ADB:Crollius, Georg Christian

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Artikel „Crollius, Georg Christian“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 604–605, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Crollius,_Georg_Christian&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 09:11 Uhr UTC)
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Crollius: Georg Christian C., geb. 21. Juli 1728 zu Zweibrücken. Sein Vater war Johann Philipp C., am 1. Jan. 1693 zu Heidelberg als Sohn des Joh. Lorenz C. geboren, seit 1721 Rector des Gymnasiums zu Zweibrücken, welche Stelle er mit der Rede „De celebri quondam Alexandrinorum [605] museo“antrat. Es erschienen von ihm ein Programm, verschiedene Arbeiten zur Pfälzer Geschichte: „De castro Trifels“, 1725; „De castro Cussella“, 1725; „De c. Meisenhemio“, 1727; „De c. Hornbaco“, 1728; „De c. Biponto“, „D. c. Tabernis montanis“, 1729; „De dioecesi Jeckelnhemensi“, 1732; „Prolusio de Westrasia“, 1751; „Oratio de Anvilla“ (von seinem Sohn 1767 herausgegeben). Er starb 14. Jan. 1767. Dem Sohne Georg hat er eine sorgfältige Erziehung und Ausbildung zu Theil werden lassen und schickte ihn im Jahre 1748 auf die Universität Halle und im J. 1750 nach Göttingen; In Halle hat sich C. zunächst den theologischen, in Göttingen aber überwiegend den dort blühenden historischen Wissenschaften zugewendet; nebst Mosheim, Schmauß, Heumann, Michaelis, Böhmer, war es vor allem J. D. Köhler, von dessen Unterricht er, wie er das später wiederholt versichert hat und wie es seine eigenen Schriften bezeugen, den meisten und nachhaltigen Nutzen gezogen hat. Im J. 1752 in seine Vaterstadt zurückgekehrt, unterzog sich C. zwar der herkömmlichen Prüfung für die Candidaten des Predigeramtes, betrat aber gleich darauf die schulmännische Laufbahn und wurde am Zweibrücker Gymnasium angestellt, an welchem er aufrückend im J. 1767 seinem Vater in dem Amte des Rectors nachfolgte, welches er dann mit einer kurzen Unterbrechung bis zu seinem am 3. März 1790 erfolgten Tode versehen hat. Er war zugleich mehrere Jahre hindurch Beisitzer des reformirten Consistoriums in Zweibrücken, außerdem hatte ihn Herzog Christian IV. zum Vorstand der Bibliothek und zum Historiographen seines Hauses ernannt. Sein Ansehn als Schriftsteller und Schulmann hat ihm verschiedene Berufungen eingetragen, die er aber sämmtlich ausgeschlagen hat. Seine Schriften gehören in ihrer überwiegenden Zahl dem Gebiete der Geschichte an und hier wieder ist es vorzugsweise die Geschichte von Zweibrücken und der rheinischen Pfalzgrafschaft, um die er sich bleibende Verdienste erworben hat. Es geschah dies in der Zeit, in welcher Kurfürst Karl Theodor durch die Gründung der Akademie in Mannheim zuerst auch in dieser Richtung eine höchst fruchtbare Anregung gegeben hat. Aus der Reihe von Crollius’ Schriften, die man sämmtlich bei Meusel (Lexikon Bd. II. S. 231–235) verzeichnet findet, heben wir an dieser Stelle nur seine „Origines Bipontinae“ und seine „Erläuterte Reihe der Pfalzgrafen zu Aachen oder in Niederlothringen“ hervor. Sie verrathen, zumal in den genealogischen Untersuchungen die gute Schule, durch die er in Göttingen gegangen war. Aber auch an dem bekannten Unternehmen der Bipontiner-Ausgabe römischer und griechischer Autoren hat er sich lebhaft betheiligt und erläuterte Textausgaben von Tacitus, Sallustius und Terentius geliefert. An auswärtigen Anerkennungen seiner litterarischen Verdienste hat es C. nicht gefehlt. Im J. 1759 hatte ihn die neugegründete Akademie der Wissenschaften zu München, im J. 1765 die kurpfälzische in die Reihe ihrer Mitglieder aufgenommen, zu den Publicationen derselben, zumal der Mannheimer Akademie, hat er eifrig beigetragen.

Memoria G. C. Crollii. Bipont. 1790 n.Andr. Lamey im 7. Bd. der Acta (hist.) der Mannheimer Akademie (S. 5–11). – Schlichtegrolls’ Nekrolog auf das J. 1790 (Bd. I. S. 223–234).