Achterklärung über Friedrich von der Pfalz

Textdaten
Autor: Ferdinand II.
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Titel: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst
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Entstehungsdatum: 22. Januar 1621
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Erscheinungsort: Wien
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Quelle: UB Augsburg, im VD17 unter der Nummer 39:125065Q
Kurzbeschreibung: Erklärung der Reichsacht über den pfälzischen Kurfürsten Friedrich V. vom 22. Januar 1621 durch Kaiser Ferdinand II.
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[1]

Copia,
Kayserl: Aachts Erkle-

rung / wider Pfaltzgraff Friderich
Churfürst.

[2]

[blanko]


[3]

Wir Ferdinand der Ander / von Gottes gnaden / Erwöhlter Römischer Kayser / zu allen zeiten Mehrer deß Reichs / in Germanien / zu Hungern / Böheimb / Dalmatien / Croatien / vnd Sclavonien / etc. König Ertzhertzog zu Oesterreich / Hertzog zu Burgundi / Steyr / Kärndten / Crain / vnd Würtemberg / Grave zu Tyrol / etc. Entpieten N: allen vnd Jeden Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnnd Weltlichen Praelaten / Graven Freyen / Herrn / Rittern / Knechten / Landtvögten / Haubtleuten / Vitzdomben / Vögten / Pflegern / Verwesern / Amptleuten / Landtrichtern / Schulthaissen / Burgermaistern / Richtern / Räthen / Burgern / Gemainden / vnd sonst allen andern vnsern vnnd des Reichs Lehenmannen / Vnderthanen vnd getrewen / in was Würden Standt / vnd wesen die sein / vnd sonderlich Friderichs Pfaltzgravens bey Rhein Churfürsten / Fürstenthumb vnd Landt Ständen / Vnderthanen / Lehenleuten / Zuegehörigen / vnnd Verwanten / Denen diser Vnser Kayserlicher Brieff / oder glaubwürdige Abschrifft dauon zukombt / oder damit ersuecht vnd vermahnt werden / Vnser freundschafft / Vetter: vnnd Schwägerlichen[1] willen / Kayserliche / Gnad / vnnd alles guets / Hoch: vnd Ehrwürdig / auch Durchleuchtige / Hochgeborne / liebe Freunde / Neuen[2] / Ohaim / Vetter / Schwäger / Brüder / Chur: vnd Fürsten / auch Wolgeborne / Edle / Ersame liebe Andechtige / vnd getrewe /

Es ist numehr Inner vnd ausserhalb deß H: Röm: Reichs / bey allen Königen / Churfürsten / Stenden Nationen vnd Völckern / Weltkündig / was für ein Vnrhue vnd Rebellion / sich in Vnserm Erb Königreich Behem[3] / vnd des Heyligen Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnnd Lehen / im verschinen Sechszehenhundert vnd Achtzehenden Jahrs / noch bey lebzeitten vnnd Regierung / Weiland deß Durchleuchtigisten Fürsten / Herrn Matthiae[4] Römischen Kaysers / auch zu Hungern vnd Behem Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers [4] geliebten Herrn Vetter vnd Vatters / Hochlöblichister gedechtnus erhoben / vnd volgents mit der zeit in ander incorporirte Landt weiter außgebraitet / Wie vnd wellcher gestalt auch Ihre Kay: M: vnd L: Als damahlen Regierender König vnd Churfürst zu Behem / solches entstandene vnwesen / vnnd was demselbigen anhengig / aus angeborner Vätterlich fridliebender Naigung / zuverhüttung schwären Krieg vnd Bluetvergiessens / bevorab der verderbung Ihrer Armen Vnderthanen / ettlichen fürnemen Chur: vnd Fürsten des Reichs (vnter welchen obgenanter Fridrich Pfaltzgraf / auff sein aignes anerpieten auch selbsten begriffen gewesen) auff beschehenes ansuechen vnd begern / da sich die Rebellen auch Ihres thails zu gebürendem gehorsam erzaigen würden / zu güetiger hinleg: vnd abhelffung anvertraut vnd vbergeben.

Demnach nun Ihre Kay: M: vnd Lieb baldt hernach / vnd noch ehe vnd zuvor obangeregte güetige einwilligung die würckliche volziehung erraicht / zeitlichen Todts verschiden / vnd darauff die Succession[5] vnnd Regierung vorberüerts Königreichs Behem / vnd der Incorporirten Landen / an vnns / als noch bey Ihrer M: vnd Lieb lebzeiten ordenlich angenommen / erkant / gecrönt / gesalbt / vnd belehnet / vnd nach obbesagtem Todtfahl Succedireden König vnd Churfürsten / rechtmessigerweis kommen vnd erwachsen / daraus dann ferner ervolgt / das wir vns Krafft vorgemelter an vns gelangten Ordenlichen Succession vnd Crönung des Königreichs vnd Chur Behem / auff die deßwegen an vns beschehene gebürliche Denunciation[6], in Vnser vnd des H: Reichs Statt Franckfurt zu erwöhlung aines Römischen Königs zum Kayser zuerhoben / auff die bestimbte zeit / vermög der Guldenen Bull / vnd des alten herkommens in aigner Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten vnnd der abwesenden vnnd zugleich obvermelts Friderich Pfaltzgraf / als Churfürsten / volmechtigen / Räthen Potschafften vnnd Abgesanten / für ainen rechtmessiger weis Succedirend: gekrönt: Belehneten König / vnnd Mit Churfürsten zu Behem / in allen offnen / vorberürter Guldnen Bull gemässen Handlungen / nicht allain erkent / Sondern auch zu dem fürgegangnen Wahl Actu, nach gelaisteten thewren Aydt (den sein Friderich Pfaltzgraven Gesanter ebenmässig würcklich erstattet) in das Conclave[7] zugelassen worden /

Darbey wir auch Vnsere gebührliche Session vnd Stimm[8] vertretten / vnd darauff mit ainhelligem Consens, vnnd

[5] einwilligung obbesagter Personlich anwesenden Churfürsten / vnd des abwesenden Bevolmechtigen Gesanten / aus sonderbarer Schickung des Allmechtigen / zum Römischen König / in Kayser zuerheben / den Acht vnd zwainzigisten Augusti, verflossenen Sechzehenhundert Neunzehenden Jahrs erwölt / offentlich Proclamirt, auch volgents den Neunten Septembris, erstbenenten Jahrs / mit gebreuchigen Solenniteten[9] gekrönt worden.

