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In der achten Scene tritt dann ein Chor von Bauern und Bäuerinnen auf, um dem Grafen, dessen theoretische Verzichtleistung sich an dem Hochzeitstage Susannens praktisch bewährt, zu danken:

»Jede Verlobte dank’ dem gnäd’gen Herrn, er, der Unschuld ehrt, ist es wohl werth.«

Gleichzeitig leisten sie dem Gutsherrn einen freiwilligen Schürzenzins botanischer Natur, indem sie kleine Blumenkörbchen vor ihm ausschütten. Figaro bittet den Grafen »diesen verdienten Zoll unserer Dankbarkeit nicht zu verschmähen«, denn fügt er, indem er zum Schluss den obligaten Gedankenstrich nicht vergisst, hinzu:

»Sie geben heute ein Recht auf, das die wahre Liebe empört«, –

Der Graf macht gute Miene zum bösen Spiel: »Ich habe mich ja dieses Rechtes begeben, was will Er mehr?«

Doch der schlaue Figaro verlangt einen symbolischen Akt der Verzichtleistung für den vorliegenden Fall, und indem er dem Grafen ein weisses Kleid hinhält, fährt er fort: »Wir werden heute die erste Frucht

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Daniel Spitzer: Das Herrenrecht. L. Rosner, Wien 1877, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Das_Herrenrecht_Spitzer_Daniel.djvu/21&oldid=- (Version vom 31.7.2018)