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Der Mönch Thomas Cantipratanus erzählt, ein frommer Jude habe auf seinem Sterbebette geweissagt, die Juden könnten von dem Fluche, der auf ihnen laste, nur durch den Genuß von Christenblut befreit werden. Er habe damit das Blut Christi im allerheiligsten Sakrament gemeint, das die Juden genießen sollten, nachdem sie zuvor Christen geworden wären. Die Juden hätten das aber falsch verstanden und seitdem angefangen, Christen abzuschlachten und deren Blut zu Heilzwecken und zur Entsündigung zu genießen. Wo in aller Welt ist ein geschichtskundiger Mann, der es für möglich hält, daß das Wort eines unbekannten Juden einen so gewaltigen Umschwung in der religiösen Anschauung der Juden hervorgebracht, ihnen alle Furcht und Angst vor dem Blutgenuß genommen hätte? Das kann nur ein Mensch glauben, dem der Aberglaube vom jüdischen Ritualmord so in das Herz gewachsen ist, daß er lieber sein Leben als diesen Aberglauben lassen möchte, wenn man insbesondere bedenkt, wie die Juden noch heute sich vor jedem Blutgenuß ängstlich hüten, und selbst der geistesgestörte Rabbinats-Kandidat Bernstein zu Breslau, von welchem im Jahre 1889 viel die Rede war, das von Knaben durch Ritzen gewonnene Blut nicht zu genießen wagte, sondern auf Löschpapier sprengte und dieses dann auf einem Friedhofe vergrub, um sich dadurch zu entsündigen.

Als zweiter Beweis für den angeblichen Blutgenuß der Juden werden die Geständnisse angeführt, welche die des Ritualmords angeklagten Juden unter der Folter abgelegt haben. Von ihnen gilt dasselbe, was der Jesuit v. Spee von den Geständnissen sagt, die den der Hexerei Angeklagten durch die Folter ausgepreßt worden sind. Nachdem er viele dieser Unglücklichen zum Tode vorbereitet hatte, rief er aus: „Ich schwöre feierlich, von den vielen, welche ich wegen angeblicher Hexerei zum Scheiterhaufen geleitete, war keine einzige, von der man, alles genau erwogen, hätte sagen können, daß sie schuldig gewesen sei, und das Gleiche gestanden mir zwei andere Gottesgelehrte aus ihrer Erfahrung“. Die Geständnisse der des Ritualmords angeklagten Juden, daß die Juden Christenblut genießen, haben den nämlichen Wert wie die anderen unter der Folter abgelegten Geständnisse, daß die Juden die Brunnen sowie die Saaten vergiftet und dadurch die Pest über Menschen und Vieh gebracht haben. Wie das

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/24&oldid=- (Version vom 31.7.2018)