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Artikel „Bouginé, Karl Joseph“ von Friedrich von Weech in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 47 (1903), S. 154–155, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bougin%C3%A9,_Karl_Joseph&oldid=- (Version vom 13. Oktober 2024, 13:56 Uhr UTC)
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Bouginé: Karl Joseph B., badischer Kirchenrath, geboren zu Pforzheim am 22. März 1735, † zu Karlsruhe am 29. Mai 1797. B. war der Sohn des Mitgliedes des Magistrats und Handelsmannes Johann Jakob B., dessen Vater aus Valenciennes nach Pforzheim gekommen war. Er erhielt seinen Unterricht auf dem Pädagogium zu Pforzheim und vom 16. Lebensjahre an auf dem Gymnasium illustre zu Karlsruhe. Theologie und Philologie studirte B. von 1753–56 auf der Universität Tübingen. Litterarische Kenntnisse sammelte er vorzüglich in der dortigen Universitätsbibliothek und in der Privatbibliothek des Kanzlers Pfaff. 1756 bestand er zu Karlsruhe das Examen rigorosum und wurde alsbald unter die Zahl der Pfarrcandidaten aufgenommen und zur Unterstützung des hochbetagten und kränklichen Hauptpredigers in Pforzheim berufen. Hier und in vacanten benachbarten Pfarreien, wo er die Ordinarii zu vertreten hatte, übte er sich in den Pfarrgeschäften. Aber statt eine Pfarrei zu erhalten, wie er wünschte, wurde B. 1758 als Lehrer in der dritten Classe des fürstlichen Gymnasiums nach Karlsruhe berufen, wobei ihm gleichzeitig einige griechische und lateinische Lehrstunden bei den Exemten übertragen wurden. 1764 rückte er in die zweite Classe vor und wurde zum ordentlichen Professor der Gelehrtengeschichte ernannt. 1770 wurde er Professor in der obersten Classe. 1773 erhielt er als Zeichen der besonderen Gnade seines Fürsten und der Zufriedenheit des fürstlichen Collegiums den Charakter eines Kirchenraths-Assessors und wurde 1780, mit Beibehaltung seiner bisherigen Functionen als wirklicher Kirchenrath mit Sitz und Stimme in das Consistorium und Ehegericht gezogen. Am Gymnasium setzte er den Unterricht in der ersten Classe und die Vorlesungen bei den Exemten fort, so daß er mehr als 30 wöchentliche Lehrstunden hatte. Von dem Classenunterricht wurde er 1790 durch Uebertragung des Rectorats am fürstlichen Gymnasium befreit. Dafür übernahm er Vorlesungen über Dogmatik, Kirchengeschichte und über Horaz und den Unterricht im Hebräischen und im Griechischen des Neuen Testamentes und setzte die Uebungen im lateinischen Redeinstitut fort, in welchem für die Schüler der obersten Classe mit der Uebung in der lateinischen Sprache auch Unterricht in den Realkenntnissen verbunden wurde. Daneben entwickelte er eine umfassende litterarische Thätigkeit auf den Gebieten der Philologie, Pädagogik und Kirchengeschichte. Aus seiner ersten 1765 mit Johanne Eleonore Mylius († 1784) geschlossenen Ehe entsproßten zwei Söhne und sechs Töchter, seine zweite Ehe mit Wilhelmine Christine Ohlnhausen blieb kinderlos. Sein Sohn Karl Friedrich B. widmete sich der diplomatischen Laufbahn, war von 1810 bis 1825 als Legationssecretär, seit 1814 als Legationsrath bei der badischen Gesandtschaft in Wien, zeitweise auch selbständig als Geschäftsträger und starb 1836 in Durlach.

Schriften: „Seyboldi phraseologia lat.“ (Tubingae 1752, zum Gebrauch des Gymnasiums vermehrt und verbessert); „Adagia“ (Tub. 1752, mit Erklärungen aus des Erasmus Chiliaden); „Quantum intersit principis, curam habere litterarum ludorumque litterariorum“ (Carolsruhae 1762); lateinische Uebersetzung und Erläuterung von Gesneri Chrestomathia graeca (Car. 1773. 2., verm. u. verb. Auflage Car. 1791); „Sind neuere Zeiten die erleuchteten?“ [155] (Car. 1779, Programm); „Gedanken von den Schulen etc. Zur Jubelfeier des Gymnasiums“ (Durlach 1787); „Handbuch der allgemeinen Litterargeschichte nach Heumanns Grundriß“ (Zürich 1789–92, 5 Bände und 1 Supplementband in 2 Theilen).