ADB:Heinrich III. (Markgraf von Meißen)

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Artikel „Heinrich III., Markgraf von Meißen“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 544–546, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_III._(Markgraf_von_Mei%C3%9Fen)&oldid=- (Version vom 5. Oktober 2024, 03:36 Uhr UTC)
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Heinrich III., Markgraf von Meißen, 1221–88, der Erlauchte, Illustris beigenannt, Sohn Dietrich’s des Bedrängten und Jutta’s von Thüringen, geb. wol vor Juni 1216 und, da von seinen älteren Brüdern zwei frühzeitig gestorben waren, zwei, Dietrich und Heinrich, sich dem geistlichen Stande gewidmet hatten, damals der einzige Stammhalter des Hauses Wettin, so daß nach dem frühzeitigen Tode seines Vaters für seinen mütterlichen Oheim und Vormund, Landgraf Ludwig von Thüringen, die Aussicht auf einen Anfall Meißens nahe genug lag und dieser sich auch bereits von Edeln, Ministerialen und Volke als künftigem Landesherrn huldigen ließ für den Fall, daß H. vor erlangter Volljährigkeit sterben sollte. Neben Ludwig scheint jedoch auch Jutta die Vormundschaft für ihren Sohn geführt zu haben, und dies selbst dann, als sie zu einer zweiten Ehe, mit Graf Poppo XIII. von Henneberg, geschritten war; wenigstens hielt sich der junge H. bei ihr im Hennebergischen auf. Kaum zwölf Jahre alt wurde H. mit Constantia, der Tochter des Herzogs Leopold VII. von Oesterreich verlobt, wobei Jutta das reiche ihr von ihrem ersten Gatten vermachte Leibgeding dem letzteren überließ, der es zur Mitgift seiner Tochter bestimmte. Die Vermählung fand 1234 zu Stadelau bei Wien mit vieler Pracht statt. Nach Ludwig’s Tode trat Herzog Albrecht von Sachsen, auch der Gemahl einer Babenbergerin, als Vormund ein, seit 1230 führte H. die Regierung im eigenen Namen. Seine erste Waffenthat verrichtete der junge Markgraf 1237 an der Spitze von 500 Vasallen gegen die heidnischen Preußen, die damals der Deutsche Orden bekämpfte; er zeichnete sich dabei rühmlich aus, rüstete sogar auf der Ostsee zwei Schiffe zur Bekämpfung der Seeräuberei und ließ an der Küste zwei Schlösser, Elbingen und Balga, bauen. Weniger glücklich war er in der Verfechtung seiner Ansprüche auf die Burgen Köpenick und Mittenwalde gegen die Markgrafen von Brandenburg, indem er dieselben zwar durch die Beihilfe des Erzbischofs von Magdeburg gewann, aber schon 1240 in Folge einer an der Biese erlittenen Niederlage wieder herausgeben mußte. Später wurde dieser Zwist mit den Brandenburgern ausgeglichen und die Aussöhnung durch eine Eheberedung zwischen Heinrich’s Sohn Dietrich und Helene, der Tochter Markgraf Johann’s I. von Brandenburg, bekräftigt. In der großen Spaltung zwischen dem staufischen Kaiser und dem Papst stellte sich H. mit Entschiedenheit auf die Seite des ersteren. Auch hat Friedrich II. es sich angelegen sein lassen, ihn auf derselben zu erhalten. Er ertheilte ihm nicht nur am 30. Juni 1242 für den Fall von des Landgrafen Heinrich Raspe unbeerbten Tode die Eventualbelehnung mit Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen sondern verlobte auch seine sechszehnjährige Tochter Margarethe 1243 mit des Markgrafen ältesten Sohne Albrecht und räumte ersterem anstatt der Mitgift das Pleißnerland mit Altenburg, Zwickau und Chemnitz ein, eine für die Abrundung des wettinischen Länderbesitzes sehr günstige Erwerbung. H. betheiligte sich auch nicht an der Gegenkönigswahl Heinrich Raspe’s und selbst als sein Bruder, Bischof Dietrich von Naumburg, seine Stiefbrüder, die Grafen von Henneberg, und der Bruder seiner zweiten Gemahlin, der Böhmenkönig Wenzel I. zu diesem übertraten, bewahrte er wenigstens eine neutrale Haltung und erst als König Konrad IV. Deutschland den Rücken