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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

Man hatte eben ehemals wenig Verständnis für die wunderbare Grösse und Einheit der Naturkräfte und das berühmte „Omne vivum e cellula (ex ovo)“.

Aus dem Leben Alberts des Grossen gebe ich zunächst einige auf das Zauberwesen und den Teufelsglauben bezügliche Einzelheiten, die wir seinem Schüler Thomas von Chantimpré verdanken. Einst erschien Albert dem Grossen ein Teufel in der Gestalt eines Ordensbruders, um ihn vom Studium abzuhalten, doch wurde der Böse durch das Kreuzzeichen besiegt.[1] Auf die von Thomas von Chantimpré an seinen Lehrmeister gerichtete Frage, was er von den Schattenbildern halte, die an der Stelle der durch die Lüfte entführten Frauen im Bette lägen, wich Albertus aus und wollte eine Entscheidung nicht treffen.[2] Dagegen erzählte er[3] in Paris, als man beim Bischof über die Luftfahrten der Frauen in lebhaften Erörterungen sich erging, den Fall von der den Armen ihres Bruders entrissenen Tochter des Grafen von Swanenburg. Nur vereinzelt[4] wird Albertus Magnus von den Schriftstellern, die im Zeitalter des Hexenwahns über Zauberwesen schreiben, citiert. Der Hexenhammer führt ihn an bei der Erörterung der Frage, ob die Dämonen Tiere „machen (facere)“ könnten. Es heisst, auch Albertus habe diese Möglichkeit in seinem Werke über die Tierwelt in eingeschränktem Sinne und nur für unvollkommene Tiere[5] gelten lassen wollen.

Der Albertinische Sagenkreis bildete sich in den ersten 120 Jahren nach dem Hinscheiden des irn Jahre 1280 gestorbenen grossen Gelehrten. In ihm sind fast sämtliche wesentlichen Züge der spätern Faustsage


  1. Thomas à Chantimpré l. c. cap. 56: Magister Albertus … narravit mihi, quod Parisiis illi demon in specie cuiusdam fratris apparuit, ut eum a studio revocaret, sed mox crucis virtute discessit. (Hier und an den folgenden Stellen nehme ich aus dem Zusammenhang an, dass unter magister Albertus Albert der Grosse gemeint ist.)
  2. Thomas à Chantimpré l. c. cap. 56: Dissimulavit et noluit aliquid diffinire.
  3. Thomas à Chantimpré l. c.
  4. Die grosse Mühe, Alberts des Grossen umfangreiche Werke gründlich nach Auslassungen über Zauberwesen und Dämonismus durchzusehen, dürfte sich kaum lohnen. Nennenswerte Abweichungen von der Lehre des hl. Thomas von Aquin würden sich schwerlich ergeben.
  5. Malleus maleficarum (1588), S. 297. Der Hexenhammer nennt als vollkommene Kreaturen hier den Menschen und den – Esel; als unvollkommene: Frösche, Schlangen, Mäuse u. s. w.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/30&oldid=- (Version vom 1.8.2018)