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wir nun eine Reihe von Zeugen und Zeugnissen gegenüberstellen, welche gegen die Geheimlehre vom jüdischen Ritualmord und Blutgenuß sprechen.

3. Zeugen und Zeugnisse gegen die Geheimlehre vom jüdischen Ritualmord und Blutgenuß.

Zweimal hat Jesus Christus die Käufer und Verkäufer aus dem Tempel zu Jerusalem hinausgejagt, das erste Mal nach dem Berichte des heiligen Apostels und Evangelisten Johannes am Anfange seines öffentlichen Lehramtes, das andere Mal nach den Berichten der übrigen Evangelisten am Schlusse desselben, vier Tage vor seinem Tode. Jesus erinnerte dabei an Worte, die in den Schriften der Propheten Isaias und Jeremias geschrieben stehen, indem er rief: „Mein Haus soll ein Bethaus sein, ihr aber habt eine Räuberhöhle daraus gemacht.“ (Matth. 21. Is. 6. Jer. 7.) Wäre damals nach einer Geheimlehre der Tempel auch noch dazu mißbraucht worden, um darin jährlich einen zu einem Menschenopfer bestimmten Griechen zu mäßten, dann hätte der göttliche Heiland das gewiß noch viel tausendmal schärfer verurteilt und die gottlose Geheimlehre verdammt. Nachdem das aber nicht geschehen ist, müssen wir aus dem Stillschweigen des göttlichen Heilandes schließen, daß Apions Erzählung von der jüdischen Geheimlehre des jährlichen Menschenopfers eine Verleumdung der Juden ist.

In der Rede, welche der christliche Diakon Stephanus vor dem jüdischen Hohen Rate zu Jerusalem hielt (Apstg. 7), und worin er den Juden vorwarf, daß sie gleich ihren Vorfahren Verräter und Mörder seien, hätte er gewiß die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, auch diesen Vorwurf beifügen, daß sie gegen Gottes ausdrückliches Verbot jährlich einen Menschen schlachten, wenn Apions Erzählung von der jüdischen Geheimlehre auf Wahrheit beruht hätte. Da jedoch der heilige Stephanus einen solchen Vorwurf nicht erhoben hat, müssen wir auch aus seinem Stillschweigen die berechtigte Schlußfolgerung ziehen, daß die fragliche jüdische Geheimlehre nur in Apions Einbildung bestand und ein Erzeugnis seines Judenhasses war.

In meiner Schrift über den Ritualmord habe ich auch bereits und gewiß mit vollem Rechte darauf hingewiesen, daß nach dem Berichte der Apostelgeschichte (6, 7) eine große Menge von jüdischen Priestern

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/12&oldid=- (Version vom 31.7.2018)