BLKÖ:Eichhoff, Peter Joseph Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 4 (1858), ab Seite: 12. (Quelle)
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Eichhoff, Peter Joseph Freiherr von (k. k. Hofkammerpräsident, geb. zu Bonn 16. April 1790).[BN 1][BN 2] Sein Vater Johann Joseph[WS 1] war Kaufmann in Bonn und daselbst so geachtet, daß er, als die Franzosen 1794 das linke Rheinufer nahmen, auf Bitten seiner Mitbürger Maire von Bonn wurde. Später wurde er Unterpräfect, 1804 General-Director des Rheinschifffahrts-Octroi mit dem Range eines Staatsrathes und 20,000 Francs Jahrsgehalt. Der Sohn Peter Joseph, der seine Kindheit unter so günstigen Verhältnissen verlebte, erhielt eine vortreffliche Erziehung, welche sein Vater selbst, der auch als Schriftsteller thätig war, leitete. In der Standeswahl unbeirrt, entschied sich der 17jährige Jüngling für den Seedienst und trat 1807 die erste Seereise an. Dieser folgten mehrere Fahrten nach Nordamerika und Westindien. 1810 wurde E. Officier in der französischen Kriegsmarine und benützte den Umstand, daß kein französisches Schiff den Hafen verlassen durfte, dazu, um seine juridischen Studien zu vollenden. Als nach dem Pariser Frieden die Rheinlande an Preußen kamen, trat E. in niederländische Seedienste und wurde 1815–18 bei der Rheinschifffahrts-Commission verwendet, bis er als General-Inspector die Leitung der Schifffahrts-Angelegenheiten auf dem niederländischen Theil des Rheines übernahm. 1818 nahm er den ehrenvollen Antrag, in österreichische Dienste zu treten, an; es handelte sich darum, E.’s tüchtige Kenntnisse in Schifffahrts-Angelegenheiten bei der Regulirung der Elbeschifffahrt in Folge der Wiener Congreß-Acte zu benützen. Seit März 1819 arbeitete E. an der Seite des kaiserl. österr. Commissärs Freiherrn von Münch, bis 1821 durch E.’s überwiegenden Einfluß der Abschluß der Elbeacte unter so günstigen Verhältnissen zu Stande kam, als es die gegebenen Umstände eben zuließen. 1824 war E. als Commissär bei der Revision der Elbeschifffahrtsacte thätig, wurde 1825 Gubernialrath und Referent des Commerz- und Gewerbewesens in Böhmen, 1829 Hofrath bei der allgemeinen Hofkammer in Wien und 1835 Präsident dieser Stelle. Die Schwierigkeit seiner Stellung unter den damaligen Verhältnissen durchblickend, weigerte sich E., den Posten anzunehmen, nichtsdestoweniger erfolgte die Wahl, nachdem ihm das Zugeständniß gemacht worden, daß die Grundsätze, nach denen er die Finanzen zu leiten beabsichtige, genehmigt würden. Als sich späterhin Conflicte mit dem ihm gemachten Zugeständnisse ergaben, bat E. im Nov. 1840 um seine Enthebung, welche ihm mittelst Cabinetschreiben vom 25. Nov. 1840 in höchst ehrenvoller Weise wurde. Welche Wirkung sein Austritt in der Finanzwelt hervorbrachte, dafür spricht die Thatsache, daß sogleich die Curse der östr. Staatspapiere um mehrere Prozente sanken und den frühern Standpunct nicht mehr erreichen konnten, obgleich eben in jener Periode die Staatspapiere der andern Staaten sich [13] von 6 auf 8, ja 10 Percent hoben. Einen neuen Beleg seiner Opferfähigkeit gab E., als zu Anfang des J. 1848 die Verlegenheiten des erschöpften Staatsschatzes wuchsen und E. bereits am 1. April – während der öffentliche Aufruf zu Opfern auf dem Altare des Vaterlandes erst am 4. April in der Wiener Zeitung erfolgte – auf den ferneren Bezug seiner Pension jährlicher 16,000 fl. Verzicht leistete [Das Schreiben des Staatsmannes über diese Verzichtleistung enthält die Wiener Zeitung vom 4. April 1848]; übrigens hatte E. bereits als Präsident auf den Bezug seiner Tafelgelder (8000 fl.) verzichtet. E. vertauschte nunmehr seinen bisherigen Aufenthalt in Wien mit dem in Olmütz und auf seinem davon nur zwei Meilen entfernten Besitzthum Roketnitz. E. wurde 1834 in den östr. Ritterstand, 1836 in den Freiherrnstand erhoben und 1839 zum ungar. Indigena und Magnaten ernannt. E.’s finanzielle Verwaltung ganz zu charakterisiren, ist nicht Aufgabe dieser Skizze [einige Momente siehe unten]. Sein leitender Grundsatz war, daß die Hauptaufmerksamkeit der österr. Staatsverwaltung nicht auf das Ausland und dessen jeweilige politische Bewegungen, wie dies bis dahin meist der Fall war, sondern auf die Verbesserung der inländischen Zustände gerichtet werden müsse, mit dem Zwecke, bei den eigenen Völkern den Wohlstand und die Zufriedenheit so viel nur immer möglich zu verbreiten und dadurch auch den Staatscredit dergestalt zu befestigen, daß in Zeiten unvermeidlicher außerordentlicher Bedürfnisse es möglich werde, die Mittel zur Deckung im Inlande aufzubringen.

