Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abzweigung der Post-Verwaltungsgeschäfte für einige Gebietstheile der Provinz Hannover

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abzweigung der Post-Verwaltungsgeschäfte für einige Gebietstheile der Provinz Hannover von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover und Zulegung derselben zum Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Braunschweig.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 16, Seite 86
Fassung vom: 14. März 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. April 1871
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(Nr. 629.) Allerhöchster Erlaß vom 14. März 1871., betreffend die Abzweigung der Post-Verwaltungsgeschäfte für einige Gebietstheile der Provinz Hannover von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover und Zulegung derselben zum Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Braunschweig.

Auf Ihren Bericht vom 8. März d. J. will Ich genehmigen, dass vom 1. Juli d. J. ab die Post-Verwaltungsgeschäfte: 1) für das Amt Polle und die Stadt Bodenwerder, beide zum Landdrosteibezirk Hannover gehörig, und 2) für die Kreise Osterode, Göttingen, Einbeck und Zellerfeld, sowie für die Aemter Liebenburg und Wöltingerode und die Stadt Goslar, welche Gebiete sämmtlich zum Landdrosteibezirk Hildesheim gehören, von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover abgezweigt und demjenigen der Ober-Postdirektion in Braunschweig zugetheilt werden.

Hauptquartier Nancy, den 14. März 1871.
 Wilhelm.

 Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

An den Bundeskanzler.