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Konrad Enderlin aber weigerte sich dessen, da er es nicht vermöge; worauf ihm Kilius Meyer, von Zorn glühend, in der Versammlung zurief: „Du must’s vermögen, kannst du doch deinem Junker die Steuer geben!“ Diese heftige Aufforderung veranlaßte den Angegriffenen zu erwiedern: „Wohlan, nimmt es diesen Weg, daß ich Steuern geben muß; so will ich eher sehen, daß ich sie meinem Junker gebe,“ mit welchen Worten er davongieng.[1]

Noch größere Schwierigkeiten verursachte die Bestellung des Fähnleins; wurde diese nicht höchst vorsichtig betrieben, so konnte schon dadurch das ganze Unternehmen verrathen werden. Joß Fritz fand es daher nöthig, einem in Freiburg völlig ungekannten Mitverschwornen, auf den er sich aber verlassen konnte, die Einleitung der Sache zu übergeben. Dieser wendete sich an einen beim Prediger-Kloster wohnhaften Maler, Namens Friedrich, dem er nach vielen Umschweifen sein Ansinnen, ein Fähnlein mit einem Bundschuh zu erhalten, eröffnete. Der Maler erschrack aufs heftigste, und wieß den Bauern mit der Ermahnung fort, ihn mit solcher Arbeit unbekümmert zu lassen, und sich selbst vor so bösen Sachen zu hüten, damit er nicht gestraft werde. Zugleich setzte er den Rath von diesem Vorfall in Kenntniß. Da ihm jedoch der Bauer unbekannt war, und er daher nicht angeben konnte, wo ein so verderbliches Feuer loszubrechen drohe, konnte der Rath vorerst nichts thun, als die Umsässen in geheim auffordern, ein fleissiges Aufsehen zu haben, und die Stadt selbst in bessern Vertheidigungsstand setzen.[2]


  1. Beil. Nro. 29
  2. Beil. Nro. 2.
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Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/22&oldid=- (Version vom 31.7.2018)