentlich Schedius ermunternd auf ihn wirkte. Im J. 1831 kehrte er nach Prag zurück und 1832 wurde er Kreisrabbiner für den Leitmeritzer Kreis; 1836 berief ihn das sächsische Cultusministerium als Oberrabbiner für Dresden und Leipzig. Daselbst errichtete F. eine Schule, die sich bald allgemeiner Anerkennung erfreute und richtete seine Bemühungen vornämlich darauf, dem Judenthum die Stellung einer im Staate berechtigten Confession zu verschaffen. Schon der Landtag 1837 gestattete den Bau einer Synagoge, deren Einweihung 1840 erfolgte. Die dem Landtage von 1840 vorgelegte Schrift: „Die Eidesleistung der Juden in theologischer und historischer Beziehung“ (Dresden u. Leipzig 1840, 2 Aufl. 1847) hatte die Aufhebung des früher üblichen Judeneides in Sachsen und in mehreren deutschen Ländern zur Folge. Sie wurde auf mehreren Landtagen der deutschen Staaten vielfach besprochen und auch von dem Pariser Cassationshofe im J. 1842, wo Herr Martin Advocat aux conseils du Roi et à la cour de cassation darüber im „Messager“ sich aussprach: „Frankel hat die letzte Schranke niedergerissen, die noch zwischen dem französisch christlichen und jüdischen Bürger bestand. Von nun an, da der Eid morc judaico durch F.’s Schrift, die mich in meinem Plaidoyer leitete, abgeschafft ist, gibt es in Frankreich keinen Unterschied mehr zwischen Christen und Juden“. Im J. 1854, nachdem F. schon 1842 einen Ruf als Oberrabbiner nach Berlin abgelehnt, ging er als Director des jüdisch-theolog. Seminars nach Breslau, in welcher Stellung er noch jetzt thätig ist. Außer der erwähnten Schrift über die Eidesleistung der Juden gab er [330] noch heraus: „Vorstudien zur Septuaginta“ (Leipzig 1841, gr. 8°.), als ersten Band feiner historisch-kritischen Studien zur Septuaginta mit Beiträgen zu den Targumim; – „Der gerichtliche Beweis nach mosaisch talmudischem Rechte“ (Berlin 1846, Veit und Comp.); mit diesem Beitrage zur Kenntniß des mosaisch talmudischen Criminal- und Civilrechtes ist eine Untersuchung über die preuß. Gesetzgebung hinsichtlich des Zeugnisses der Juden verbunden. Auf dem vereinigten preuß. Landtage 1847 bildete dieselbe die Grundlage für das Gesetz, welches den Juden als Zeugen in Criminalsachen die zuvor verweigerte Glaubwürdigkeit vollständig zuspricht; – „Ueber den Einfluss der palästinischen Exegese auf die alexandrinische Hermeneutik“ (Leipzig 1851); – „Die palästinische und alexandrinische Schriftforschung“ (Breslau 1854), als Programm der Eröffnung des jüdisch-theolog. Seminars in Breslau. Ferner ist F. der Herausgeber zweier Zeitschriften: der „Zeitschrift f. d. religiösen Interessen des Judenthums“, wovon 1844–1846 drei Jahrgänge erschienen sind, und der „Monatschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums“. welche seit 1851 begonnen, jetzt im VII. Jahrgge. erscheint. Frankels verdienstlichstes Streben besteht in der sichtlichen Hebung des israelitischen Unterrichtes und Cultus, er repräsentirt in der Wissenschaft wie im Leben das strenggläubige Judenthum, und vornehmlich durch seine Bemühungen ist die Emancipation der Juden in Sachsen eine Thatsache geworden.

(Brockhaus) Conversations-Lexikon (10. Aufl.) VI. Bd. S. 174. – Meyer (J.), Das große Conversations-Lexikon (Hildburghausen 1842, Bibl. Inst., Lex. 8°.) III. Suppl. Bd. S. 598. – Porträt. Lithogr. Berlin, Aland, kl. Fol.