Haben wir vnns zu erzaigung Vnserer Vätterlichen guethertzigen vnd Fridliebenden Fürsorg / vnd damit wir ohne alle weitterung gefahr / vnnd hochschädliches verderben / besagt Vnser Königreich / widerumb zu Fridlichem wesen / Rhue vnd Wolstandt eh ist befürdern möchten / nit allain gleich / nach dem die Völlig Regierung an vns gefallen / den Behemischen auffgestandnen Stenden / mit bewöglicher erinnderung vnser gemüt / vnnd das wir jhre rechtmessige Privilegien[10] vnnd Freyhaiten Confirmirn, auch sonst alles das thun vnd laisten wolten / Ja würcklich Confirmirt vnd gelaistet / was ainem Ordenlichen Behemischen König von rechswegen obligt. Sonder[11] wir haben noch ferner / alda zu Franckfurt / dem gesambten Löblichen Churfürstlichen Collegio, (Dabey sich die Chur Pfaltzischen gevolmechtigte auch befunden) zu sonderbarn Ehrn / auff desselben instendiges ainhelliges begern vnnd anhalten / die ebenmessige einwilligung ainer gutlichen Interposition[12], Inmassen von Höchstgemeltem Vnserm / geliebten Herrn Vetter vnd Vatter / Weiland Kayser Matihia / zuvor auch gegen etlichen Chur: vnd Fürsten geschehen /

Vngeacht die zu denselben zeitten vorgewendete Gravamina[13], vnter derer Praetext von Ihnen Rebellanten die Waffen Ergriffen / vns nicht angangen / wir vns auch / der von Weiland merhöchsternantem Vnserm[14] Vorfahren hinterlassenen Kriegsverfassung anderst nicht[15] / als durch die offentliche Fridtbrüchige Handlungen vnd gewaltthaten / so von Ihnen Rebellen, vnangesehen wir Vnserm Kriegsvolck den stillstandt der Waffen alberait anbevolhen / vns auch gegen Ihnen den Rebellen zu gütlicher hinlegung dises entstandenen Vnwesens / gantz gnedigist vnnd Vätterlich erbotten gehabt / dannoch mit verächtlicher in Windtschlagung dessen alles wider vns vorgenommen) zu gebrauchen bewogen worden / gleich so wenig entgegen sein lassen / sondern dieselbe obberüertem Churfürstlichen Collegio, Vermög der von Vns bey vnserer Kayserlicher

[6] Wahl vnd Crönung / Schrifft: vnd Mündtlich gethaner Erklerungen / gentzlich anvertraut[16] vnd vbergeben / Vnd[17] obwoln wir vns darauff kaines andern / dann vngezweifleter fortstellung solcher neben den andern Churfürsten / von mehrernanten Friderichen Pfaltzgraven selbsten / so eyferig begerten vnd getribenen Interposition handlung versehen / bevorab / dieweiln solche von obbesagtem Churfürstlichen Collegio, Vnsers Königreichs Behem Stenden vnd Vnderthanen / durch ein gesambtes Schreiben auß Franckfurt / im Monat Septembris / verschinen Sechzehenhundert Neuzehenden Jahrs denuncijrt[18], vnnd zu solchem endt eine gewisse Tagsatzung / Nemblich auff den zwaintzigisten Novembris / Jetzt gemelten Jahrs / in Vnser vnnd deß Heiligen Reichs Statt Regenspurg angestelt / vnd bestimbt worden.

Dannenhero wir im wenigsten nicht vermuttet / das sich jemand befinden solle / so ein anders zu grossem Vnhail / verwirrung vnnd zerritlicheit / auch Augenscheinlichen Landtverderben / vnd Blutvergiessen im Sinn vnd Gemüth haben solte / so ist jedoch / deme stracks zugegen / offenbar vnd am Tag / Ja ebenmässig Weltkündig / Nach dem oftgenant Vnsers Königreich vnd Churfürstenthumbs Behem Rebellen / auff Ihr / mit deren bewusten Rathgebern lang gepflogne heimbliche Practicken / gleich eben zu der zeit / Alß wir obverstandener massen zu Franckfurt / zu der Hocheit deß Röm: Kayserthumbs / von den sambtlichen Churfürsten einhelliglich erwöhlet vnd erhoben worden / mit veracht vnd vergeßlicher hindansetzung Irer Vns bey obgeschribner Königlichen Behemischen Annem: vnd Crönung / offentlich geleisteten Pflicht vnd Landtshuldigung / zuforderst aber / des H: Reichs / wie auch des Königreichs Behem / als Ihres Vatterlandts Constitutionen, Fundamental Gesetzen / Guldenen Bull / Kay: vnd Königl: Privilegien[10], Declarationen, vnd allgemeinen Landtags Schlüssen / vnd also wider Gott / Recht / die Natur / vnd alle Erbarkeit zu einer newen / vngultig / vnd wie dieselb an sich selbst null vnd nichtig / also auch auß Kayß: Vollmacht von vns darvor erklärten Wahl vnd Crönung / mit obbesagtem Friderichen Pfaltzgraven eigenmächtiger / Thätlicher vnd Aydtbrüchiger weiß geschritten / darbey die Vacantz deß Königreichs / vnd auffrührische entsprechung Ihrer Aydt vnd Pflicht / auff nichts anders / Als hochschmähliche Verletzung vnserer Reputation / Chr: Hocheit / vnd

