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über die wahre Natur dieser Aussteuer auf:

»Er bestimmte sie dazu, von mir ein gewisses Viertelstündchen zu erkaufen, welches das alte Lehenrecht –«

Figaro aber, der die schönen Kenntnisse aus dem alten Lehenrecht die seine Braut besitzt, nicht weiter erproben will, lässt sie ihre Definition des Jus primae noctis nicht vollenden, und unterbricht sie mit der Frage:

»Wie, hat es der Graf im Lehensbriefe nicht aufgegeben?«

»Das wohl,« erwidert Susanna, »aber es hat ihn gereut, und es scheint, als wenn er es von mir wieder einlösen wollte.«

Diese vertrauliche Mittheilung, dass der Graf das lehenrechtliche Viertelstündchen sammt dem dazu gehörigen Gedankenstrich, auf welche beide er Verzicht geleistet, nunmehr als Gunst von Susannen verlange, erweckt Figaros tiefsten Bass, und er singt in der zweiten Scene die prächtige Arie: »Will einst das Gräflein ein Tänzchen wagen, mag er’s nur sagen, ich spiel’ ihm auf.«

Empfohlene Zitierweise:
Daniel Spitzer: Das Herrenrecht. L. Rosner, Wien 1877, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Das_Herrenrecht_Spitzer_Daniel.djvu/20&oldid=- (Version vom 31.7.2018)