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Vers 1187. Die Schuld war am Altundneuen fällig; würde dieser Tag bloß dem alten Monat angehören, so könnte der Schuldner fordern, daß der Gläubiger bis auf die lezte Stunde dieses Tages auf Zahlung warten müsse; der Gläubiger konnte dann erst am Neumond, am ersten Tage des nächsten Monats, den Gegner vorladen und die Klage einreichen, und die Sache würde nicht vor dem zweiten zur richterlichen Entscheidung kommen. Droysen.

" 1195. Nach Athenäos waren die Vorkoster (προτένθαι) eine gesezlich constituirte Behörde, um die zu den Opfern bestimmten Speisen vorher zu kosten. Nach einem Verse des Philyllios (ἡ τῶν προτένθῶν Δορπία καλουμένη) scheinen sie am Abend des ersten Tages des Apaturienfestes ein gemeinsames Abendessen, wohl von dem Opferfleische, gehalten zu haben. Wie diese vor der Zeit, in der nämlich die Andern den Opferschmaus genießen, die Speise kosten, so die Richter die Sporteln. Kock.

" 1200. Man muß daran denken, daß die Zuschauer im Theater reihenweise über einander sizen.

" 1216. Der Kläger mußte den Gegner, ohne sein Haus zu betreten, in Gegenwart von Ladungszeugen, deren Namen in der Klageschrift ausdrücklich vermerkt wurden, vor Gericht fordern. Kock.

" 1218. Pasias als attischer Patriot glaubt seine Vaterstadt zu beschimpfen, wenn er die Gelegenheit zu einem Prozesse vorbeiließe.

" 1232. Dem Zeus als dem höchsten Gotte, dem Hermes, weil es eine Geldangelegenheit betraf, dem Poseidon als dem Gotte der Rosse.

" 1233. drei Obole drauf, nämlich zu den schon entrichteten Gerichtssporteln.

Empfohlene Zitierweise:
Aristophanes: Die Wolken übersetzt von Johann Jakob Christian Donner. Leipzig und Heidelberg: C. F. Winter’sche Verlagshandlung, 1861, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Aristophanes_Donner_3Bd.djvu/0129&oldid=- (Version vom 31.7.2018)