[7] fälschlich erdacht / Hochanzügliche Famos Reden vnd Schrifften / de facto / vnerkandter Sach / also fundirt vnd gegründtet / das Er Pfaltzgrave mit eigenthätlicher zufahrung / solche Handlungen / als einen Rechtmässigen Titul zum Königreich Behem / nit allein acceptirt vnd genem gehabt / vnd sich also dardurch / an statt der fridlichen vermittlung / zu der Er sich / wie obgemelt neben den andern Churfürsten erbotten / der Jenigen / fridbrüchigen Handlungen / so von den Rebellen / vnd derselben Anhängern vorgenommen / vnangesehen der noch bey Lebzeitten / Vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters Kay. Matthiae L. wider die Jenige / so sich offtermelter Rebellion annemen / offentlich außgangener vnd ins Reich publicierter Auocatorien, jm werck theilhafftig / vnd zu einem Haupt dieses gantzen Rebellionwesens gemacht / sonder auch in offtermelt Vnser Königreich Behem vnd dessen incorporirte Landt / Persönlich gezogen / vnd sich desselben Vnsers Königreichs vnd Churfürstenthumbs (welches mit allen zugehörungen / nit weniger / als die Stimm vnd das Recht der Römisch Königlichen Wahl / darzue Wir von dem Churfürstlichen Collegio, wie obgemelt gelassen worden / vnnd den Königen zu Behem vnnd deroselben Erben / Erblich zustehet) wider des Heiligen Reichs Fundamentalverfassung / vnnd besagts Churfürstenthumbs / von Vnsern Vorfahren am Reich herrürende / auch seines des Pfaltzgraven Vorfahren / Weiland Churfürst Ruperto[19], neben andern des Heil: Reichs Churfürsten erkandte vnd bestättigte Privilegien[10] / sich thättlicher vnd Fridtbrüchiger weiß / angemasst / vnd vns ohne ainiche Rechtliche Erkandnus / besagte Vnsere Cron / Königreich vnd Landt / sovil[20] an Ime gewesen / entzogen / vnd de facto abgenommen[21] / vnnd wie Er wider Vns seinen Kayser vnnd Herrn / sich von Vnsern Vheindtlichen Rebellanten würcklich gebrauchen / für ain Haupt auffwerffen / vnd Ihnen alle hülff / vorschub vnnd befürderung zuthun bewögen lassen: Also hat Er auch die Behemisch: vnd anderer Rebellen Kriegsmacht / sein vornemen gewaltsamer weiß durchzutringen sich vnterstanden / vnd in diesen Vnsern Oesterreichischen Erblanden / alle Vheindtlichait / so von ainem offnen Vheindt vorgenommen werden können / verüeben / auch durchthailß Fürsten vnd Stende des Reichs / so mit gleichmässiger hindansetzung Ihrer obigenden Pflicht / obgedachter Sachen sich thailhafftig gemacht /

[8] der Rebellen Kriegsvolck gleich vor vnser Residentz vnd Kay: Angesicht führen lassen / vnd alles / was zu schmelerung Vnserer Kay: Hochait / auch vns zu Schaden vnd verderben geraichen möchte / im werck erwisen[22] / vnd dardurch vns zu weitterer natürlichen notdefensions bereitschafft / deren Wir vmb der darauß entstehenden vngelenhait willen / Lieber vberhaben gebliben weren / gezwungen.

Vber diß alles / mehrgedachter Pfaltzgraff / beneben seinem Rebellischen Anhang / wider Vns / alß Regierenden Römischen Kayser / Königen / Herrn vnd Landtsfursten / zubehueff erstgenandter Behem vnd Ihrer Adhaerenten[23], Hochschädlich: weit aussehende Bundnussen vnd verainigung getroffen vnd eingangen[24] / auch sonsten allerhandt gefahrliche vnd solche Practicken gepflogen / Dardurch gemainer Christenhait Erbvheindt der Türck / leichtlichen in dise Ländter / so für deß Hey: Reichs Vormawr allezeit gehalten worden / hette gelockt / vnd in dieses vnwesen mit eingeflochten werden mögen.

Wie nun Er Pfaltzgraf / zu Vnsers / seines Kaysers vnd Herrn Höchsten verkleinerung / sich vorangeregter der Behem / an vns begangnen Rebellischen Hoch schmehlichen belaidigung angemaßt / vnd vnsere Königliche Hoheit / Königreich / Landt vnd Leuthe / sovil[20] an Ihm gewesen / mit gewalt zu entziehen / vnnd solcher mit den Rebellischen Waffen / vnd allerhand geschwinden gefahrlichen practicen, durch zutringen sich vnterstanden / Also nach dem vns der gerechte Gott / den Sig[25] wider Ihn verliehen / vnd Er sich mit der schändlichen Flucht salviren[26] müssen: Hatt Er sich noch vheindtlicher massen vnterstehen dörffen / ettliche Orter in Vnserm Königreich Behem zubesetzen / newe practicen anzuspinnen, in Vnserm Hertzogthumb Schlesien zusammenkunfften zuhalten / dieselben vnsere Vnderthanen in jhrer Rebellion zu stercken / von jhnen Hülffen vnd Contributiones wider vns zubegern / vns verkleinerlich bey jhnen anzuziehen / vnsern Königlichen Titul vnd Namen beharrlichen zuführen / vnd allenthalben occasion[27] zusuchen / die von jhm vervrsachte Kriegsentpörung / ferner wider vns fortzustellen.

Wann dann oberzehlte / von viel gedachten Pfaltzgrafen verübte Thättlicheit vnd Handlungen / dermassen notorisch / Weltkündig / beharrlich vnd also bewandt sein / daß Er durch dieselbige Crimen Lese Majestatis[28] in viel weg begangen / vnd in die auff dieses allerhöchste verbrechen beleidigter Mayestett / in deß Heil. Reichs Constitutionen außgemeßne hohe

