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im fünfzehnhundert und neun und vierzigsten, unsrer Reihe des Römischen im neunzehnten und der anderen im drei und zwanzigsten Jahre.

K. Ferdinand.“     

Der nächstfolgende Besitzer von Oderwitz war Christoph von Nostiz, Ulrichs Sohn, beliehen 1571. Von diesem ging das Gut auf Hans Ulrich von Nostiz über, welcher es von 1595 bis 1617 besass, worauf es in die Hände des Christoph von Nostiz kam. Im Jahre 1652 bewarb das Gut Hans Ulrich von Nostiz, der Klostervoigt war und zugleich die beiden Rittergüter Ober- und Nieder-Ruppersdorf besass. Nach dessen Ableben kamen diese ganzen Besitzungen im Jahre 1680 an dessen Sohn Gottlob Erdmann von Nostiz. Des Letztern Sohn, der Domherr Hans Heinrich Gottlob von Nostiz ererbte Oderwitz nach des Vaters Tode im Jahre 1741, nachdem er vorher schon Ober-Ruppersdorf von seinem Vater erkauft hatte. Im Jahre 1764 gingen sämmtliche Besitzungen auf die Erben Heinrich Gottlobs von Nostiz über. Im Jahre 1772 gelangte Ober-Ruppersdorf und Oderwitz an Johann Gottlob Erdmann von Nostiz und Nieder-Ruppersdorf an Johann Carl Adolph von Nostiz. Letzterer verkaufte sein Gut 1809 an seine spätere Gemahlin Henriette Charlotte Wilhelmine von Berge, erbte 1811 die Güter seines Bruders und verkaufte sie 1812 ebenfalls an seine Gemahlin. Deren Tochter, Thuiska, wurde später die Gemahlin des Herrn Dr. von Mayer, welcher nach dem Ableben seiner Gemahlin im Jahre 1850 Oderwitz mit den beiden Ruppersdorf in Lehn erhielt, und solche noch besitzt. Dr. von Mayer ist derselbe, welcher auf dem ersten constitutionellen Landtage Sachsens zu den ersten Rednern der zweiten Kammer gehörte, welcher unter dem Peristylium und den schönen Säulengängen seiner Rede die Zuhörer Stunden lang fesselte, ohne sie irre zu führen. Unübertroffen ist die Mannigfaltigkeit seiner Intonation. Wer parlamentarische Beredtsamkeit studiren will, muss Dr. von Mayers Reden sich zum Muster nehmen.

Grimmel.     




Strahwalde.


In der Reihe von Dörfern, welche sich ohne Unterbrechung im Pliessnitzthale bis Görlitz hinzieht, bildet Strahwalde in fünfviertelstündiger Ausdehnung den Anfang. Es liegt eine halbe Stunde von Herrnhut und sechs Viertelstunden von Löbau an der Bautzen-Zittauer Chaussee in recht angenehmer Gegend am Fusse des Kottmarberges, der im Westen, wie das Lausitzer Gebirge im Süden, den Horizont begränzt. Südöstlich vom Dorfe zeigt sich der Hutberg und nordöstlich der Hölzel- und Lehmannsberg, welcher Letztere sich durch eine unbeschreiblich reizende Aussicht, zum Theil bis in die Gegend von Görlitz, auszeichnet. Gleichsam die Gränze zwischen dem Stromgebiete der Oder und Elbe bildet eine Waldung, die westlich mit den Kottmar- und östlich mit den Kemnitzer und Herwigsdorfer Waldungen zusammenhängt und Strahwalde von Kunnersdorf, Ottenhain, Herwigsdorf und Kemnitz scheidet. Die Quellen, welche auf der westlichen, südlichen und östlichen Seite desselben entspringen, münden nämlich in den Bach, der Strahwalde durchfliesst und weiterhin in den Petersbach fällt, welcher vom Kottmar herabkommend, eine Strecke lang das Niederstrahwalder Gebiet bewässert und endlich sich mit der Pliessnitz vereinigt. Die nördlich und theilweise östlich hervortretenden Quellen fliessen in das Löbauer Wasser und mit diesem in die Spree; sie gehören aber grösstentheils nicht mehr zu Strahwalde.

Was die Entstehung Strahwaldes anbetrifft, so fehlen darüber alle zuverlässigen Nachrichten; doch scheint es, als ob der Name des Ortes von der Landstrasse herrühre, welche vormals aus dem Lande Meissen und der Oberlausitz durch den längst verschwundenen grossen Wald in das Königreich Böhmen führte. Urkundlich wird der Ort allerdings oft Strasswalde genannt und in der That sind noch jetzt Spuren dieser alten berühmten Heerstrasse zu bemerken, welche unterhalb der hiesigen Kirche nach Ruppersdorf und von da weiter nach Zittau ging, jedoch schon vor dem Jahre 1722 ausser Gebrauch gekommen war. Die älteste Urkunde, welche Strahwaldes gedenkt, ist vom Jahre 1317, wo Markgraf Waldemar von Brandenburg Strahwalde der Gerichtsbarkeit Löbaus unterwarf.

In Strahwalde befinden sich zwei Rittergüter, Ober- und Nieder-Strahwalde, von welchen das erstere etwas kleiner ist als das andere. Oberstrahwalde hat 76 Häuser mit 500 Einwohnern, und Niederstrahwalde 100 Häuser mit 700 Bewohnern. Ausserdem gehören noch zu jedem der

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/150&oldid=- (Version vom 31.7.2018)