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Artikel „Knipschild, Philipp“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 297–298, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Knipschild,_Philipp&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 08:49 Uhr UTC)
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Knipschild: Philipp K., ein seiner Zeit sehr bekannter Publicist, von dessen Lebensumständen indeß wenig auf uns gekommen. Geboren 1595 zu Treisbach im Westphälischen wurde er nach zurückgelegten Studien Doctor beider Rechte, 1631 Consulent der schwäbischen Rittercantone am Kocher- und Neckarflusse, 1641 zugleich Syndikus der Reichsstadt Eßlingen, ließ sich als Rechtsbeistand dieser Corporationen öfters zu Gesandtschaften verwenden und starb am 29. September 1657, 62 Jahre alt, zu Eßlingen. Er war ein geschätzter Schriftsteller, dessen Werke viel benutzt wurden und daher mehrfache Auflagen erlebten. Als civilistisches Werk nennt Jöcher: „Paratitla (Glossen, Erläuterungen) juris [298] universalis civilis, feudalis et canonici“; besonders gesucht waren seine staats- und lehenrechtlichen Arbeiten. Zu letzteren zählt die „Informatio de obligatione domini erga vasallum“, Ulm 1656, 4°, 2. Aufl. 1687; zu ersteren der „Tractatus de fideicommissis nobilium familiarum – von Stammgütern“, welcher zuerst in Straßburg 1626, 4° ausgegeben und dann öfters aufgelegt wurde; Ulm 1654, 1661; Köln 1693, 1696; Augesburg 1710, 1735; die achte und letzte Auflage wurde zu Augsburg 1750 veranstaltet. Knipschild’s bedeutendstes Werk ist der „Tractatus politico–historico–juridicus de juribus et privilegiis civitatum imperialium“, Ulm I. ed. 1657; II. ed. 1687; III. ed. Arg. 1740 cum notis J. J. Schmauss fol. Dieser Tractatus gilt als die beste und eingehendste Arbeit, welche über die Reichsstädte als drittes Collegium der Reichsstände sowie über ihr Rechtsverhältniß zum Reich geliefert wurde. Das in erster Ausgabe 1180 Seiten umfassende Buch ist in 6 Bücher getheilt, von welchen das zweite von den deutschen Reichsstädten überhaupt, das dritte von den einzelnen Reichsstädten – 63 an der Zahl – in alphabetischer Ordnung handelt. Ein prunkender Ausputz mit ermüdender Gelehrsamkeit und übel angebrachten römischen Rechtssätzen muß dem Geschmacke jener Zeit zu gute gehalten werden. Unter dem nach dem Geburtsorte Treisbach gewählten Pseudonym Hipolytus a Treispach veröffentlichte K. zu Eßlingen 1644 und 1681, 4°: „Unfürgreiffliches Bedenken über etliche Fragen der freien R.Ritterschaft in Schwaben, Francken u. am Rheinstrohm Stand und Session betreffend.“ Die Abhandlung erläutert sieben reichsrechtliche Fragen und steht den übrigen Arbeiten Knipschild’s an wissenschaftlichem Werthe unleugbar nach. Der Ulmer Jurist Burgermeister hat Knipschild’s Werke theils vollständig, theils im Auszuge seiner Biblioth. jur. equestr. einverleibt (das letztbesprochene findet sich P. I. S. 766 u. flg.) und Holzschuher gedenkt in seiner Deductionsbibliothek Knipschild’s als eines tüchtigen Deductionsschriftstellers.

Witte, Diar. biogr. I. 77. – Deutsche act. erudit. (1721) VII. 347. – Moser, Bibl. jur. publ. II. 668–71. – Pütter, Litter. d. dtschn. Staatsr., III. 164, 791. – Zedler, Univers.-Lex., Bd. XV S. 1130. – v. Holzschuher, Ded. Bibl. II. 1073.