[9] Straffen ipso facto[29] gefallen. Sonderlich in dem Er / eben damals / wie obverstvnden / Als wir allbereit durch seine vnd der andern vnserer vnd deß Heyligen Reichs Churfürsten ainhellige Wahl zu dem Kayserthumb erhoben / gleich zu mehrem despect derselben hoheit / vnd erzeigung daß Er zwar den[30] Titul eines Römischen Kaysers erkennt / wider desselben Person aber / Ehr / Hoheit Reputation / guten Namen / Wolfahrt Erb: vnd[31] andere Gerechtigkeiten / vnnd was sonsten die fidelitet[32] mit sich bringt / offentlich zu machinirn[33] / auch was wider keinen schlechtern Standt des Reichs / oder auch den wenigsten Lehens Herrn zugelassen[34] / Fridbrüchiger weise[35] / wider ein Römischen Kayser wol vornemmen könne vnd möge sich vnterstanden / daß gröste vnnd hochschmählichste praejuditz / so jemals einem Römischen Kayser widerfahren / vnnd wie obberührt / von vnsern Rebellen wider vns vorgenommen / mit all seinem vermögen / darmit Er Vns mehrern theil Als[36] seinem Lehensherrn verpflichtet / zu manutenirn wider Vns / mit gewehrter Handt vnnd gewalthatten durchzutringen / dardurch seine längst vorgehabte Machinationen[37] / Blutdürstige Landtfridbrüchige Tractaten vnnd Anschläge an Tag zugeben sich vnserer Rebellischen Vnderthanen / welche vns nach vnserer hocheit / Landt vnnd Leuten / auch aller zeitlichen Wolfarth sovil[20] an jhnen gelegen / offentlich gestanden / noch stehen / vnd wider deren helffer vnd Anhanger / noch von Weyland obhöchst erwehnten vnserm geliebten Herrn Vetter vnd Vatter Kayser Matthia, obberührtermassen Avocatoria Mandata ergangen / vnnd würcklichen angenommen / vns mit vnnd neben jhnen Feindlichen bekrieget: Sie / Als vnsere durch Land: vnnd Erbhuldigung verpflichte Vnderthanen / durch einen vermeinten nichtigen Aydt / von Vns sein: vnd jhrem Kayser / König / vnnd Herrn / ab: vnd an sich zuziehen vnterstanden / mit jhnen Feindtlich / wider vns / in vil weg Conspirirt / vnsern Königlichen Titul / Wapen / vnd Klainot[38] usurpirt, deß Heyligen Römischen Reichs / vnnd desselben Churfürstenthümber verfassungen (vermögwelcher / Insonderheit aber / vorangeregts vom Kayser Rudolpho primo[39] der Chur halber / den Königen zu Böhaimb gegebnen[40] / vom Kayser Carl dem vierdten[41] Confirmirten / wie auch von sein Pfaltzgravens vorfahren / Weyland Churfürst Ruperto[42] / vnnd andern Churfürsten beliebten vnnd bestettigten

[10] Privilegij[43], vnnd darinnen angezognen Vhralten Observantz[44], so dann auch der Guldenen Bull zu Nürnberg auffgericht / vnd der zuvor wegen deß Königreichs Behem / mit vorwissen vnnd bewilligung der Churfürsten ertheilten Bull / welche vnter andern Privilegien die Succession obberührten Königreichs Behem betreffende / in nachfolgender Nürnbergerischen Bull / alles jhres Inhalts specificiert / In gleichem Weyland König Ladislai Declaration / vnnd dann Kaysers Ferdinandi / Anno Fünffzehenhundert fünff vnnd[45] viertzig / den Ständen gegebnen Revers / die Chur vnnd was deren anhengig / den Königen zu Behmen / vnnd jhren Erben / Erblichen zustehet / auch so lang der Königlich Stamm verhanden / den Einwohnern eintzige Wahl nicht gebürt) durch annemmung einer hochfräventlichen Thättlichen / Meinaydigen vnnd nichtigen Wahl / so Wir auch auß Kay Gewalt / vnd tragendem Ampt / zuerhaltung der fundamental Gesetz deß Heyligen Römischen Reichs / für null vnd nichtig erklärt / vber einen hauffen zuwerffen / vnnd die Grundfest / darauff daß Römische Reich fundirt, anzugreiffen / vnnd Eigenmächtiger weiß vmbzustossen / sich angemaßt / offternenntes Vnser Königreich Behemb / sambt dessen incorporirten Landen / (in welchem Wir auff offnem Landtag / von allen Ständen angenommen / gecrönt / darauff von jhnen den Ständen vnnd Vnderthanen besagts Königreichs vnnd Länder / Vns die gewohnliche huldigung geleistet / Wir auch nit weniger / von Kayserlicher Mayestätt / Krafft vnserer durch daß Königliche Geblüt / auff Vns erwachßner Recht vnd Gerechtigkeit / vnd darauff erfolgter Annemm: vnd Crönung belehnet / von Jedermenniglich / auch jhme Pfaltzgraven selbst / für einen Rechtmessigen König in Behemb erkennt / vnd Titulirt / deßwegen von deß Heyligen Reichs Ertz Cantzlern vnd Churfürsten zu Maintz / obangezeigtermassen / zu der Wahl eines Römischen Königs / zum Kayser zuerheben / Als ein Churfürst beschriben / auch von dem Churfürstlichen Collegio, in ebenmässiger Qualitet, zur Stimm vnd Wahl zugelassen worden) gewaltthätiger weiß / durch offentliche Kriegsbereitschafft / Verbündtnussen / auch unter anderm mit vnsers Hauß Oesterreich / gleichsfahls aignen Erb vnderthanen / auffgerichte Conspiration, alles wider klärliche[46] verordnung / so wolder gemeinen Rechten / als sonderlich

[11] der Guldenen Bull / im Titul / Von zusammen verbündtnussen / auch allgemeinen Landtfriden / vnnd vnterschidliche ReichsAbschiedt / ( inwelchen klärlich versehen / daß kain Churfürst / Fürst / oder Standt deß Reichs / aines andern Standts Vnderthanen / vnter was geführtem schein oder vrsach das sein möchte / in Schutz aufnemmen soll) darzu nit allein / vber so vilfaltig / von vnterschidlichen Chur: vnd Fürsten beschehene Trewhertzige Erinnerung: vnd vermahnungen / sondern auch / vngeacht vnserer noch zum vberfluß auß Kayserlich fridliebendem Gemüeth / an Ihne Pfaltzgraven / sub dato den letzten Aprilis / mit bestimmung aines gewissen Termins jüngsthin abgangner Ernstlicher Dehortation vnd Wahrnung / nit destoweniger Vns gewaltthtätig vorenthelt / vnd aller Orth vnnd Enden / solches sein vnrechtlich vornemmen handtzuhaben / vnnd sich bey demselben zubefestigen / mit eusserster gesuchter Kriegsmacht vnterstehet / Auch in fortsetzung dessen / wie obstehet / alles das jenige vergeßlich hintan gestelt / warzu Er Vns / als Römischen Kayser vnnd Obristen Haubt gleich andern Chur: vnd Fürsten deß Reichs / wie nicht weniger auch / Crafft derjenigen tewren Aydt vnd Pflichten / so seine Voreltern vnd Er / Vnsern vorfahren am Reich gelaistet / (welchen gegen Vns nachzukommen Er / als ein Churfürst / vnnd vornember Standt deß Reichs / gleich sowol schuldig / als hett Er dieselbe Vns / allbereit würcklich geschworen) verpflichtet vnnd verbunden ist / nemblich Vns getrew / gehorsamb / holdt vnd gewertig / vnnd nimmer in dem Rath zusein / da wider vnsere Person / Ehr / Würde oder Standt gehandelt würdt / noch darein zubewilligen / sondern Vnsern vnnd deß Heyl: Reichs / Nutz / vnd fromben zufürdern / schaden zu wahrnen vnnd zu wenden / vnnd so Er verstünde / daßwider Vnser Kayserliche May: oder Person / ichtes für genommen oder gehandlet wurde / deme getrewlich vorzusein / vnnd vns vnverzüglich zu wahrnen.

