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zum Vampyre würde; und auf was immer eine Art er zum Vampyren werde, als nemlich ein Leidender (passivus) im Leben, so müßte er nach dem Tode ein thätiger (activus) seyn; ausgenommen, er hätte vorher von der Erde des Grabes eines Vampyres gegessen, und sich mit desselben Blute gerieben.

Allein es ist mir diese Begebenheit nur überhaupt bekannt, und ich vermeine, daß die mündliche Abhandlung (processus verbalis) über ihren Hergang im Anfange des 1732. Jahrs gehöriger Orten eingereicht worden. [1]

Die Ceremonien, welche man dabey hat beobachten müssen, sind von dem Hadvagy oder Amtmanne des Orts angeordnet worden, welcher in vampyrischen Angelegenheiten ziemlich erfahren seyn mußte. Man stossete dem Vampyre einen sehr spitzigen Pfahl durch die Brust, und durch den ganzen Körper. Hierauf wurde ihm der Kopf abgehauen. Alles wurde verbrannt, und die Asche in die Grube zusammen gescharret.

Man kann geschwinde zu Vampyre werden. Denn der Vampyrismus steckt so sehr an, als die Krätzen. Man glaubt auch, daß der Körper eines Vampyrs in kurzer Zeit alle diejenigen Körper zu Vampyren mache, welche nach ihm in eben demselbigen Kirchhof begraben werden, im Fall der erste nicht bei Zeiten vertilget werde.

Da ich aber nicht von allen Umständen Nachricht habe, so will ich mich nur damit begnügen, daß ich hier einige Anmerkungen über diejenige Begebenheiten mache, welche erst vor kurzer Zeit durch Leute untersucht worden, welche von keinem Vorurtheile eingenommen sind, sondern klar sehen, und sich nicht leicht hinter das Licht führen lassen. [2]


  1. h) Karl der VI. Röm. Kaiser (seel. Angedenkens) übergab dieses Geschäft Alexandern, Fürsten von Wirtenberg, der dortmals das Königreich Servien verwaltete.
  2. i) Dieser Zufall begab sich in einem Dorfe in Mähren, wie man in der ersten Note a angemerket hat. Der Abt Calmet in seinem angeführten Buche 57. Capitel [12] sagt, daß der Herr Baron von Tusseug (Tousiaint) ein Lotharinger, der seinen Herrn aller Orten hin begleitet hat, vom 3. Augustmonats 1746. aus Wien ihm geschrieben habe: Ihro Majestät der Kaiser, Großherzog von Toscana, haben sich im Jahre 1732. verschiedene gerichtliche Protocollen von Untersuchungen der Vampyren in Mähren geben lassen. Diese Protocollen werden in jenen Gegenden wie das Evangelium angesehen, ungeacht sie keinen Schatten der Wahrheit enthalten.
Empfohlene Zitierweise:
Gerard van Swieten: Vampyrismus von Herrn Baron Gerhard van Swieten verfasset, aus dem Französischen ins Deutsche übersetzet, und als ein Anhang der Abhandlung des Daseyns der Gespenster beigerücket. In: Abhandlung des Daseyns der Gespenster, nebst einem Anhange vom Vampyrismus (Andreas Ulrich Mayer), Augsburg 1768, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Abhandlung_des_Daseyns_der_Gespenster.djvu/187&oldid=- (Version vom 31.7.2018)