gewendet hatte, gab auch er um sich nicht völlig zu isoliren die staufische Partei auf und erkannte Wilhelm von Holland an. Denn der Tod Heinrich Raspe’s und die Gegenansprüche der Herzogin Sophia von Brabant für ihren kleinen Sohn Heinrich, sowie des Grafen Siegfried von Anhalt auf das thüringische Erbe waren für ihn eine dringende Veranlassung, [545] seine Stellung möglichst zu kräftigen. Für diese Erwerbung trat H. mit allem Nachdruck ein und jedenfalls geschah es mit Rücksicht auf sie, daß er seine Ansprüche auf das entlegene, durch das Aussterben der Babenberger 1246 erledigte Herzogthum Oesterreich so leichten Kaufes, nämlich gegen Abtretung der Aemter Sayda und Purschenstein, 7. Dec. 1251, an den König von Böhmen, preisgab. H. mußte zu den Waffen greifen, um sein Anrecht auf Thüringen, das er nicht nur als Sohn Jutta’s und Enkel Hermann’s I., sondern auch kraft der Eventualbelehnung von 1242 besaß, zu behaupten. Eisenach und die Wartburg hatten sich für Sophia erklärt, die auch Hessen in Besitz hatte, die thüringischen Grafen und Herren weigerten sich, den Markgrafen als Landesherrn anzuerkennen,; aber gestützt auf den niedern Adel und den Besitz der festen Punkte Eckartsberge und Weißensee, unterwarf er sie und zwang sie durch einen Vertrag zu Weißensee am 1. Juli 1249 ihn ausdrücklich als ihren wahren Herrn und Landgrafen anzuerkennen. Als solcher hielt er bald darauf Gericht zu Buttstädt und im folgenden März ein allgemeines Landding zu Mittelhausen, und da mittlerweile auch Erzbischof Siegfried von Mainz Ansprüche auf die thüringischen und hessischen Lehen seiner Kirche erhoben und auf deren Verweigerung sowohl über Heinrich als über Sophia den Bann verhängt hatte, so verständigten sich auch diese beiden in Eisenach dahin, daß Sophia dem Markgrafen als Vormund ihres Sohnes die Wartburg und Hessen bis zu dessen Großjährigkeit „zu getreuer Hand“ übergab. Auch mit Siegfried von Anhalt söhnte sich H. aus. Die dadurch erlangte Ruhe benutzte er, um dem Herzog Heinrich von Polen gegen dessen Bruder Boleslaw, den Erzbischof von Magdeburg und den Markgrafen von Brandenburg Beistand zu leisten, wofür er mit Schidlo belehnt wurde, das dadurch zur Niederlausitz kam. In dem Besitze Thüringens befestigte er sich dann durch die Aussöhnung mit dem Erzbischof Gerhard von Mainz zu Ottstädt im J. 1254, wobei dieser ihm die mainzer Lehen und das Marschallamt des Erzstiftes übertrug. Allein diese Aussöhnung kostete ihn die Freundschaft Sophia’s; daß H. ihrem Sohne keinen Antheil an den mainzer Lehen in Thüringen zugestand, betrachtete sie als eine Verletzung der 1250 getroffenen Uebereinkunft; es kam zum offenen Bruch. Sophia fand einen Verbündeten an Herzog Albrecht von Braunschweig, sieben Jahre hindurch, 1256–1263, verheerte der Krieg das Land, bis die Niederlage und Gefangennahme Albrechts durch den treuen Rudolf von Vargula und die jungen Landgrafen bei Besenstädt, am 27. Oct. 1263, demselben ein Ende machte und Sophia alle Ansprüche auf Thüringen aufgeben mußte. Durch diese Erwerbungen rundete sich der wettinische Länderbesitz, der nunmehr von der Oder bis zur Werra, vom Erzgebirge bis zum Harz reichte, zu einem höchst ansehnlichen Gebiete ab, das an Umfang nur von dem böhmisch-österreichischen übertroffen wurde. Solcher Macht entsprach der Glanz, mit dem sich H. zu umgeben liebte und dem er den Beinamen Illustris, der Prächtige, verdankt. Eine glänzende Schaustellung seines Reichthums gab das berühmte Turnier zu Nordhausen, durch welches er die ruhmreiche Beendigung des thüringischen Krieges feierte. Der Abhängigkeit vom Reiche hatte sich H. während des Interregnums kaum weniger entschlagen, als sein naher Verwandter und Nachbar Ottokar II. von Böhmen, dem er sich auch sonst, nachdem das durch