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Krönung Karls IV.

Von allen Gegnern befreit, zieht endlich Karl nach Aachen, um die bereits in Bonn empfangene Krone nunmehr an gebührender Stelle, loco quo debuit, sich und seiner Gemahlin, der schönen Anna, Tochter des Pfalzgrafen Friedrich, aufsetzen zu lassen, am Tage des Apostels Jakobus, den 25. Juli 1349, „an sante Jacobes tag des zwelfpoten“, wie Karl in einer noch in unserm Archiv vorhandenen (bereits bei Quix cod. dip. S. 244 abgedruckten) Urkunde sagt, worin er den Aachnern das Zeugniß ausstellt, daß sie „uns eyn romischen kung (König) und iren rechten herren wirdiclig empfangen haben und gen uns alles das getan haben, des si gen eyme romischen kunge durch recht und gewonheit zu tun pflictig sind und haben das getan mit sulcher schonheit und zirheit als billich ist.“ Zu dieser „schonheit und zirheit“ gehörte denn auch, daß die Aachener dem neuen König außer den schon früher erwähnten reichen Weinspenden zehn Ochsen, im Werthe von 98 Goldschilden oder 245 M. verehrten, und der Königin eine Börse von 18 M. und in derselben 200 Goldschilde oder 500 M. schenkten. Die Thürhüter, janitores, des Königs und der Königin werden mit 50 M., ihre Diener mit 20 M., die „misselierren“ des Königs, welche Geld, missilia unter das Volk warfen, mit 5 Goldschilden, die Notare desselben, für unsere vielen Privilegien, „de privilegiis nostris, quorum multe fuerunt“, mit 17 Goldschilden abgefunden. Die Notare erhalten aber außerdem noch 114 Goldschilde, welche mit den vorhergehenden 17 zusammen, zu 327½ M. berechnet sind, nebst 4 S. um ein Bad nehmen zu können. „It. de balneo notariorum dni. regis 4 s.“ So kommen die königlichen Notare der Stadt weit theurer zu stehen als die königlichen Ochsen.

Dem Könige wurde vom Magistrat eine Bescheinigung über seine stattgehabte Krönung ausgestellt, wozu Siegelwachs und Seide, letztere wohl nur zur Einwickelung des Pergamentes, für 7 S. verwandt, und das Ganze in einer mit einem großen Schlosse versehenen Kiste überreicht wurde.

It. pro serico et cera ad litteram testimonialem dño. regi. 7 s. It. pro sera magna ad cistam per nos datam, quum fuisset hic coronatus. 9 s.

Von Geschenken an Tüchern kommt in dieser Rechnung nichts vor.