Gestalt dann obgedachter Pfaltzgrave / eben so wenig die heilsame Satzungen deß Religion: Prophan: vnd Allgemeinen Landtfridens / warauff nunmehr vil Jahr hero / bey so widerwerttigen leuffen / deß Teutschen Reichs / vnnd seiner Glider Conservation[47] gestanden / hierinnen sich hindern lassen / Als in welchen sonderlich aber in besagtem Landtfriden / vom Jahr Fünff vnd fünffzig[48] außtrucklichen versehen / das

[12] niemandts weß Standts oder Wesens der sey / bey denen Pflichten / damit ein jeder / ainem Römischen Kayser vnd dem H: Reiche zugethan vnnd verwandt ist / auch vermeidung Kayserlicher vnd deß Heyl: Reichs schwären Vngnad vnd Straff / priuir: vnnd Entsetzung aller Regalien / Lehen / Freyheiten / Privilegien[10] / Gnaden / Schutz vnd Schirm / sovil[20] ein jeder dessen von Kayserlicher Mayest: vnd dem Heyl: Reich hat / zu einigem Krieg / vnnd vnfreundtlicher Thättlicher handlung oder vornemmen / wider Vns oder einigen gehorsamben Standt deß Heyl: Reichs / ohne Vnser / oder (sovil die mitttelbare Ständte betrifft) Ihrer Obrigkeit vorwissen vnd bewilligung sich bestellen vnnd bewögen lassen / noch haimlich oder offentlich wider die Kayserliche May: oder die Stände deß Reichs zuziehen / noch einige hilff oder beystandt / forderung vnd vorschub thun / oder sich sonsten im Heyl: Reich / in einige vergatterung oder vngebürliche versamblung einiges Kriegsvolcks / zu Roß oder Fueß / begeben / sonder ain Jeder sich deß alles gentzlich enthalten solle / welche Disposition vnnd Satzung / theils auß den vorgehenden gezogen / vnd alles jhres Inhalts / in dem Anno Neun vnd fünffzig gemachten vnd Publicirten Reichs Abschiedt[49] / als ein ewiges Gesatz vnd Ordnung widerholt / Confirmirt, vnd damit in dem H: Reich Teutscher Nation / Rhue / Frid vnnd einigkeit / desto bestendiger erhalten werden möge / die darinnen begriffne Pöen[50] / dergestalt erweittert worden ist / das die vberfahrer solches Gebotts vnd Reichs Satzung / neben vnd vber die benannte Pöen / in vnser vnd des Heyl: Reichs Aacht ipso facto[51] gefallen / vnnd dieselbe / ohn aintzige fernere Erklärung / Krafft obberührten Reichs Abschiedts / für Aechter / jetzt alßdann / vnd dann als jetzt erkandt vnd erklärt sein sollen.

Inmassen gleich bey auffgerichter handhabung deß Landtfridens / Anno Vierzehenhundert fünff vnd neuntzig[52] / zu end deß Reichs Abschiedts noch stercker versehen / daß in solchen offentlichen kundtlichen vnlaugbaren Fridtbruchs Sachen / der Thäter ipso facto, in die Pöen durch gemeinen Reichschluß / so weit erklärt / daß es weitterer Fürforderung oder einiger Erklärüng oder Vrtheil nicht noth sey / welches in nachfolgenden Reichs Abschiden nicht geendert / also jeder zeit Confirmirt / keinen andern verstandt gehabt / wie dann gleichergestalt / vermög jetzt vnnd mehr angeregten Reichs Abschieden vnnd

[13] Satzungen / gegen viel geringern Verbrechern / als gegen den falschen Müntzern / oder da ein vnmittel: oder mittelbarer Stand / sich solchermassen allein blößlich in Kriegs bestallungen einließ / oder den Rebellen hilff vnnd vorschub thete / oder wider Vns denselben zuzüge / oder Kriegsvolck samblete / also wie obstehet gantz hochvernünfftig / vnnd zu erhaltung deß gemeinen Fridens / Kräfftiglich versehen ist / zugeschweigen der jenigen / welche sich so gar als Haupter / Protectorn vnd vertretter dergleichen Vheindtligkaiten / gebrauchen lassen / mit allem jhrem vermügen / den Rebellen beyspringen / vnnd bey denselben sich finden / vnnd zu gewaltsamer durchtringung diess Rebellion Wesens / vnd jhrer eigenmächtigen attentaten / nicht allein aller Ortten im Römischen Reich Volck werben / vnnd versamblen lassen / sonder auch Außländisch Kriegsvolck hin: vnd wider auffbringen / jnn: vnd durch daß Reich führen / vnnd wider Vns hin: vnnd wider frembde Herrschafften verhetzen vnd auffwiglen dörffen.