Meynert (Herm. Dr.), Peter Joseph Freiherr von Eichhoff, früherer k. k. Hofkammer-Präsident, sein Leben und ämtliches Wirken. Zugleich ein Beitrag zur österr. Finanzgeschichte (Wien 1849, L. Sommer, 8°.). – Steger (Fr. Dr.)[WS 2], Ergänzungs-Conversations-Lexikon (Leipzig und Meißen 1850, Lex. 8°.) S. 203. – Meyer (J.), Das große Conversations-Lexikon (Hildburghausen 1853, Bibl. Inst., Lex. 8°.) III. Suppl. Bd. S. 230. – Freiherrnstands-Diplom vom 17. September 1836. – Wappen. Ein gevierteter Schild mit einem Mittelschilde. Das obere rechte und untere linke Quartier ist nochmals von Gold und rother Farbe quer getheilt, das obere linke und das untere rechte aber von blauer Farbe. Sowohl in dem oberen rechten als in dem unteren linken Quartier steht auf einem Rasenhügel ein verdorrter ausgehöhlter Eichenstamm mit starken Wurzeln, aus welchem zur rechten Seite ein ebenfalls verdorrter Ast, zur linken aber ein üppiger Zweig mit drei Eicheln in den natürlichen Farben ersprießt. Das obere linke und untere rechte Quartier durchziehen in schrägrechter Richtung zwei wellende silberne Flüsse, welche mit einem goldenen schräglinks gestellten und mit einem natürlichen Taue umschlungenen Anker belegt sind. Der Mittelschild ist von Silberfarbe, und in demselben ein – dem in dem oberen rechten und unteren linken Quartiere erscheinenden – ähnlicher Eichenstamm zu sehen. Auf dem Schilde pranget die freiherrliche Krone und auf dieser ruhen drei offene gekrönte Turnierhelme. Auf der Krone des mittelsten Helmes steht ein schwarzer, auf der Brust mit einem silbernen, goldgefaßten und mit einem schwarzen Kreuze durchzogenen runden Schildchen belegter Adler mit einer ausgeschlagenen rothen Zunge und erhobenen Flügeln. Aus der Krone des rechten Helmes ragen zwei schwarze Adlersflügel und zwischen denselben ein natürlicher Eichenzweig mit drei Eicheln, aus jener des linken Helmes aber zwei blaue, mit den Gipfeln auswärts geneigte Straußfedern empor, zwischen welchen abermals ein goldener Anker mit seinem Taue, wie er im Schilde vorkömmt, jedoch in aufrechter Stellung erscheint. Schildhalter: Zwei silberne gegeneinander gekehrte Windhunde mit ausgeschlagenen rothen Zungen und jeder mit einem blauen, goldgefaßten, rückwärts mit einem goldenen Ringe versehenen Halsbande geschmückt. – Der Stand der Familie. Aus Joseph Freiherrn von Eichhoffs Ehe mit Josephine Lautern (verm. seit Nov. 1818, gest. 13. Nov. 1835) stammt: 1) Freiherr Joseph (geb. 23. Oct. 1822), vermält (seit 23. October 1843) mit Marie Rosalie geb. Gräfin von Hohenwart zu Gerlachstein (geb. 28. Aug. 1822); die Kinder dieser Ehe sind: Freiherr Joseph (geboren 4. Jänner 1845) und Klara (geb. 21. Juli 1851); – 2) Elisabeth (geb. 16. Sept. 1819), vermält (seit 18. October 1838) mit [14] Johann Freiherrn von Dercsényi de Dercsény (s. d. III. Bd. S. 247). – Hauptmomente seines finanziellen Systems. Die