sein Bündniß mit den Vögten von Weida, Plauen und Gera verursachte Zerwürfniß sich bald ausgeglichen hatte, eng anschloß und den er auch im Kriege gegen Ungarn unterstützte. Um den neuerwählten König Rudolf von Habsburg kümmerte er sich so wenig wie jener und erst Rudolf’s längerer Aufenthalt zu Erfurt nach Ottokar’s Fall knüpfte das zerrissene Verhältniß der Wettiner zum Reiche wieder etwas enger. Indes dem vielverheißenden Emporsteigen der [546] wettinischen Macht während der ersten Hälfte seiner Regierung entsprach der spätere Verlauf derselben nicht. Die Zerrüttung im Schoße der markgräflichen Familie, welche die Hauptschuld daran trug, ist nicht ohne Heinrich’s eigenes Zuthun, insbesondere durch die von ihm frühzeitig vorgenommenen Ländertheilungen eingetreten. Seinen ältesten Sohn Albrecht hatte er bereits mit fünfzehn Jahren unter Leitung seines Stiefbruders Hermann von Henneberg, dessen Treue schon vorher durch die Herrschaft Schmalkalden belohnt worden war, zu seinem Stellvertreter in Thüringen ernannt, ohne daß dies noch eine Theilung bedeutet hätte; vielmehr überwies er 1259 Thüringen seinem zweiten Sohne Dietrich und dem älteren die Mark Landsberg, doch kehrte er 1262 diese Ordnung wieder um und da es dabei blieb, wurde eine wirkliche Theilung daraus, die vielfache Zerwürfnisse im Gefolge hatte; seinem Sohne dritter Ehe, Friedrich dem Kleinen, setzte er später Dresden, Hain, Tharand, Radeburg und andere Ortschaften aus, das übrige behielt er für sich selbst. Doch stieß er auch hier auf Widerstand von Seiten der Vasallen, so daß er den Beistand seines ältesten Enkels Friedrich anrufen und ihm dafür eine Anzahl Ortschaften verpfänden mußte, auch mit dem Bischofe von Meißen gerieth er in Zwistigkeiten. Seinen bleibenden Aufenthalt nahm er in späterer Zeit zu Dresden, wo er die erste steinerne Elbbrücke erbaute und das von da an bedeutender zu werden begann: dort ist er auch 1288, und zwar vor dem 8. Febr. gestorben. Wie H. an allen Regungen und Strebungen seiner Zeit lebhaften Antheil genommen hat, so zählt er auch, wie seine erhaltenen Lieder (v. d. Hagen, Minnesinger I, 13 f.) beweisen, zu den Minnesängern; vielleicht verdankt er die Weckung seines poetischen Sinnes dem als Minnesänger berühmten Bruder seines Stiefvaters, Otto von Botenlauben. Als Musikkundigen zeigt ihn uns eine Urkunde des Papstes Innocenz IV. vom 23. Jan. 1254, kraft welcher er die von dem Markgrafen zunächst für seine Capelle verfaßte, musikalisch regelrechte und, und wie er sich selbst überzeugt, wohlklingende Komposition des „Kyrie eleison“, des „Gloria“ und „In excelsis“ in allen Kirchen von dessen Landen zu gebrauchen verstattet (Codex dipl. Sax. reg. II. 1. Nr. 174). Vermählt war H. dreimal: 1) mit der Babenbergerin Constantia (s. o.) vom 1. Mai 1234 bis 7. Juli 1242, von der er zwei Söhne, Albrecht und Dietrich hatte, 2) mit Agnes, der Schwester König Wenzels I. von Böhmen, vermählt zwischen 1244 und 1247. gest. 10. Oct. 1268, 3) um 1268, jedenfalls vor 1273 mit der unebenbürtigen Elisabeth, der Tochter eines Ministerialen, Ulrich von Maltitz, welche 1279 von König Rudolf I. zugleich mit ihrem Sohne, Friedrich dem Kleinen, mit dem Vorrechte der freien und edlen Geburt und dem Rechte der Erbfolge in Reichslehen begnadigt wurde, urkundlich zuletzt 27. Sept. 1317 erscheint und nach dem Necrol. Pirnense Mittwoch 25. Jan. (1318?) gestorben ist; ein zweiter Sohn derselben, Hermann, geb. nach 4. Jan. 1278, starb 1308. Zwei Töchter Heinrich’s, Hedwig und Adelheid, waren Nonnen zu Weißenfels.

Jo. Gottl. Horn, Henricus cognomento illustris. 1726. 4°. F. W. Tittmann, Geschichte Heinrich’s des Erlauchten. 2 Bde. 2. Ausgabe 1850. F. X. Wegele, Friedrich der Freidige und die Wettiner seiner Zeit. 1870. S. 6–109.