Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ernennung des Präsidenten des Staatsministeriums und Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Bismarck-Schönhausen, zum Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes
[23]
(Nr. 2.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Juli 1867., betreffend die Ernennung des Präsidenten des Staatsministeriums und Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Bismarck-Schönhausen, zum Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes.
In Ausführung der Bestimmungen der Verfassung des Norddeutschen Bundes (IV. Art. 15. und 17.) ernenne Ich Sie hierdurch zum Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes.
- Bad Ems, den 14. Juli 1867.
An den Präsidenten des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Bismarck-Schönhausen.