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Anerkennung seiner um das Unternehmen gehabten Verdienste.“[1] List möge das, was er dem Unternehmen geleistet, als dem Directorium persönlich geleistet betrachten. Aus diesem letzteren Wunsche leuchtet die ganze Befangenheit Derer, die ihn äußerten. Was hatte List mit persönlichen Leistungen zu thun? War denn das Unternehmen nicht in jeder Hinsicht ein vaterländisches? und welchen Sinn hatte dann das „Ehrengeschenk“, welches aus der Casse des Unternehmens verwilligt worden? Wenn man ihm gesagt hätte, den Dank bleibe ihm das Vaterland schuldig, so würde List, da man ihn persönlich nicht zu entgelten vermochte, doch wenigstens zu erkennen gegeben worden sein, daß man sein Streben voll würdigen und ihm seinen Ruhm ungeschmälert lassen wollte. Noch nie hat ein für die Größe des Vaterlandes wahrhaft begeisterter Kämpfer um persönliche Angelegenheiten gerungen weder für sich, noch für Andere. Zugegeben aber, daß List wirklich persönliche Leistungen beabsichtigte, durfte er dann nicht um so eher erwarten, daß man auch ihm persönlich entgegenkommen werde? Denn mit welchem Rechte wollte man sonst List’s Dienste beanspruchen? —— Es ist ihm aber auch nicht einmal der von ihm gewünschte Actienantheil an dem Unternehmen, zu dem er das vollste Anrecht hatte, gesichert worden. ——

Doch soll mit alle dem kein Tadel über Diejenigen ausgesprochen werden, die mit List in solcher Weise versuhren. Sie waren von den Zeitumständen eingenommen, in denen ihnen noch


denen Friedrichen.“ Dazu bemerkt noch der eben citirte Berichterstatter: „Ich wünsche dem Unternehmen den glücklichsten Fortgang und dem betreffenden Comité infolge des mit Walker abgeschlossenen Vertrages keine Art von Unannehmlichkeiten; sollte aber wider meinen Wunsch letzteres der Fall sein, Walkers Hilfe zu theuer erkauft und das Resultat ein allseitig unangenehmes sein, sollte Deutschland aus diesem Beispiel nochmals lernen, daß es am besten thut, seiner eignen Kraft und seinem eignen Wissen zu vertrauen, so würde ich mich eben nicht sehr grämen.“

  1. List wendete hiergegen ein: „Der Beschluß des verehrlichen Ausschusses und die Gesinmungen, welche in der Zuschrift des verehrlichen Directoriums gegen mich ausgesprochen sind, verdienen meine ganze Erkenntlichkeit, insofern dadurch der Werth meiner Leistungen in dieser Sache von zwei Collegien anerkannt wird, welche die würdigsten Männer der Stadt unter ihre Mitglieder zählen. Indessen kann ich das Geständniß nicht zurückhalten, nicht sowohl auf ein Ehrengeschenk, als vielmehr auf Entschädigung für das, was ich dieser Sache geopfert und Belohnung für das, was ich ihr nützte, gerechnet zu haben.“
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Robert Krause: Friedrich List und die erste große Eisenbahn Deutschlands. Leipzig 1887, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_List_und_die_erste_grosse_Eisenbahn.djvu/31&oldid=- (Version vom 17.8.2016)