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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6
Ein Kunstprozeß vor dem Breslauer Schöffengericht. Böcklin–Muther

verlangte aber, ich solle erklären, ich habe mich von der Unrichtigkeit meiner Behauptung überzeugt. Eine solche Erklärung kann ich jedoch nicht abgeben. – Vors.: Sie halten nicht alle Gemälde für unecht? – Prof. Dr. Muther: Nein, ich halte nur fünf, bestimmt aber den „Polyphem“, die „Vision“ und die „Meeresidylle“ für unecht. Ich bin überzeugt, wenn mir diese heute vorgelegt würden, dann müßte ich sie auch jetzt noch für unecht erklären. – R.-A. Dr. Jaffé: Es ist nicht richtig, daß die Einigung gescheitert ist, weil Carlo Böcklin von dem Herrn Privatangeklagten die Erklärung verlangte: Er habe sich von der Echtheit der Bilder überzeugt. – Vors.: Wieviel Böcklinsche Bilder waren auf der Venetianischen Ausstellung aufgehängt? – Prof. Dr. Muther: Ich habe elf gesehen, laut Katalog waren es zwölf. – Es wurden alsdann die Aussagen der kommissarisch vernommenen Zeugen verlesen. Der Direktor der Nationalgalerie, Professor v. Tschudi (Berlin), hatte bekundet: Er habe schon 1894 bei Arnold Böcklin die „Jagd der Diana“ und die drei Supraporten gesehen. Auf der Venetianischen Ausstellung sei er nicht gewesen. – Kunstmaler Röbbecke (Berlin): Er habe 1897 die drei Supraporten bei Arnold Böcklin gesehen und darüber mit dem Meister gesprochen. Die Ausstellung in Venedig habe er nicht gesehen. – Der Redakteur der „Zeit“, Dr. Haberfeldt (Wien), hatte bekundet: Er habe in Gemeinschaft mit Dr. Muther die Venetianische Ausstellung besucht. Ihm seien die riesengroßen Monogramme der Böcklinschen Ausstellung aufgefallen. Die Bilder machten zumeist einen so schlechten Eindruck, daß er sie auch für unecht halte. Er sei der Meinung, Professor Muther habe sich durch seinen Artikel im „Tag“ ein Verdienst um die Kunst erworben. – Kunstmaler Müller-Coburg (Florenz) hatte bekundet: Er habe die „Jagd der Diana“ und den „Polyphem“ zu einer Zeit bei Arnold Böcklin gesehen, als Carlo noch gar nicht Maler war. Diese Bilder können auch nur von der Hand

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 76. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/80&oldid=- (Version vom 31.7.2018)