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je nachdem die Professur mit grossen Prüfungsvorlesungen verbunden ist, oder gemäss ihrer natürlichen Beschaffenheit – z. Β. bei Sanskritisten, Orientalisten u. s. w. – nur auf einen geringen Zuhörerkreis Anspruch machen kann. Eine gemischte Commission aus Universitäts- und Regierungsmitgliedern soll die einzelnen Quoten abschätzen und bestimmen. Ein anderer Theil der Vorlesungsgelder soll zu einem Dispositionfonds verwandt werden, aus welchem diejenigen Extraordinarien und Docenten, welche kein bestimmtes Gehalt haben, aber regelmässig und mit Erfolg lesen, eine jährliche Renumeration erhalten müssen. Diese soll bei Docenten nicht unter 1200 Mark, bei Extraordinarien nicht unter 1600 Mark jährlich sein. Aber auch hierüber sollen die Fakultäten nicht allein beschliessen, um alle Einseitigkeiten zu vermeiden, sondern entweder die Regierungen allein nach den von der Universität eingeschickten Zuhörerlisten und Leistungszeugnissen, oder gemischte Commissionen.

Je allgemeiner heute die Ueberzeugung verbreitet ist, dass das deutsche Universitätswesen einer Reform dringend bedürftig ist, desto bereitwilliger wird man einem Vorschlag seine Zustimmung nicht versagen, welcher ein Hauptübel der Universitätsverfassung und die Hauptursache der empfindlichsten Reibungen und Widerwärtigkeiten in der akademischen Welt mit der Wurzel auszurotten im Stande ist.

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Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/028&oldid=- (Version vom 18.8.2016)