Gestalt offternennte Behemische Rebellen / sambt jrem auff geworffnen vermainten Haubt dem Pfaltzgraven / zu Vnser vnd deß Heyl: Römischen Reichs noch grösserer gefahr / behaubtung jhres Fridtbrüchigen vorhabens / vnnd zu deß Erbvheindts[53] Augenscheinlicher befürderung / wider die Christenheit vnser Königreich Hungern / in ebenmäßigen Auffstandt / Rebellion / vnd Abfall zubringen / vnnd mit besagtem Erbvheindt Christlichen Namens / auch dessen verwandten Fürsten in Sibenbürgen[54] / newe Verbündtnuß wider Vns zu schliessen / vnd dieselb Nation sambt denen so sich darzu schlagen / in diese vnnd vbrige vnsere Erbländer einzuführen sich nit scheuch tragen.

Wobey Wir auch zu Kay: gemüth geführt / wasmassen Vas / vermög hochtragenden Kay: Ambts / vnd der zwischen Vns / auch vnsern / vnnd deß H: Reichs Churfürsten / jüngst geschloßnen vnnd hochbetewerten Capitulation[55] / zuvorderist obligt / neben dem Allgemeinen / im H: Reich vblichen Rechten vnnd Reichssatzungen / Insonderheit vber den zu Augspurg / Anno Fünffzehenhundert / Fünff vnd fünffzig / auffgerichten angenommenen verabschidten / auch in den darauff erfolgten Reichs Constitutionen widerholten Confirmirten / vnd nach gelegenheit deß Reichs Notturfft / mit Rath mehrgedachter Chur:Fürsten vnd anderre Ständt gebesserten Landtfriden / steiff handtzuhalten / nicht

[14] weniger auch / Krafft erstangezogner Capitulation vnd der Guldenen Bull / Vns verpflichtet befinden / alle vnzimbliche / hässige verbündtnuß / verstrickung / vnd zusammenthueung der Vnderthanen / auch die Entpörung / Auffruhr vnd vngebürlichen Gewalt / gegen Chur: Fürsten / vnnd andere Ständt abzuschaffen / vnd in Summa vor allen dingen dahin bedacht zu sein / daß deß H: Reichs Wolstandt / nutz / fromben / vnd auffnemmen daß vornembste höchste Gesätz seye / vnd im Heyl: Reich / Recht vnnd Fridt erhalten werde.

Deme allem aber / nichts mehrers zuwider sein kan oder mag / als wann Auffruhr vnnd Rebellion gegen dem höchsten Haupt / (wardurch dann baldt die andere Glidmassen deß H: Reichs mit ergriffen / vnd angesteckt / auch egt lich solches Reich in gentzliches verderben vnd vntergang gestürtzet werden möchte) vngestrafft gestattet / vnrechtmessige verbündnussen / mit den angebornen Erb Vnterthanen / gegen jhre höchste / von Gott vorgesetzte Obrigkait / dermassen gleichsamb gut geheissen / vnnd passiert werden / vnnd ainem oder dem andern Standt / sich dergleichen Rebellischen Vnderthanen auff bloße gesuchte schein / mit gewehrter hand anzunemmen Vnser oder der Ständte Iurisdiction, Regalien, Recht Landt vnd Leuthe / an sich zuziehen / vnd aigenmächtig de Churfürstenthümben / vnnd Churfürstlichen Heuser verfassung / Recht / vnnd Gerechtigkaiten zuändern / vnnd entlich gantz Abschewlicher massen (wie Weyland sein Pfaltzgrafens Vetter Hertzog Albrecht zu Bayern[56] / den Behmen / als sie auch damals sich ainer Wahl zu König Ladislai[57] praejuditz anmassen wollen / geantwort) allein auß begierd zu Regiern / ainem andern sein Gerechtigkeit mit Gewalt zunemen frey stehen solte.

Hierumben dann / obwol (wie oben angeregt) offt ermelter Friderich Pfaltzgraff wegen seiner nach lengs deducirten Landtfridtbrüchigen vnderschidlichen verbrechen / die Pöen deß Landtfridens / ohne einige fürheischung / Citation / vrtheil / vnnd erklärung verwürckt / vnd ein würcklicher Aechter / gegen deme weitter nichts / als die Execution vbrig ist: So haben wir dennoch um vberfluß Confirmation vnd bestättigung / nach abermahliger reiffer erwegung aller gelegenheit vnd gestalt diser sachen / auß erhaischender hohen vnvermeidlichen noth vnnd schuldigen Pflicht / Vnsers von Gott anbefohlenen Kay: Ambts (wie wir dann auff

[15] anruffung / auch deß geringsten Standts deß H: Reichs / in dergleichen fählen nit weniger zuthun Vns verpflichtet zusein erachten) den obgenanten Friderich Churfürst Pfaltzgraven / als einen / welcher sich von Vnsern vngehorsamben / vntrewen Rebellen / für ein Häupt auffwerffen lassen / verächter vnnd verletzer / vnser Kayserl: hochait vnnd May: verbrecher deß gemeinen außgekündten Landtfridens / auch anderer hailsamen Reichssatzungen / in Vnsere vnnd deß H: Reichs Aacht vnd Ober Aacht / auch alle die jenige Straffen vnnd Pöenen / so dergleichen Aachts Denunciation / von Recht vnd gewonheit mit sich zeucht / mit der Thatt selbst gefallen zusein erkennt / erklert vnd verkündet / vnd Ihne auß dem Friden in den Vnfriden gesetzt / Erkennen / erklären / vnd verkünden Ihne also / in Vnser vnd deß Reichs Aacht Ober Aacht / auch vorgemelte Pöen Straff / vnnd Buessen.

Setzen Ihne auch auß Vnserm vnd deß H: Reichs Friden / in den Vnfriden / alles von Röm: Kay: Macht vnd in Krafft diß. Vnnd feindt darauff zu gebürlicher würcklicher Execution / volnziehung vnd vollstreckung dieser vnser Erklärung vnd verkündung ermelter Aacht / Pöen / Straff vnd Büssen / gentzlich entschlossen / gegen dem selben Friderich / der sich nennet Pfaltzgrave bey Rhein / als offnen Aechter / auch Vnsern vnd deß Reichs widersacher vnnd vheindt / vermittels Göttlicher gnad / hülff / vnnd beystandts / nach außweisung obgedachter hailsamen Reichs Constitution: vnnd Ordnungen / mit gebürlicher Straff ohne lenger verziehen fürzugehen / vnnd zuverfahren / damit wir alßdann vnverhindert desselben / zu auffrichtung bestendigs Fridts / Rechtens / vnd Ainigkeit / im H: Reich / desto stattlicher greiffen vnd kommen mögen.