Aufrechthaltung des Gleichgewichts im Staatshaushalte ist erste Bedingung. Defizits im Wege des Credits, also durch neue Defizits zu decken, ist unzulässig und der Ruin eines Staates. Die Benützung des Staatscredits dürfe nur im äußersten Falle stattfinden. In gewöhnlichen Zeiten müsse ein angemessener Theil der Staatsschuld getilgt werden, wodurch die Einnahmen nothwendig einen Ueberschuß über die Ausgaben darbieten werden. Dies zu erreichen, ist vorerst der Weg der Ersparungen, so weit es ohne Gefährdung des Dienstes zulässig, einzuschlagen; zweitens müssen die Einnahmen, jedoch mit Vermeidung neuer Steuern, vermehrt werden. Thatsächlich wuchsen unter seiner Finanzperiode die Einnahmen jährlich im Durchschnitt um drei Millionen, ohne daß neue Steuern aufgelegt oder der Steuersatz der indirecten Abgaben erhöht wurde. Im Gegentheile wurden Zoll- und Verzehrungssteuersätze herabgesetzt. Das Erträgniß der hauptsächlichsten indirecten Abgaben im J. 1835, dem seines Dienstesantrittes und 1840, dem seines Dienstesaustrittes, zeigt die nachstehenden günstigen Resultate:
1835.   1840.
Verzehrungssteuer 17,538.853 21,869.847
Zoll 12,983.663 17,551.994
Salz 20,315.802 24,053.904
Tabak 6,326.847 9,508.065
Post 1,901.219 2,259.198
Mauth 1,913.993 2,157.891

Die Gesammtsumme der von ihm in dieser kurzen Periode bezahlten Staatsschulden beträgt 15,027.713 fl. Nach seiner Ansicht sollte das Prohibitivsystem mit mäßigen Schutzzöllen vertauscht werden. Als der Baarfond der Bank in Folge allgemeiner politischer Ereignisse auf 16 Millionen fl. sank, schlug E. zur radicalen Verbesserung des Zustandes der Bank vor: 1) Zurückzahlung bedeutender Summen von der Staatsschuld an die Bank; 2) zweckmäßige Veränderung mehrerer Bestimmungen des Privilegiums der Bank, bei Ablauf der Zeitperiode – 1841 – welche vertragsmäßig für den Bestand der ersten Privilegiumsbedingung eingeräumt worden; 3) die Aufhebung der Beschränkung des Bankcredites an Private, da letztere mit dem Zwecke eines National-Institutes im grellsten Widerspruche und in keiner Hinsicht genügend, wohl aber nur geeignet sei, den Credit zu erschüttern und der Industrie und dem Handel tiefe Wunden zu schlagen. Als die entgegengesetzte Ansicht durchging, gab C. seine Entlassung.

Berichtigungen und Nachträge

  1. Eichhoff, Peter Joseph Freiherr [s. d. Bd. IV, S. 12], gestorben 29. August 1863. [Band 11, S. 400]
  2. Eichhoff, Peter Joseph Freiherr von [Bd. IV, S. 12], gest. zu Wien 2. Jänner 1866. Hiemit berichtigt sich das im XI. Bande, S. 400, angegebene Todesdatum.
    Neue freie Presse 1866, Nr. 483, in der „Kleinen Chronik“. – Presse 1866, Nr. 2, ebenfalls in der „Kleinen Chronik“. – Fremden-Blatt. Von Gustav Heine (Wien, 4°.) 1866, Nr. vom 3. Jänner. [Band 24, S. 400]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Johann Joseph Eichhoff (Wikipedia).
  2. Vorlage: Steger (Franz. Dr.)