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Artikel „Goeddaeus, Johannes“ von Hermann Müller (Bibliothekar) in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 312–314, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Goeddaeus,_Johannes&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 20:32 Uhr UTC)
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Goeddaeus: Johannes G., geb. am 7. December 1555 in Schwerte in der damaligen Grafschaft Mark, ward von seinen, dem Kaufmannsstande angehörigen Eltern gleicher Gestalt für die Erlernung der Handlung und dereinstige Uebernahme des väterlichen Geschäfts bestimmt. Jedoch gaben die Eltern, als sie des Knabens Talente sich entwickeln und seine Hinneigung zu den klassischen Studien unverkennbar hervortreten sahen, den ursprünglichen Plan auf und ließen den Sohn vom J. 1568 ab die Dortmunder Schule besuchen. Hier wendete er [313] sich zwar mit vielem Fleiße den beiden alten Sprachen zu, betrieb aber das Hebräische mit allzu großer Vorliebe, auf Kosten und mit Hintansetzung der übrigen Schuldisciplinen, so daß selbst seine Lehrer ihm eine Mäßigung in der eingeschlagenen Richtung dringend anempfahlen. Von 1570 ab setzte er seine Studien in Deventer fort, mußte sie aber wegen der Unruhen, welche die Spanier in den damaligen Kriegsläuften der Stadt verursachten, bereits nach einem Jahre aufgeben, kehrte nach Schwerte zurück, begab sich von da aber bald wieder nach Dortmund, wendete sich von Neuem fast ausschließlich dem Studium der hebräischen Sprache zu, fand aber doch bald auch an Geschichte, Philosophie und Poesie Geschmack und erwarb sich durch seinen Fleiß größte Hochachtung. Im J. 1576 begleitete er den Sohn des Landvogts Friedrich von der Mark, Johann, als Gouverneur und Privatlehrer nach Dortmund. Nach Verlauf von zwei Jahren begab G. sich behufs Fortsetzung seiner philosophischen Studien nach Marburg, zugleich mit der Absicht, dem Studium der Theologie, welches er nie aus den Augen verloren und als dessen hauptsächliche Hülfswissenschaft er so eifrig die hebräische Sprache gepflegt hatte, sich zuzuwenden. Damals waren die Streitigkeiten widerwärtigster Art unter den Theologen in höchster Blüthe. Goddaeus’ friedfertiger, sanfter Charakter fühlte sich durch sie abgestoßen, er kehrte der Theologie den Rücken und erwählte die Jurisprudenz, zu der ihn indeß ein wirklich innerer Beruf nicht hinzog. Nichtsdestoweniger überwand er die Schwierigkeiten, welche die nur geringe Neigung für diesen Beruf ihm entgegenstellte, disputirte am 5. September 1579 unter dem Präsidium von Nic. Vigelius, 1580 unter Hermann Lersner und 1582 unter Hermann Vultejus. Von vielen studirenden Jünglingen in Marburg aufgefordert selbst Vorlesungen zu halten, erhielt er auf seine Bewerbung die Erlaubniß die Institutionen des römischen Rechts vorzutragen. Am 29. April 1585 promovirte er zum Doctor beider Rechte und begab sich bald hernach an den Sitz des Reichskammergerichts nach Speier, um das processualische Verfahren dieses Gerichtshofes kennen zu lernen. Noch während seines Aufenthalts in Speier wurde er zum Professor der Rechte in Heidelberg designirt, erhielt aber die Vocation gar nicht zugeschickt, weil durch die Intriguen seiner Gegner die Ernennung rückgängig gemacht wurde. Demzufolge kehrte er 1586 nach Marburg als Privatdocent zurück. Im folgenden Jahre 1587 erwählte ihn das Rathscollegium seiner Vaterstadt zum Bürgermeister, er lehnte indeß aus Liebe zur akademischen Laufbahn dies Anerbieten ab und erhielt am 21. Juli 1588 einen Ruf als ordentlicher Professor der Rechte nach Herborn. Schon nach zwei Wochen (4. August) trat er dies Amt an und eröffnete seine Vorlesungen. Sein Ruf als hervorragend tüchtiger akademischer Lehrer gab die Veranlassung zu einer neuen Vocation als Professor der Rechte nach Frankfurt a./O., die er indeß ausschlug. Dagegen leistete er einem anderweiten, am 27. April 1594 durch die Empfehlung und Vermittlung des Kanzlers Sigfried Klotz an ihn ergangenen Rufe als ordentlicher Professor der Institutionen nach Marburg gern Folge. Als solcher begann er am 3. Juli seine Thätigkeit in dem neuen Wirkungskreise, wurde 1603 Professor der Pandecten und blieb, ungeachtet vieler verlockender Anträge, als Professor nach Heidelberg, Helmstädt, Franeker, als Syndicus nach Bremen, als Vicekanzler nach Cassel, sogar noch 1626 als königlich dänischer Rath nach Kopenhagen zu kommen, der Universität Marburg, an welcher er eine ihn höchst befriedigende Thätigkeit und angenehme Stellung gefunden hatte, treu. Neben seiner akademischen Lehrthätigkeit nahm er lebhaften Antheil an den politischen Angelegenheiten des Landes, sein Interesse dafür und seine bewährte Rechtskenntniß bestimmte die Universität ihn zu ihrem Deputirten und Vertreter auf den Landtagen zu Cassel, Marburg und Treysa zu ernennen und er gehörte als Mitglied auch der Commission an, welche 1604 den bekannten [314] Marburger Successionsstreit schlichten sollte. 1611 ward er dazu noch zum Assessor des Consistoriums in Marburg ernannt. Seit dem J. 1623 wurde der sonst überaus kräftige Mann öfter von apoplectischen Zufällen heimgesucht, die sich mit zunehmendem Alter immer mehr und in dem Maße vermehrten, daß er seit 1630 fast auf alle Thätigkeit außerhalb des Hauses verzichten mußte. Ein sanfter Tod machte seinem arbeitreichen Leben am 5. Januar 1632 ein Ende. Außer seiner Inaugural-Dissertation „De contrahenda vel omittenda stipulatione“ (Marburgi 1585. 4°) hat er 24 weitere selbständige juristische Schriften veröffentlicht, von denen mehrere verschiedene Auflagen erlebt haben, so der „Commentarius repetitae praelectionis in Tit. Dig. De verborum et rerum significatione“ (1. Ausg. Herbornae, 1590. 8°, 8. Ausg. ibid. 1601. 8°). Eine Sammlung seiner einzelnen gehaltenen Disputationen (zusammen 61) ist unter dem Titel: „Theses et disputationes juris“, Pars Ia–IIIa (Marpurgi 1595 bis 1596. 4°) erschienen und in den „Consilia et Responsa Marpurgensia“. Vol. I–IV stehen 34 Gutachten und Rechtsaussprüche von ihm, welche auch außerhalb Deutschlands seinem Namen die verdiente Anerkennung geschaffen haben.

Vgl. G. Herdenius, Leichenpredigt auf den Tod Johannes Goeddaeus. J. Kornmann, Oratio parentalis in honorem Joh. Goeddaei. Th. Höpingk, Programma funebre in obitum Joh. Goeddaei. Kurtze Historie der … Gelehrtheit derer Hessen. Trimestre Imo. S. 1–20. Friedr. Wilh. Strieder, Grundlage zu einer hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte, Bd. IV, S. 507–20.