Darinn Wir vns dann / allermassen vnd gestalt / Vns als Christlichem Kayser / Namens vnnd Ampts halber / aignet vnnd gebürt / gantz gnedig: vnnd Vätterlich zuerzaigen / auch der Teutschen Nation Libertet / Aufnemmen / Ehr / Nutz / vnd Wolfahrt / mit allen gnaden vnd trewen / zubedencken / zuerhalten vnd zubefürdern / Auch menniglich bey dem hochbetewerten Religion vnd Prophan Friden / handtzuhaben / vnd zu schutzen / vrpietig willig vnd schuldig seindt.

Welches wir Ewrn L. L. A. A. vnd Euch derhalben hiemit anzaigen wollen / damit Sie vnnd jhr der vrsachen / dieses unsers billichen nothwendigen / vnvermeidlichen fürnemmens / warhafftige /

[16] begründte erinnerung vnd wissen empfahet / warumb Wir darzu bewögt / vnd genottrangt seyen / vnd das gestalten sachen nach / mit nichten lenger einstellen / verhalten / vmbgehen noch verhütten mögen.

Vnd gepieten hierauff E: L. L. A. A. vnd Euch / allen vnd jeden sambt / vnnd sonderlich bey den Pflichten / damit Sie Vns vnnd dem Heil: Reich verwahnt seyen / auch vermeidung obbgesagter Pöen vnnd Straff / in den allgemainen Rechten / vnnd Reichs Ordnungen / Lehenrechten / vnd gewonhaiten / auff die Jhenigen gerichtet / so sich der Aechter annemen[58] / Insonderhait Vnser vnd des Heil: Reichs Acht vnnd Oberacht / auch verlierung aller Regalien, Lehen / Freyhaiten / Gnaden / Pfandtschafften / Zöll / Recht vnd Gerechtigkaiten / wie solche Namen haben mögen / so Ihre Vorfahren / vnd Sie / von Weylandt Vnsern löblichen Vorfahren / Römischen Kaysern vnd Königen / auch Vns vnd dem Heil: Reich erworben / auch bey verwürckung Leibs vnd Guets / hiemit Ernstlich / vnnd wollen / das Ir Euch gemelts Fridrichen / so sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / wider Vnns mit nichten annemmet noch beladet / Ihme auch nit dienet / Hülff noch fürschub mit Gelt / Proviant [59] / Munition, noch sonst in ainig ander weeg / weder haimlich noch offentlich vnder was schein / oder praetext solches jmmer beschehen möchte beweiset. Wo auch Ewer ainer oder mehr / in seinen oder der seinigen Dienst / Besoldung / Bestallung / oder Ime sonst zugezogen wäre / das der vnd die selben Angesicht diß Brieffs / ohne allen Auffzug vnnd waigerung / sich von stundtan erheben / vnd gestracks widerumb abziehen / vnd sich ferrer in gemelts Aechters / oder desselben Helffer / vnd helffers Helffer Diensten / nit gebrauchen lassen / auch Ihr des gemelten Aechters Ständte / zugehörige / Verwandten / Vnderthanen / vnd Vasallen, Ihme Fridrichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / ainige gehorsam / Hülff / noch beystandt ferrer kaines Weegs laistet / noch Euch seiner Rebellion, vngehorsambs vnnd verbrechung / weitter anhengig noch thailhafft machet / Sonder Euch seiner hirinn gentzlich entschlaget vnnd enthaltet / Auch E: L: L: A: A: vnnd Ihr alle sambtlich vnnd sonderlich / bey denen Pflichten / damit Sie Vns vnnd dem H: Reich verwandt / Vns zu vollziehung / solcher obberührten erklärten Pöen vnnd Straffen / gegen gemeltem vngehorsamen / vntrewen / fridtbrüchigen Aechter / auch desselben Helffer vnd Helffers Helffern /

[17] den / vnd dieselben / zu gebürendem gehorsamb zubringen / Ewer getrewe beystandt / hilff / fürschub / fürderung vnd zuzug leistet / vnd Euch daran nit Irren noch verhintern lasset / ainige Büntnussen / Verständtnussen / Adhaerenz, vnd Verwandtnus / die seyen gleich hievor / oder Jetzo von Newem auffgericht / ernewert oder erstreckt / Inmassen Wir dann dieselben sovil[20] Sie diser Vnser Erklerung vnnd Erkantnus / oder sonst in andere Weeg / Vnns als Ewer ordentlichen höchsten Obrigkait zuwider sein / raichen / oder verstanden werden möchten / Als welche in disem fall vermög aller Rechten / Euch wider Vnser Rechtmessige erkantnus vnd volziehung derselben / ohne das nit binden / noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachten mueth / rechtem wissen / vnnd von Vnserer Kayserlichen Macht Volkommenhait / hiemit gentzlich auffgehebt / Cassiert vnnd vernichtet / auch E: L: L: A: A: vnnd Euch / sovil[20] deren darinn verwandt waren / auß derselben vnserer Kay. Macht vollkommenheit / darvon entlich absolvirt[60] / vnd ledig gezehlt / vnnd dann Euch / obgedachten Aechters / Lehenleuthe / Schutz / vnd Pfandtsverwahnten / Leibaigen / W[...] vnnd Vnderthanen von Ewer Erbhuldigung / Lehens / vnd andern Pflichten gefreyt vnnd entledigt / auch allen denen / so sich hierinn gegen Vnns gehorsamlich erzaigen / Vnser frey Kayserlich Glaidt vnnd Sicherhait / hiemit gnediglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen.

