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Artikel „Paul Friedrich, Großherzog von Mecklenburg-Schwerin“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 243, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Paul_Friedrich&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 00:45 Uhr UTC)
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Paul Friedrich, Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, war geboren am 15. September 1800, † 7. März 1842. Er war der Sohn des Erbgroßherzogs Friedrich Ludwig, nach dessen Tode am 29. November 1819 er selbst Erbgroßherzog wurde, und der Großfürstin Helene Paulowna, der Tochter Kaiser Pauls von Rußland, die schon am 24. December 1803 starb. 1814–1818 wurde er in Genf ausgebildet, besuchte dann ein Jahr Jena und danach die Universität Rostock. Nachdem er sich am 25. Mai 1822 mit der Prinzessin Alexandrine von Preußen (der Schwester Kaiser Wilhelms) vermählt hatte, succedirte er seinem Großvater, dem Großherzog Friedrich Franz I. am 1. Febr. 1837. Seine kurze Regierung gilt als eine gesegnete Zeit im Lande; sein derbes und dabei freundliches, auch dem kleinen Manne verständliches Wesen, die Gewandtheit im Gebrauch der plattdeutschen Rede, die er auch seinen Söhnen einzupflanzen nicht unterließ, haben ihm bei seinen Unterthanen ein dankbar-populäres Andenken hinterlassen, das durch die schlichtfürstliche, liebenswürdige Weise seiner Gemahlin noch gesteigert wurde. Die hohe Frau hat es verstanden, den Hohenzollern-Namen den Mecklenburgern lieb zu machen. Die Zurückverlegung der Residenz von Ludwigslust nach Schwerin hat diese Stadt zu ihrer jetzigen Blüthe gebracht, nach dem Fürsten heißt der Stadttheil, dessen Aufbau er in’s Leben rief, die „Paulsstadt“, nach ihm eigentlich mehr als nach dem Apostel die neue Paulskirche. Die Prachtbauten der Residenz hat er, wenn auch nicht vollendet, doch begonnen und gefördert. Zur besseren Verbindung mit der Rechtsgelehrsamkeit der Universität verlegte er das mecklenburgische Oberappellations-Gericht von Parchim nach Rostock. Seine erste politische That war die freilich widerwillig gegebene Einwilligung zur Vermählung seiner Halbschwester, der Herzogin Helene von Mecklenburg mit dem damals muthmaßlichen französischen Thronerben, Herzog Ferdinand Philipp von Orleans, am 30. Mai 1837. Obwohl im besten Sinne volksmäßig und in der Wahl seiner Umgebung frei von allem Geburtsvorurtheil, glaubte er doch den ritterschaftlichen Adel in seinen Vorrechten schützen zu sollen, und als unter ihm der Kampf der bürgerlichen Rittergutsbesitzer um Gleichstellung mit den adligen entstand, bestätigte er – was noch nie Seitens der Regierung geschehen war – am 6. November 1841 durch ein Rescript den letzteren, freilich zunächst nur provisorisch, alle beanspruchten Vorrechte: alleinige Wählbarkeit in die ständische Regierung des „Engeren Ausschusses“, die alleinige Nutznießung der „Landesklöster“ und die ritterschaftliche Uniform, natürlich mit dem durch sie bezeichneten gesellschaftlichen Range (s. u. F. Pogge). Nach Friedrich Paul’s unerwartet raschem Tode folgte ihm sein ältester Sohn, Friedrich Franz II., geboren am 28. Februar 1823; gestorben unter fast unsagbarer und allgemeiner Trauer des Landes am 15. April 1883.

Ernst Boll, Geschichte Mecklenburgs, II. – „Mecklenburg“. Jahrbuch für 1845 (von Raabe).