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Artikel „Zober, Ernst Heinrich“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 385–386, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zober,_Ernst_Heinrich&oldid=- (Version vom 12. Oktober 2024, 10:43 Uhr UTC)
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Zober: Ernst Heinrich Z., als heimathlicher Historiograph besonders um die Erforschung der Geschichte Stralsunds und seines Gymnasiums verdient, ward geboren am 25. April 1799 zu Königsberg in der Neumark als Sohn des dortigen Archidiakonus, † am 6. November 1869 zu Stralsund. Vorgebildet auf dem Lyceum seiner Vaterstadt unter den Rectoren Leps und Thiel von Ostern 1810 bis Michaelis 1815, vollendete er seinen Schulcursus zu Berlin und bezog Michaelis 1818 die Universität daselbst, um unter Leitung von Solger, Schleiermacher, Stiedenroth, F. A. Wolf, A. Böckh, de Wette, Neander und Marheineke Philosophie, Philologie und Theologie zu studiren. Seiner Militärpflicht genügte er bei dem Gardeschützenbataillon 1819–20 zu Berlin; von Michaelis 1820–21 setzte er seine Studien zu Tübingen vornehmlich in der Theologie fort nach den Vorlesungen von J. Fr. Flatt, E. G. Bengel, J. Chr. Fr. Steudel und H. W. Siegwart und durchwanderte wie vordem auf der Hinreise so jetzt bei der Rückkehr verschiedene Gegenden Deutschlands. Den nächstfolgenden Winter lebte er zu Halle als Hauslehrer, hörte zugleich eine Vorlesung Knapp’s und ward am 9. März 1822 von der philosophischen Facultät daselbst zum Doctor promovirt. Von Ostern bis Michaelis 1822 unterrichtete er in der Tertia des Hallischen Pädagogiums unter dem Kanzler Niemeyer und Professor Jakobs, begann dann aber, nach kurzer Anstellung in Königsberg i. d. N. seine Lehrthätigkeit in Stralsund, wo er 1824 das Ordinariat von Quinta und 1828 das von Quarta erhielt. Michaelis 1827 ward er als Blume’s Nachfolger durch den Rath zum Stadtbibliothekar erwählt, am 9. April 1845 zum Oberlehrer, am 17. December 1851 zum königlichen Professor ernannt. Der im Jahre 1826 begründeten Neuvorpommerschen Abtheilung der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde wendete er im Verein mit Brandenburg, Mohnike, Fabricius, Kosegarten, Hagenow eine unermüdliche Thätigkeit zu und gehörte zu den Mitgliedern des Vorstandes. Seine Verwaltung der Rathsbibliothek setzte ihn in den Stand, ein reiches historisches Material sowol durch Herausgabe zugänglich zu machen als auch zu chronologischen und biographischen Werken zusammenzustellen. Von jener Art haben die in Gemeinschaft mit Mohnike herausgegebenen „Stralsunder Chroniken“, Theil I–III 1833 f., welche namentlich Joh. Berckmann’s Chronik, sowie die Memorial- und Tagebücher von Joach. Lindemann, Gerh. Hannemann und Nik. Gentzkow enthalten, ferner eine Menge kleinerer Publicationen von Briefen, Dichtungen, Nachrichten über historische Gebäude und Druckschriften – theils selbständig erschienen, theils in der Sundine, den Balt. Studien und anderen Zeitschriften herausgegeben – einen bleibenden Werth für die heimathliche Geschichtsforschung. Auch die chronologischen und biographischen Arbeiten, unter ihnen namentlich: „Die Geschichte der Belagerung Stralsunds durch Wallenstein“, 1828; „Alphabetisches Verzeichniß der in der Rathsbibliothek zu Stralsund befindlichen Bücher“ 1829, mit Nachtr. 1862; „Urkundliche Geschichte des Stralsunder Gymnasiums“, 1839–60; Berichte über das Bestehen des Literarisch-Geselligen Vereins zu Stralsund I–XVI, 1837–67, welche 126 Biographien verstorbener Mitglieder desselben enthalten, haben eine große Bedeutung, da in ihnen ein wichtiges historisches Material niedergelegt ist. Neben diesen wissenschaftlichen Verdiensten, in deren Anerkennung ihn die historischen Gesellschaften in Berlin, Schwerin, Kopenhagen, Halle und Dresden zu ihrem Mitgliede ernannten, verdient seine unermüdliche Thätigkeit als Schriftführer [386] der verschiedensten Vereine z. B. des Lit.-Ges., des Gustav-Adolf-Vereins, der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und anderer wohlthätiger Anstalten rühmliche Erwähnung. In dieser aufopfernden Vielseitigkeit seines praktischen wie litterarischen Wirkens für die pommersche Heimath wird er seinen Landsleuten unvergeßlich sein. In allen politischen und confessionellen Tagesfragen nahm er eine vermittelnde Stellung ein. Dem Auftrage des Consistoriums zufolge unternahm er eine Umarbeitung des vom Generalsuperintendenten Dr. Schlegel 1794 verfaßten Katechismus, welcher 1836 erschien und bis auf die neuere Zeit im Gebrauch geblieben ist. Seine dort S. 214–16 abgedruckte Nachschrift gibt ein redendes Zeugniß seines religiösen Denkens und Strebens.

Pyl, Nekrolog im 36. Jahresb. d. Rüg.-Pomm. Abth. f. Pomm. Gesch. u. Alterthumskunde. Greifswald 1871. – Zober, Gesch. d. Strals. Gymn. VI, 47 f., woselbst auch ein Verzeichniß seiner Schriften steht.