Setzen vnd mainen auch / von Jetztberürter Kayserlicher Macht volkommenhait / das denselben Aechter / dessen Helffern / vnd Helffers Helffern / hiewider nit schützen / schirmen / Freyen oder fürtragen solle / ainig Gnad / Freyhait / Tröstung / Glaidt / Sicherhait Landt oder Burggfrid / obberürte / oder ainich ander Pündtnus / Verainigung / Burg oder Statt Recht / so von Vnns / Vnsern Vorfahren an Reichs / Römischen Kayser vnd Königen / oder andern Herrschafften oder Obrigkaiten / Euch oder jhnen gemainlich oder sonderlich gegeben / oder bestettigt weren / oder noch wurden / auch kainerley gewonhait brauch / oder Altherkommen / noch sonst alles anders / das Ihme / oder Ihnen / hierinn zuhilff / stewer oder statten kommen solte oder möchte / dann Wir jhne den gedachten Aechter / wie nicht weniger seine Helffer / vnd Helffers Helffer / in dem allem / als desselben vnfähig außgeschlossen / vnd darinn nicht begriffen haben wöllen. Wo aber Ewer ainer oder mehr / was Standes oder Wesens /

[18] der / oder die sein / sich hierüber vngehorsam erzaigen / offternants Fridrichen / der sich nent Pfaltzgrave[61] bey Rhein / Hertzog in Bayrn / wider Vnns / vnter was gesuchten Schein / oder Weeg das Immer geschehe / annemmen / vnd demselben / oder den seinigen / einige Hilff vnd Vorschub / heimlich oder offentlich beweisen wurden / den oder dieselben wöllen wir hiemit / allermassen wie obbenanten Aechter selbsten / als dessen Helffer / oder Helffers Helffer in Vnsere vnnd des Heiligen Reichs Acht vnnd Oberacht / aüch alle obbenante Straffen vnnd Pöenen / Jetztalß dann / vnnd dann als Jetzt / mit der That selbst gefallen zusein erkent / erklärt / verkündigt / auch Ihne / vnd dieselbige / aus dem Friden in den Vnfriden gesetzt haben. Erkennen / Erklären vnd verkünden / auch den oder dieselbe jetzt alßdann / vnd dann als jetzt / in vnsere vnnd deß Reichs Aacht / vnd Ober Aacht / auch obgemelte Pöen / Straffen vnd Büssen / vnnd setzen Ihne / oder sie / auß dem Friden / in den Vnfriden / alles von Römischer Kayserlicher Macht vnnd in Krafft diß.

Darnach wisse sich Meniglich zurichten / vnd vor nachthail vnd verderben zuhüeten / Das meinen wir Ernstlich.

Geben in vnserer Statt Wienn / den Zwey vnnd zwaintzigisten Tag deß Monats Januarij / Anno Sechzehenhundert Ain vnnd zwainzigisten / vnserer Reiche / deß Römischen im Andern / deß Hungerischen / im Dritten / vnnd deß Behemischen / im Vierdten.

Ad Mandatum Sacrae Caesareae
Majestatis proprium.


Anmerkungen

  1. korrigiert, im Druck Schmägerlichen
  2. Neffen
  3. erst nach dem Sieg über Friedrich V. hatte Ferdinand die ursprüngliche Wahlmonarchie in eine Erbmonarchie umgewandelt
  4. Kaiser Matthias
  5. von lat. succedere nachrücken, nachfolgen, hier Erbfolge, Thronfolge
  6. von lat. denuntiare Ankündigung, das Wort hat hier noch nicht die heutige negative Bedeutung
  7. korrigiert, im Druck Conclaue
  8. Sitz und Stimme
  9. Feierlichkeit, von lat. sollemnis alljährlich gefeiert
  10. a b c d korrigiert, im Druck Priuilegien
  11. korrigiert, im Druck Souder
  12. von lat. interpositiv das Dazwischensetzen, -stellen, hier im Sinne von Vermittlung verwendet
  13. korrigiert, im Druck Grauamina, Beschwerde oder ein Vorwurf gegen Kirche und Klerus oder den Lehnsherren
  14. korrigiert, im Druck Bnserm
  15. korr, im Druck uicht
  16. korr. im Druck auvertraut
  17. korrigiert, im Druck Vnb
  18. korrigiert, im Druck denuucijrt
  19. Ruprecht I., Pfalzgraf und römisch-deutscher König von 1400 bis 1410
  20. a b c d e f korrigiert, im Druck souil
  21. korrigiert, im Druck abgennmmen
  22. so entziffert
  23. Anhänger
  24. korrigert, im Druck enigangen
  25. in der Schlacht am Weißen Berg
  26. korrigiert, im Druck saluiren, retten, in Sicherheit bringen
  27. Gelegenheit
  28. Verbrechen gegen den rechtmässigen Herrscher
  29. durch die selbe Sache
  30. korrigiert, im Druck deu
  31. korrigiert, im Druck vvd
  32. Treue, die eine Person einer anderen schuldet
  33. Ränke schmieden
  34. im Druck zugelvssen
  35. korrigiert, im Druck welse
  36. im Druck Alr
  37. Machenschaft, Winkelzug, Trick, Hinterlist, Intrige
  38. Kleinodien, also insbesondere die Wenzelskrone sind hier gemeint
  39. gemeint ist Rudolf I., dieser war niemals Kaiser
  40. Der böhmische König Ottokar hatte in Wirklichkeit Rudolf nicht gewählt, da die Kurstimme Böhmens von den anderen Fürsten nicht anerkannt wurde
  41. Karl IV.
  42. vermutlich ist wie oben Ruprecht I. gemeint
  43. korrigiert, im Druck Priuilegij
  44. korrigiert, im Druck Obseruantz
  45. korrigiert, im Druck vnud
  46. so entziffert
  47. korrigiert, im Druck Conseruation
  48. siehe Augsburger Reichs- und Religionsfrieden
  49. siehe Reichstag in Augsburg 1558/58
  50. lat. poena unspezifische Bez. für jede Art der Strafe oder Buße, meist eine Geldbuße
  51. „Durch die Tatsache selbst“
  52. siehe Ewiger Landfrieden
  53. gemeint sind die Türken, mit denen Friedrich im Kontakt stand
  54. der Fürst von Siebenbürgen Gábor Bethlen
  55. gemeint sind hier wohl die Verträge zw. Ferdinand und dem bayrischen Herzog Maximilian I. und dem sächsischen Kurfürsten Johann Georg vom Oktober 1619
  56. wohl Albrecht IV.
  57. Vladislav II.
  58. korrigiert, im Druck anuemen
  59. korrigiert, im Druck Prouiant
  60. korrigiert, im Druck absoluirt
  61. korrigiert, im Druck Pfaltzgraue